Durch die Reformen 2016 (VgVerordnungen) und 2017 (UVgO17) sowie VOB/A und EU-VOB/A16 traten hier Änderungen ein.
Die Gründe für ein Abweichen von der VOL/B können in besonderen Vertragsrisiken gesehen werden, die nachweisbar vorliegen und belegt werden müssen, weil bisher der Grundsatz galt, daß die VOL/B grundsätzlich unverändert zu nutzen ist (vgl. § 9 Nr. 3 I VOL/A).

GWB VgV VOB/A UVgO - VOL/B - VOB/B
Besondere Vertragsrisiken
Bei besonderen Vertragsgestaltungen wrden die "allgemeinen Geschäftsbedingungen" = VOL/B sich nicht eignen, da sie nur das übliche Vertragsrisiko abdecken. Besondere - vor allem untypische - Vertragsrisiken, die im Rahmen einer Risikoanalyse erfasst werden, verlangen eine weitergehende Absicherung. Insofern reichen die Klauseln der VOL/B nicht aus. Aus der VOL/B ergeben sich insofern bereits entsprechende Hinweise, wenn es z. B. heißt:
"Sofern nichts abweichendes vereinbart ist, gilt.... " - hier folgt der Regelung, die für die übliche Risiken gedacht ist. Teils werden Absicherungsinstrumente genannt, die allerdings  der individuellen Begründung und Dokumentation bedürfen: Z. B. Vertragsstrafen nach §§ 21 III UVgO oder § 9a VOB/A. "Grundlos dürfen sie ebenso wenig vorgesehen sein wie etwa Sicherheiten (vgl. §§ 21 V UVgO, 9c VOB/A).

Schranken für zivilrechtliche Vertragsbedingungen

Die o. a. Änderungen betreffen vor allem § 29 II VgV, in dem lediglich auf die VOL/B ohne weitere Schranken für Vertragsstrafen etc. (vgl. anders § 21 II - V UVgO - bisher § 9 II - IV VOL/A) verwiesen wird.
Gleichwohl sind Vertragsstrafen etc. auch im oberschwelligen Bereich nicht ohne Begründung zulässig; denn sie können zur Beschränkung des Wettbewerbs führen. Der Verzicht auf "zivilrechtliche Schranken" ist richtigerweise in der UVgO17 (vgl. § 21 III - IV UVgO17) und den §§ 9, 9a) - 9d VOB/A16 nicht enthalten. In diesen Vorschriften gelten folglich die bisherigen Grundsätze. Es ist anzunehmen, dass letztlich diese Schranken nicht nur im unterschwelligen Bereich, sondern auch im Rahmen der VgV16 im EU-Verfahren relevant bleiben.
Schranken für Abweichungen von VOL/A und VOB/A bzw. § 21 UVgO
Ob eine Abweichung im Übrigen von der VOL/B bzw. auch VOB/B erforderlich ist, ist nur durch eine Risikoanalyse sowie z. B. anhand der Checklist § 9 Nr. 4 VOL/A a.F  sowie auch nach der der nachfolgenden a l t e n Checklist feststellbar. Die entsprechende aufwendige Mehrarbeit wird man indessen nur dann auf sich nehmen, wenn ein besonderes Vertragsrisiko gegeben ist.
Die meist nur oder vor allem vergaberechtlich ausgerichteten Kommentierungen sind insofern vielfach nicht weiterführend. Vorsicht ist bei der Abfassung von vertraglichen Vereinbarungen geboten. Sie waren und sind Gegenstand von Nachprüfungsverfahren im oberschwelligen Bereich nach den §§ 155 f GWB.
Zum Verhältnis von Vergaberecht und Zivilrecht vgl. Bartl, Haralld, GWB16 und VgV16, 2016, § 127 GWB, Anm. 1, m. w. nachw.; ders. auch UVgO17, § 21 Anm. 2.


VOL/B und VOL/A a.F. noch als "Checklist" für die Leistungsbeschreibung/ Vergabeunterlagen ?


