Angebote gelten nach § 27 Nr. 1 VOL/A als nicht berücksichtigt - nationales Verfahren - wenn auf das Angebot bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt worden ist.

Betroffen sind hiervon folgende Bieter und Angebote:
Vgl. die §§ 21, 22, 23, 24 und 25 VOL/A sowie die entsprechenden Verschärfungen im EU-Verfahren nach den §§ 7 a, 8 a, 17 a, 18 a VOL/A sowie auch die §§ 21, 22, 23, 24 und 25 VOB/A.

  1. Eingang
  2. Nicht zur prüfende Angebote nach § 23 Nr. 1 VOL/A:
  3. Feststellung: Nach § 23 Nr. 1 VOL/A zu prüfende Angebote:

  4. Prüfung der weiter zu berücksichtigenden "übrigen Angebote" nach § 23 Nr. 2 VOL/A:
  5. Ergebnis der Prüfung - Aktenkundigkeit nach § 23 Nr. 3 VOL/A:
    Weiter zu berücksichtigen sind folgende Bieter:

  6. Erforderlichkeit von Verhandlungen
    Zweifelsfall - Bieter selbst oder sein Angebot:
    Konkreter Zweifel - Aufklärungsbedarf - Beachtung Gleichbehandlungsgrundsatz:
    13.1.2. Weitere Ausnahme - Verhandlungen
    • · bei Nebenangebot
    • · oder Änderungsvorschlag
    • · und wirtschaftlichsten Angebot nach § 25 Nr. 3 VOL/A
    • · mit Verhandlungen
      • - im Rahmen der geforderten Leistung
      • - über notwendige technische Änderungen geringen Umfangs
      • - mit entsprechender Preisanpassung
    Weitere Ausnahme: Funktionale Leistungsbeschreibung
    • · Verhandlungen
    • · im Rahmen der geforderten Leistung
    • · über notwendige technische Änderungen geringen Umfangs mit entsprechender Preisanpassung
    Weitere Ausnahme - Freihändige Vergabe - Verhandlungsverfahren:
    Sicherstellung keiner weiteren Verhandlungen außerhalb der Ausnahmen:
    Sicherstellung der Vertraulichkeit des Grunds und des Ergebnisses der Verhandlungen:
    Schriftliche Niederlegung des Grund und des Ergebnisses der Verhandlungen nach § 24 Nr. 3 VOL/A:
    Bieter Nr. Name:
    Tag:

    Ort:

    Uhrzeit:

    Grund:

    Zweifelspunkt:

    Andere Gründe:
    Ergebnis der Verhandlungen:

    Bieter Nr. Name:

    Verweigerung der geforderten
    Erklärungen und Angaben durch den Bieter:
  7. Wertung
    Wertung der Angebote nach § 25 Nr. 1 I VOL/A:
    Ausschluß
    des Angebots wegen:
    - Fehlens wesentlicher Preisangaben:
    Anführung der fehlenden Preisangabe:
    - Fehlens rechtsverbindlicher Unterschrift:
    Gründe für das Fehlen der Rechtsverbindlichkeit:
    - Nicht zweifelsfreier Änderungen
    des Bieters an seinen Eintragungen:
    Benennung der Angabe:
    - Unzulässige Wettbewerbsbeschränkende Abrede:
    Nachweis - Erkenntnisquelle - Beleg:
    - Schuldhaft verspäteter Eingang:
    Nachweis - Beleg - Überschreitung der Angebotsfrist:
    - Unzulässige Nebenangebote/Änderungsvorschläge:
    Ausschluß von Nebenangeboten/Änderungsvorschlägen
    in den Verdingungsunterlagen:
    14.1.2. Ausschluß - Wertung der Angebote nach § 25 Nr. 1 II VOL/A:
    - Fehlen erforderlicher Angaben/ Erklärungen:
    Fehlende Angaben:
    Fehlende Erklärungen:
    - Ausschluß nach § 7 Nr. 5 VOL/A:
    · Insolvenzverfahren:
    · Liquidation:
    · Begehung einer nachweislich
    schweren Verfehlung:
    · Keine ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten zur Zahlung
    der Steuern und Sozialabgaben:
    · Angabe vorsätzlich unzutreffender
    Erklärungen in bezug auf Fachkunde,
    Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit
    in Vergabeverfahren:
    - Nebenangebote/Änderungsvorschläge
    nicht auf besonderer Anlage:
    oder als solche nicht gekennzeichnet:



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