EVB-IT-Fassungen beachten -vgl. www.cio.bund.de - Stand: nur noch BVB-Planung und BVB-Miete anwendbar - ansonsten greifen die aktualisierten EVB-IT ein (Erstellung, System, Systemlieferung, Service etc. 

Bedenken:
Nach wie vor bestehen Bedenken insbesondere hinsichtlich der Vertragsstrafen- und Schadenspauschalierungsregelungen (vgl. Schmitt, Michaela, Vertragsstrafen und Schadenspauschalierungen in AGB der öffentlichen Hand, insbesondere in BVB und EVB-IT, CR 2010, 692).

Die EVB-IT und BVB befassen sich nicht mit der Beschaffung dieser Leistungen, Sie sind im Vergabeverfahren aber u.a. eine Hilfe bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung etc., im Übrigen nicht jedoch  vergabrechtlich weiterhelfend, soweit es um die Durchführung des Vergabeverfahrens geht. Insofern verweisen wir auf unsere Spezialseminare zum EVB-IT-Bereich (siehe die aktuellen Ausführungen in www.vergabetip.de). Die Texte der BVB und EVB-IT stehen zum Abruf unter www.cio.bund.de bereit.


Zivilrecht, Vergaberecht und Haushaltsrecht:
Es ist auch hier zu unterscheiden:
- Zivilrecht und Einordnung der IT-Verträge in das System des BGB (Relevanz der Inhaltskontrolle nach den §§ 307, 310 BGB)
- Vergaberecht (§ 97 II, III, IV und X GWB - Lieferung oder Bauleistungen, "Rest" Dienstleistungen - Durchführung des Vergabeverfahrens)
- Haushaltsrecht (vgl. § 55 BHO - LHO - Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit).

Übersicht zu den BVB und ihrem Anwendungsbereich :
BVB - Leistungsscheine

  • BVB Erstellung - nicht mehr anwendbar
  • BVB Kauf - nicht mehr anwendbar
  • BVB Miete
  • BVB Pflege - nicht mehr anwendbar
  • BVB Planung - anwendbar bis EVB-IT Planung eingreift
  • BVB Überlassung I - nicht mehr anwendbar
  • BVB Überlassung II - nicht mehr anwendbar
  • BVB Wartung - ersetzt durch EVB-IT Instandhaltung

 

EVB-IT-Vertragsmuster - Störungsmeldungen - Anpassungsformular etc. 

       Kaufvertrag, Langfassung

  • Kaufvertrag, Kurzfassung
  • Kauf ergänzende Vertragsbedingungen
  • Kauf Störungsmeldeformular
  • Dienstvertrag
  • Dienstleistung Ergänzende Vertragsbedingungen
  • Dienstleistung Leistungsnachweis
  • Dienstleistung Änderungsverfahren
  • Überlassungsvertrag Typ A Langfassung
  • Überlassungsvertrag Typ A Kurzfassung
  • Überlassungsvertrag Typ A ergänzende Vertragsbedingungen
  • Überlassung Typ A Störungsmeldeformular
  • Überlassungsvertrag Type B
  • Überlassungsvertrag Typ B ergänzende Vertragsbedingungen
  • Überlassung Typ B Störungsmeldeformular
  • Instandhaltungsvertrag
  • Instandhaltung Ergänzende Vertragsbedingungen
  • Instandhaltung Störungsmeldeformular
  • Instandhaltung Servicebericht
  • Pfleges S - Pflege von Standardsoftware -
  • EVB-IT Cloud
  • - siehe www.kbst.bund.de und www.cio.bund.de
  • .- 
  • Aktuelle EVB-IT-Fassungen beachten - www.cio.bund.de

- EVB-IT Erstellung
- EVB-IT - System
- EVB-IT Syystemlieferung
- EVB-IT Pflege

- EVB-IT Cloud

etc.
Es fehlt u. a.: EVB-IT Planung


Unwirksamkeit der AGB -Klauseln - vergaberechtliche Bedenklichkeit der EVB-IT und BVB - ? :

Auf die Problematik der teils unwirksamen Klauseln in den alten BVB ist nach wie vor hingewiesen. Die Probleme bestehen daher auch nach Vorliegen der neuen EVB-IT weiter, seit der BGH 1989 über eine Klausel der BVB-Überlassung (Unwirksamkeit früher nach § 9 AGBG - jetzt §§ 310, 307 BGB 2002) sowie nochmals 1998 entschieden hat. Das stellt die Beschaffungsstellen nach wie vor erhebliche Probleme (vgl. Schmitt, Michaela, Vertragsstrafen und Schadenspauschalierungen in AGB der öffentlichen Hand, insbesondere in BVB und EVB-IT, CR 2010, 692).


RA Prof. Dr. Harald Bartl