Vgl. auch die Kommentierung der VOL/B
Abkürzungen:
Leistungsbeschreibung
Vergabeunterlagen

VOL/B VOL/A LB bzw. VU
    § 9 Ziff. 4 VOL/A
§ 1 Art und Umfang der Leistungen § 9 Ziff. 4 b) § 22 Nr. 6 III
erheblich
nicht erheblich
 
individuelle Abänderungen erforderlich:
 
 
 
 
§ 2 Änderungen der Leistunge § 9 Ziff. 4 b)
erheblich
nicht erheblich
 
individuelle Abänderungen erforderlich:
 
 
 
 
§ 3 Ausführungsunterlagen § 9 Ziff. 4 e)
erheblich
nicht erheblich
 
individuelle Abänderungen erforderlich:
 
 
 
 
§ 4 Ausführung der Leistung § 9 Ziff. 4 a)
erheblich
nicht erheblich
 
individuelle Abänderungen erforderlich:
 
 
 
 
§ 5 Behinderung und Unterbrechung § 9 Ziff. 4 e) § 11
erheblich
nicht erheblich
 
individuelle Abänderungen erforderlich:
 
 
 
 
§ 6 Art der Anlieferung und Versand § 9 Ziff. 4 c), f), ,g), h)
erheblich
nicht erheblich
 
individuelle Abänderungen erforderlich:
 
 
 
 
§ 7 Verzug des Auftragnehmers § 9 Ziff. 4 e) § 11
erheblich
nicht erheblich
 
individuelle Abänderungen erforderlich:
 
 
 
 
§ 7 Nichterfüllung des Auftragnehmers § 9 Ziff. 4 k - Haftung
erheblich
nicht erheblich
 
individuelle Abänderungen erforderlich:
 
 
 
 
§ 8 Lösung des Vertrags durch den Auftraggeber § 9 Ziff. 4 k - Haftung
erheblich
nicht erheblich
 
individuelle Abänderungen erforderlich:
 
 
 
 
§ 9 Verzug des Auftraggebers § 9 Ziff. 4 k - Haftung
erheblich
nicht erheblich
 
individuelle Abänderungen erforderlich:
 
 
 
 
§ 9 Lösung des Vertrags durch den Auftragnehmer § 9 Ziff. 4 k - Haftung
erheblich
nicht erheblich
 
individuelle Abänderungen erforderlich:
 
 
 
 
§ 10 Obhutspflichten
erheblich
nicht erheblich
 
individuelle Abänderungen erforderlich:
 
 
 
 
§ 11 Vertragsstrafe § 9 Ziff. 4 m) § 12 VOL/A
erheblich
nicht erheblich
 
individuelle Abänderungen erforderlich:
 
 
 
 
§ 12 Güteprüfung § 9 Ziff. 4 n)
erheblich
nicht erheblich
 
individuelle Abänderungen erforderlich:
 
 
 
 
§ 13 Abnahme § 9 Ziff. 4 i), n), o)
erheblich
nicht erheblich
 
individuelle Abänderungen erforderlich:
 
 
 
 
§ 14 Gewährleistung und Verjährung § 9 Ziff. 4 v) § 13 VOL/A
erheblich
nicht erheblich
 
individuelle Abänderungen erforderlich:
 
 
 
 
§ 15 Rechnung § 9 Ziff. 4 p) § 15 VOL/A
erheblich
nicht erheblich
 
individuelle Abänderungen erforderlich:
 
 
 
 
§ 16 Leistungen nach Stundenlohnsätzen § 9 Ziff. 4 q) § 15 VOL/A
erheblich
nicht erheblich
 
individuelle Abänderungen erforderlich:
 
 
 
 
§ 17 Zahlung § 9 Ziff. 4 r) § 15 VOL/A
erheblich
nicht erheblich
 
individuelle Abänderungen erforderlich:
 
 
 
 
§ 18 Sicherheitsleistung § 9 Ziff. 4 s)
erheblich
nicht erheblich
 
individuelle Abänderungen erforderlich:
 
 
 
 
§ 19 Streitigkeiten § 9 Ziff. 4 f)
    Deutsches Recht
    Vertragssprache

 

Abweichungen von der VOL/B

 

§ 2
Änderungen der Leistungen

 

  • Änderungen vorhersehbar ?
  • Qualität, Quantität, neue Produkte, Auftragserweiterungen ?
  • Preis-, Vergütungs- und Terminauswirkungen ?
  • Mögliche Unzumutbarkeit von nachträglichen Änderungen im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers ?
  • Leistungsfähigkeit und Fachkunde des Auftragnehmers bei nachträglichen Änderungen ?

