Dreißig Schritte zum erfolgreichen SektVO--Verfahren
Vorab ist darauf hinzuweisen, dass insofern die SektVO maßgeblich ist. Die Beschaffungen für Tätigkeiten im Sektorenbereich (Trinkwasser, Ernergie, Verkehr etc. - § 98 Nr. 4 GWB - ) werden demnächst (2014) in einer neuen EU-Verordnung geregelt sein (Umsetzungsfrist beachten). Das Verfahren setzt Aufträge oberhlab des Schwellenwertes voraus, die "im Zusammenhang mit den "Sektorentätigkeiten" vergeben werden (§ 1 SektVO). Die SektVO ist ähnlich gestaltet wie die VgV, weist jedoch zahlreiche Besonderheiten auf (Schätzung nach § 2; Besonderheiten für Dientleistungen nach Anhang 1 Teil B - § 4; Vergabearten: Wahl der Vergabeart nach § 6 - Offenes, Nichtoffenes und Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung - Ausnahme: Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung - § 6 I, II; Fristen nach § 17 - ähnlich wie in EG-VOL/A, VOF; knappe Vorgaben für die Prüfung und Wertung in § 26; Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigstes Angebot - § 29; Dokumentation und Aufbewahrung - § 32. In zahlreichen Punkten empfiehlt sich eine Anleihe an EG VOL/A (z. B. Prüfung und Wertung nach § 19 EG VOL/A).
- Information der Bedarfsstelle durch die Beschaffungsstelle über das Vorgehen und die Gründe - Besondere Hinweise für die Bedarfsstelle auf die Problematik des EU-weiten Verfahrens, insbesondere die Besonderheiten des SKR-Verfahrens - eventuell teilweise Bearbeitung durch die Beschaffungsstelle, soweit möglich, insbesondere bei bereits durchgeführten Verfahren, keine Erstvergabe - bereits in diesem Studium erkennbare Besonderheiten:
- Bearbeitung des Beschaffungsantrages durch die Bedarfsstelle - bei Unmöglichkeit der Bearbeitung durch die Bedarfsstelle gemeinsame Bearbeitung durch Bedarfsstelle und Beschaffungsstelle - Nutzung der Muster und Checklists
Muster für Beschaffungsantrag an Bedarfsstelle: Das Muster ist umfangreich ausgestaltet - vor Durchführung der umfangreichen Arbeiten Prüfung: Ausnahmen von der Pflicht zur Anwendung der VOL/A ausgenommene Tätigkeiten - ausgenommene Aufträge Freistellung verbundener Unternehmen - Routineverfahren - Schwellenwerte nicht erreicht - nationales Verfahren - einfacher Beschaffungsantrag - die einzelnen Schritte sind zu bearbeiten und die jeweiligen Ergebnisse in die Vergabeakte zu übertragen.
Im folgenden Teil sind die in kursiver Schrift gehaltenen Punkte nicht nach den VOL-SKR-Vorschriften vorgeschrieben, da die Basis-§§ nicht anwendbar sind - gleichwohl sollten auch hier die entsprechenden Schritte zur Kontrolle durchgeprüft werden. - Bearbeitung des Beschaffungsantrages durch die Beschaffungsstelle - Komplettierung der Verdingungsunterlagen
- Kontrolle der Leistungsbeschreibung, der Vorgaben und der Voraussetzungen - Beachtung der EU-Normen und Technischen Spezifkationen - § 6 VOL/A-SKR
- Vertragsrisiken
- Zeitrahmen
- Fristen - Fristen SKR-Verfahren - § 10 VOL/A-SKR
- Teilnehmerbedingungen - Nachweise - Erklärungen
- Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit - Präqualifikationsverfahren - Muster Nachweise Erklärungen SKR-Verfahren - § 5 VOL/A-SKR
- Bewerbungsbedingungen für die Bearbeitung von Angeboten
- Zusätzliche Wertungskriterien neben dem Preis - Besonderheiten der Wertung im SKR-Verfahren - § 11 VOL/A-SKR
- Zahlung - Rechnungsstellung
- Form, Zustellung und Inhalt des Angebots
- Fertigstellung der Verdingungsunterlagen - Muster Anschreiben SKR-Verfahren - 7 VOL/A/SKR
- Bekanntmachung - Schritte mit unmittelbar externer Wirkung - Aufruf zum Wettbewerb - regelmäßige Bekanntmachung (Vorinformationsverfahren) - §§ 8, 9 VOL/A-SKR
- Angebotseingang nach § 22 Nr. 1 VOL/A
- Öffnungsverhandlung nach § 22 Nr. f VOL/A
- Prüfung nach § 23 Nr. 1, 2 VOL/A
- Verhandlungen mit Bietern
- Wertung - Besonderheiten Wertung SKR-Verfahren
- Zuschlagsvorbereitung und Zuschlagsvermerk
- Mitteilung nach § 13 VGV - 14 Kalendertage-Frist - ohne Information tritt Nichtigkeit ein an nichtberücksichtigte Bieter bzw. Bewerber nach § 27 a VOL/A - Lücke? auf Antrag vor dem Zuschlag in EU-weiten Verfahren - Informationsschreiben
- Nachprüfungsverfahren - Vergabekammer - Zustellung des Antrags - Zuschlagssperre - Entscheidung Vergabekammer - sofortige Beschwerde - Rechtskraft der Entscheidung - Weiterführung des Vergabeverfahrens - Zuschlagsvorbereitung
- Zuschlagsvermerk
- Zuschlag - Formalien/Absicherung - Zuschlagsschreiben
- Absicht der Aufhebung der Ausschreibung - Mitteilung an alle Bieter spätestens 10 Werktage vor Aufhebung - Aufhebung erst nach Fristablauf - Aufhebungsvermerk - Mitteilung über Verzicht auf Vergabe
- Mitteilung an nicht berücksichtigte Bieter nach dem Zuschlag - EU-weite Verfahren - Informationsschreiben
- Aufbewahrungspflichten und Berichtspflichten
- Vergabevermerk
- Abwicklungskontrolle durch Beschaffungsstelle -
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