Änderungen seit 2016 
Freiberufler-Leistungen  § 50 UVgO - Direktkauf nach § 14 UVgO.
Ausnahmen im EU-Verfahren vgl. z. B. §§ 107, 108 GWB etc.

Freiberufler - Leistungen - oberhalb der Schwellenwerte - keine Ausnahmen in VgV

Freiberufliche Tätigkeit unterhalb der Schwellenwerte - § 50 UVgO

Direktkauf bis 1.000 € o. USt (vielfach höhere Beträge in z. B. in Landesbestimmungen etc.


Die Ausnahmen müssen aus der Vergabeakte ersichtlich (Dokumentation nach §§ 6 UVgO, 8 I VGV).

Vgl. Raster 2022 - Direktkauf

Abwicklungsraster für Vergabeverfahren 2022 - Achtung Neufassung nach UVgO