1. IT-Bereich - EPHOS, EUROMETHOD, ITSEC
2. Sonstige EU-Regelwerke

1. IT-Bereich - EPHOS, EUROMETHOD, ITSEC - unbedingt auf Aktualität überprüfen!
Die Europaweiten Regelwerke EPHOS, EUROMETHOD,ITSEC verfolgen das Ziel, die Beschaffungsgegenstände bei IT-Systemen/862/ zu standardisieren. Im einzelnen geht es hierbei um folgende Bereiche:
EPHOS

  • Europäisches Beschaffungshandbuch für offene Systeme (EPHOS) (European Procurement Handbook für Open Systems)

Das Handbuch harmonisiert die Anforderungen an die Anwendung von Normen für offene Systeme bei der Beschaffung von IT-Produkten/862/ und -Systemen.

Hierzu Ossenberg, EPHOS, .Das Europäische Beschaffungshandbuch für offene Systeme, CR 1991, 369; Peters, Falk, Öffentliches Beschaffungswesen in der Informationstechnik, CR 1992, 746; ders. Beschaffung von Informationstechnik im vollendetem Binnenmarkt. Die faktische Standardisierung, CR 1994, 182; ders. Beschaffung von Informationstechnik. Drei Regelwerke EuVgR 1993, 32; auch Müglich, Andreas, Informationstechnik und öffentliches Auftragswesen in der europäischen Union, CR 1997, 453. Vgl. hierzu etwa Daub/Eberstein, aaO, § 8 Rdnr. 79, 85 ff. Bartl, Harald, Handbuch, 2. Aufl., 2000, Rdnr. 47 f.

EUROMETHOD
  • Euromethod (Projekt im IT-Bereich auf Initiative der EG-Kommission) beschreibt insbesondere Beschaffungsstrategien, Beziehungen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern und das Vertragsmanagement - auch hier das Ziel das der Harmonisierung. .

Hierzu Peters, Falk, Öffentliches Beschaffungswesen in der Informationstechnik, CR 1992, 746; ders. Beschaffung von Informationstechnik im vollendetem Binnenmarkt. Die faktische Standardisierung, CR 1994, 182; ders. Beschaffung von Informationstechnik. Drei Regelwerke EuVgR 1993, 32; auch Müglich, Andreas, Informationstechnik und öffentliches Auftragswesen in der europäischen Union, CR 1997, 453. Vgl. hierzu etwa Daub/Eberstein, aaO, § 8 Rdnr. 79, 85 ff. Bartl, Harald, Handbuch, 2. Aufl., 2000, Rdnr. 47 f.


ITSEC
  • ITSEC - hier geht es um die Bewertung der Sicherheit von Systemen in der Informationstechnik (Information Technology Security Evaluation Criteria) - Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit.

Vgl. hierzu Daub/Eberstein, aaO, § 8 Rdnr. 79, 85 ff. Bartl, Harald, Handbuch, 2. Aufl., 2000, Rdnr. 47 f; Peters, Falk, Öffentliches Beschaffungswesen in der Informationstechnik, CR 1992, 746; ders. Beschaffung von Informationstechnik im vollendetem Binnenmarkt. Die faktische Standardisierung, CR 1994, 182; ders. Beschaffung von Informationstechnik. Drei Regelwerke EuVgR 1993, 32; auch Müglich, Andreas, Informationstechnik und öffentliches Auftragswesen in der europäischen Union, CR 1997, 453.

2. Sonstige EU-Regelwerke
Insofern ist auf Technische Anforderungen - Spezifikationen zu verweisen. Vgl. insofern den Anhang Technische Spezifikationen zur  VgV - früher VOL/A bzw. VOB/A.

Anlage 1 (zu § 31 Absatz 2 VgV) Technische Anforderungen

Begriffsbestimmungen:

1. „Technische Spezifikation“ bei Liefer- oder Dienstleistungen hat eine der fol­genden Bedeutungen:

eine Spezifikation, die in einem Schriftstück enthalten ist, das Merkmale für ein Produkt oder eine Dienstleistung vorschreibt, wie Qualitätsstufen, Umwelt- und Klimaleistungsstufen, „Design für Alle“ (einschließlich des Zugangs von Menschen mit Behinderungen) und Konformitätsbewertung, Leistung, Vorgaben für Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit oder Abmessungen des Produkts, einschließ­lich der Vorschriften über Verkaufsbezeichnung, Terminologie, Symbole, Prü­fungen und Prüfverfahren, Verpackung, Kennzeichnung und Beschriftung, Ge­brauchsanleitungen, Produktionsprozesse und -methoden in jeder Phase des Lebenszyklus der Liefer- oder Dienstleistung sowie über Konformitätsbewer­tungsverfahren;

2. „Norm“ bezeichnet eine technische Spezifikation, die von einer anerkannten Normungsorganisation zur wiederholten oder ständigen Anwendung angenom­men wurde, deren Einhaltung nicht zwingend ist und die unter eine der nach­stehenden Kategorien fällt:

a)         internationale Norm: Norm, die von einer internationalen Normungsorganisa­tion angenommen wurde und der Öffentlichkeit zugänglich ist;

b)         europäische Norm: Norm, die von einer europäischen Normungsorganisation angenommen wurde und der Öffentlichkeit zugänglich ist;

c)         nationale Norm: Norm, die von einer nationalen Normungsorganisation an­genommen wurde und der Öffentlichkeit zugänglich ist;

3. „Europäische technische Bewertung“ bezeichnet eine dokumentierte Bewertung der Leistung eines Bauprodukts in Bezug auf seine wesentlichen Merkmale im Einklang mit dem betreffenden Europäischen Bewertungsdokument gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Nummer 12 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (Abl. L 88 vom 4.4.2011, S.5);

4. „gemeinsame technische Spezifikationen“ sind technische Spezifikationen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, die gemäß den Ar­tikeln 13 und 14 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parla­ments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 316/12 vom 14.11.2012, S. 12) festgelegt wurden;

5. „technische Bezugsgröße“ bezeichnet jeden Bezugsrahmen, der keine europäi­sche Norm ist und von den europäischen Normungsorganisationen nach den an die Bedürfnisse des Marktes angepassten Verfahren erarbeitet wurde.


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