 

§ 3
Ausführungsunterlagen ?

Sind/Welche Ausführungsunterlagen sind

  • erforderlich ?
  • unentgeltlich/entgeltlich zu übergeben ?
  • allgemein zugänglich ?
  • hinsichtlich der Vervielfältigung bzw. Veröffentlichung oder der Zuführung für einen anderen Zweck von der Zustimmung abgängig ?
  • auf Verlangen zurückzugeben ?

 

§ 4
Ausführung der Leistung ?

 

  • Unter alleiniger eigener Regie und Verantwortung des Auftragnehmers ?
  • Unter gemeinsamer Verantwortung von Auftraggeber und Auftragnehmer ?
  • Mit welchen konkreten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ?
  • Bei Geltung welcher Handelsbräuche ?
  • Unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik ? Welcher ?
  • Unter Beachtung welcher gesetzlicher Vorschriften ?
  • Unter Beachtung welcher behördlichen Bestimmungen ?
  • Sicherstellung der gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen ? Bedenken ?
  • "Scheinselbständigkeit" ?
  • Erforderlichkeit von Unterrichtungen/Berichten/Informationen/Zwischenergebnissen über den Stand der Arbeiten, die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen, Einhaltung von Zwischenterminen ?
  • Recht zur Einsicht in welche Unterlagen unter welchen Voraussetzungen ?
  • Anspruch auf Auskünfte über welche Materien unter welchen Voraussetzungen ?
  • Erforderlichkeit eines jederzeitigen Zutrittsrechts/Zutrittsrechts zu den Werkstätten, Betriebsstätten, Lagerräumen, Büros etc. innerhalb oder außerhalb der üblichen Geschäfts- und Betriebsstunden ?
  • Anspruch auf Preisgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ?
  • Sicherstellung der Vertraulichkeit erworbener Kenntnisse über Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bei dem Auftraggeber ? Haftungsrisiko ? Absicherung durch welche Maßnahmen ?
  • Zulieferungen des Auftraggebers ? Leistungen des Auftraggebers ? Haftungsrisiko für den Auftraggeber ? Zusätzliche Vereinbarungen ? Qualitätssicherung und Kontrolle ?
  • Besondere, zusätzliche Überprüfungspflichten für den Auftragnehmer bei Lieferungen und Leistungen des Auftraggebers ?
  • Überprüfung durch den Auftragnehmer und Formalien ?
  • Übertragung der Ausführung welcher konkreten Leistungen durch den Auftragnehmer auf Dritte mit Zustimmung des Auftraggebers ? Ohne Zustimmung des Auftraggebers ?
  • Übertragung unwesentlicher Teilleistungen auf Dritte ? Welche ? Mit/ohne Zustimmung des Auftraggebers ? Teilleistungen, für der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist ?
  • Leistungen/Lieferungen des Handels ?

 

§ 5
Behinderung und Unterbrechung der Leistung

 

  • Sind Behinderungen und Unterbrechungen zu erwarten ? Wodurch ? Durch Unterlassung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ? Durch höhere Gewalt (nicht vorhersehbar, daher schwer zu prognostizieren) ? Andere vom Auftraggeber nicht zu vertretende Umstände ? Welche ? Durch Streik ? Durch Aussperrung ?
  • Durch Behinderungen von Unterauftragnehmern und Zulieferern ? Rechtlicher Ausschluß/ Verhinderung von Ersatzbeschaffungen z.B. infolge von vertraglichen Bindungen etwa im Verzugsfall des Zulieferers ? Ersatzbeschaffungsmöglichkeiten ? Folgen der Behinderung und Unterbrechung für Auftraggeber ? Unausführbarkeit notwendiger öffentlicher Aufgaben ? Ansprüche von Dritten ?
  • Tatsächliche Hinderungen des Zulieferers bzw. Unterauftragnehmers ? Wodurch konkret ? Absicherungsmöglichkeiten ?
  • Notwendigkeit abweichender Vereinbarungen von § 5 Nr. 2 II VOL/B - abweichende Kündigungs- oder Rücktrittsregelungen ?
  • Zusatzabsicherungen zur Kontrolle der Behinderungs- und Unterbrechungsumstände ?

