Die Bezugsquelle von Baustoffen kann ebenso wie etwa der Ursprungsort Gegenstand von Zweifeln der Vergabestelle über das Angebot sein. Gegebenenfalls ist hier eine Aufklärungsverhandlung zu führen.
~0982
Die Bezugsquelle von Baustoffen kann ebenso wie etwa der Ursprungsort Gegenstand von Zweifeln der Vergabestelle über das Angebot sein. Gegebenenfalls ist hier eine Aufklärungsverhandlung zu führen.
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