Zu beachten sind vor der VOL/A bzw. neben der VOL/A (teilweise Doppelregelungen) insbesondere aber auch die sich aus den §§ 97 ff GWB ergebenden allgemeinen Grundsätze des Vergabeverfahrens, die sich gegen nachfolgende Verstöße wenden:


Diese Grundsätze des Vergabeverfahrens finden sich in teilweise abweichender Formulierung auch in den §§ 2 VOL/A, 2 VOB/A oder auch 4 VOF.

~0197, ~0713