 

§ 6
Art der Anlieferung und Versand

 

  • Erfüllungsort ?
  • Schickschuld ?
  • Bringschuld ?
  • Holschuld ?
  • Sonstige Schuld ?
  • Versandkosten ?
  • Versandart ?
  • Auswahl des Versenders ?
  • Besondere Versandrisiken ?
  • Absicherung der Risiken ? Maßnahmen ?
  • Besondere Interessen des Auftraggebers (Zeit- und Einsatzrisiken ? Qualitätssicherung ? etc.)
  • Beförderungsmittel ?
  • Auswahl des Beförderungsmittels und mögliche Vorgaben ?
  • Gefährdetes Transportgut ?
  • Ausschluß bestimmter Beförderungsmittel ?
  • Beförderungstarife ? Auswahl der günstigsten Möglichkeit für die jeweilige Ware/Leistung/Lieferung ?
  • Potentielle Zuschläge und Mehrkosten ?
  • Beförderungszeitpunkt ? Auswirkungen auf Kosten und Tarife ?

 

§ 7
Verzug und Nichterfüllung des Auftragnehmers

 

  • Verzug und Folgen ?
  • Nichterfüllung und Folgen ?
  • Schadensprognose ?
  • Absicherungsmöglichkeiten ?
  • Vertragsstrafen ?
  • Schadenspauschalierungen ?
  • Sonstiges ?
  • Abweichende Regelungen von § 7 II. III und IV VOL/B ?
  • Folgen von Teilunmöglichkeit bzw. Teilverzug ?
  • Absicherung ?
  • Interesse an Teil- oder nur an der Gesamtleistung ?

 

§ 8
Lösung des Vertrags durch den Auftragnehmer

 

  • Ist die Regelung des § 8 VOL/a ausreichend ?
  • Zusatzregelungen erforderlich ?
  • Komplexe Langzeitverträge ?
  • Besonderheiten für Dauerschuldverhältnisse ?
  • Leistungsfähigkeits- und Zuverlässigkeitsprognose ?

 

§ 9
Verzug des Auftraggebers, Lösung des Vertrags durch den Auftragnehmer

 

  • Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ? Konkret erfaßt ? Definiert ? Begrenzt ? "Offen" ?
  • Vorleistungen des Auftraggebers ?
  • Folgen der Verletzung der Mitwirkungspflichten ?
  • Absicherung der Mitwirkungspflichten ? Personell ? Finanziell ? Organisatorisch ?

 

§ 10
Obhutspflichten

 

  • Auftragnehmerobhutspflichten ?
  • Umfang ?
  • Mögliche Konkretisierung ?
  • Besondere Gefahren ?
  • Beschädigungen ? Wodurch ?
  • Verlust ? Wodurch ?
  • Folgen ?
  • Absicherung ?
  • Zusatzgefahren ?

 

§ 11
Vertragsstrafe

 

  • vgl. o. § 7 VOL/B
  • vgl. § 9 Ziff. 4 VOL/A
  • Notwendigkeit ?
  • Höhe ?
  • Keine Übersicherung ?
  • Obergrenze ?

 

§ 12
Güteprüfung

 

  • Notwendigkeit ?
  • Leistungsart ?
  • Teilprüfung ?
  • Art ?
  • Umfang ?
  • Dauer ?
  • Beteiligte ? Sachverständige ?
  • Durchführung ?
  • Formalitäten ?
  • Mögliche Konflikte ? Folgen ? Regelungen ?
  • Kosten ?

 

§ 13
Abnahme

 

  • Gefahrübergang nach Gesetz ? Sonderregelungen ?
  • Versand ?
  • Übergabe ?
  • Vereinbarung eines besonderen Zeitpunkts für Gefahrübergang ?
  • Abnahmeerklärung ? Ausdrücklich ? Förmlich ? Schriftlich ? Innerhalb welcher Zeit nach Ablieferung/Übergabe ?
  • Erforderlicher Prüfungszeitraum ?
  • Umgang der Prüfung ? Art der Prüfung/Untersuchung ?
  • Nichtabnahme und Voraussetzungen ? Formalitäten ?
  • Abnahmevorbehalte ?
  • Absicherung ?
  • Einschaltung von Sachverständigen ?
  • Zusätzliche Sonderregelungen für nicht abgenommene Leistungen/Lieferungen ?

