Das Internet eignet sich im Zusammenhang mit der Markterkundung als Informationsquelle sehr gut.
Teilweise wird das Internet auch bereits eingesetzt, um Verdingungsunterlagen bekanntzumachen und zu versenden. Das gilt auch für amtliche Veröffentlichungen. Die Tendenz wird sich sicherlich verstärken - vor allem dann, wenn die Vergabeverordnung 2000 (Inkrafttretenn im Februar 2001) und die mit dem Signaturgesetz zusammenhängenden Fragen gelöst werden. Die Vergabeverordnung 2000 sowie die VOL/A 2000 lassen "digitale Angebote" - Verschlüsselungsproblematik - zu, was allerdings derzeit noch Zukunftsmusik sein dürfte, da weder Auftragggeber, noch Auftragnehmer in der erforderlichen Zahl über die notwendigen technischen Einrichtungen verfügen. Problematisch sind vor allem in diesem Zusammenhang insbesondere die Fragen der Vertraulichkeit,Gleichbehandlung und Sicherstellung des Wettbewerbs.Bedenklich ist, abgesehen von den angesprochenen Fragen, derzeit vor allem auch, daß das Internet Schwächen als Beweismittel (Zugang der Erklärungen), im E-Commerce etc. aufweist, die es zu beseitigen gilt.
Vgl. auch Bartl, Harald, Moderne Dienstleistungen und Recht, 1998, Rdnr. 185 ff.; ders. in Weiber, Handbuch Electronic-Business, 2000 (Gabler-Verlag)
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