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Dreißig Schritte zum erfolgreichen SektVO-Verfahren

Dreißig Schritte zum erfolgreichen SektVO--Verfahren
Vorab ist darauf hinzuweisen, dass insofern die SektVO maßgeblich ist. Die Beschaffungen für Tätigkeiten im Sektorenbereich (Trinkwasser, Ernergie, Verkehr  etc. - § 98 Nr. 4 GWB - ) werden demnächst (2014) in einer neuen EU-Verordnung geregelt sein (Umsetzungsfrist beachten). Das Verfahren setzt Aufträge oberhlab des Schwellenwertes voraus, die "im Zusammenhang mit den "Sektorentätigkeiten" vergeben werden (§ 1 SektVO). Die SektVO ist ähnlich gestaltet wie die VgV, weist jedoch zahlreiche Besonderheiten auf (Schätzung nach § 2; Besonderheiten für Dientleistungen nach Anhang 1 Teil B - § 4; Vergabearten: Wahl der Vergabeart nach § 6 - Offenes, Nichtoffenes und Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung - Ausnahme: Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung - § 6 I, II; Fristen nach § 17 - ähnlich wie in EG-VOL/A, VOF; knappe Vorgaben für die Prüfung und Wertung in § 26; Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigstes Angebot - § 29; Dokumentation und Aufbewahrung - § 32. In zahlreichen Punkten empfiehlt sich eine Anleihe an EG VOL/A (z. B. Prüfung und Wertung nach § 19 EG VOL/A).

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30 Schritte zum erfolgreichen EU-weiten Verfahren

Ausführliche Hinweise und Hilfen

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20 Schritte zum erfolgreichen nationalen Vergabeverfahren

20 Schritte zum erfolgreichen nationalen Vergabeverfahren

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22 Schritte zum erfolgreichen Angebot

  1. Grundsätzliches
    Vorgehensweise der öffentlichen Hand: Wer als Bewerber oder Bieter erfolgreich sein will, muss insbesondere wissen, wie die öffentliche Hand bei Vergaben arbeitet oder arbeiten sollte.

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