 

§ 14
Gewährleistung

 

  • Umfang der Gewährleistung ?
  • Zugesicherte Eigenschaften ?
  • Information des Auftragnehmers über Einsatzzweck und -risiko ?
  • Mangelfolgeschäden ?
  • Absicherung ?
  • Besondere Beschaffenheit ?
  • "Trivialprodukte ?""Paßprodukte" ?"Risikoprodukte" ?
  • Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung ?
  • Sonstige Schäden (z.B. Produkthaftung ?) ?
  • System des § 14 II und III VOL/B ausreichend ?
  • Reicht Gewährleistung aus ?
  • Mögliche Streitpunkte über Vorhandensein von Mängeln bei Übergabe ? Notwendigkeit von Instandhaltung und Instandsetzung über die Gewährleistung hinaus ? Produktanfälligkeiten ? Erforderlichkeit des Wartungs-/Pflegevertrages von Anfang an und nicht erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ? Schutz vor Fehlbedienungen ? Überschneiden mit Leistungen/Verantwortlichkeiten anderer Auftragnehmer ?
  • Gewährleistungsfrist ? 6 Monate ? Länger ? Festlegung ?
  • Besondere Hemmungsgründe ?
  • Lagerware ? Originalverpackung mit Schutzcharakter ? Fehlende Prüfmöglichkeit bei Ablieferung/Übergabe ? Sonderregelung ?
  • Folgen der Mängel ?
  • Sonstiges ?

 

§ 15
Rechnung

 

  • Besondere Definition der Voraussetzungen der Nachprüfbarkeit ?
  • Übersichtlichkeit und Voraussetzungen ?
  • Reihenfolge der Posten ?
  • Verwendung bestimmter Bezeichnungen ?
  • Sonstige Vorgaben ? Vordrucke ? Formalitäten ?
  • Belege und Nachweise von Art und Umfang der Leistung ?
  • Rechnungen für Änderungen, Ergänzungen, Abweichungen - Trennung - Angabe der Vereinbarung - besondere Kenntlichmachung ?
  • Nebenkosten ? Reisekosten ? Zusatzaufwand und Nachweis ? Belege ?
  • Sonstiges ?
  • Rechnung = Schlußrechnung - Abweichung von diesem Grundsatz ?
  • Folgen der Nichteinreichung der Rechnung trotz Fristsetzung ?
  • Selbsterstellung der Rechnung ?

 

§ 16
Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen

 

§ 17
Zahlung

 

  • Schlußrechnung ?
  • Fälligkeit ?
  • Nach Erfüllung der Leistung ? Festlegung ? Definition ? Abnahme ?
  • Zahlung innerhalb eines Monats nach Eingang der prüffähigen Rechnung ?
  • Bargeldlos ?
  • Andere Zahlungsmodalität ?
  • Vorleistungen ? Begründung ?
  • Abschlagszahlungen ? Begründung ? Voraussetzungen ? Klare Definition ? Leistungsabhängigkeit und -nachweise ? Konkretisierung ? Vertretbare Höhe ? Folgen der Abschlagszahlungen ? Keine Abnahmewirkung hinsichtlich der Teilleistungen ?
  • Meinungsverschiedenheiten und Streitpunkte ? Konfliktregelung ? "angemessener Preis" ? VO PR 30/53 ?
  • Kennzeichnung der Schlußzahlung ?
  • Vorbehaltlose Annahme und Wirkung ?
  • Ausschluß von Nachforderungen ?
  • Zwei-Wochenfrist ?
  • Erklärung des Vorbehalts gegen Schlußzahlung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Schlußzahlung ?
  • Zusätzliche, abweichende Regelungen ?

 

§ 18
Sicherheitsleistungen

 

  • persönliche Sicherheiten
  • sachliche Sicherheiten
  • Immobiliarsicherheiten

 

§ 19
Streitigkeiten


Rechtswahl
Vertragssprache

Gerichtsstand

Schriftformklausel
Änderungsklausel



Ergänzend gelten die Bestimmungen der VOL/B.

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