Die Sektorenverordnung wurde am 28. September 2009 im BGBl. I, Nr. 62, S. 3110 ff. veröffentlicht und ist einen Tag später in Kraft getreten. Sie gilt für alle ab dem 29. September 2009 beginnenden Vergabeverfahren im Sektorenbereich.

Die Sektorenverordnung (SektVO) durchbricht erstmalig das so genannte „Kaskadenprinzip“ und entzieht diesen Bereich dem Deutschen Verdingungsausschuss für Leistungen (DVAL). Das ist zu begrüßen. Die SektVO betrifft Aufträge im Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet von Trinkwasser, Energieversorgung und Verkehr oberhalb der Auftragswerte von 411.000 € netto. Bau- und Dienstleistungskonzessionen sind nicht erfasst.

Die SektVO ersetzt die früheren Abschnitte 3 und 4 (so genannte bb-§§ und SKR-Vorschriften der VOL/A und VOB/A) und gibt diese im Wesentlichen zusammenfassend wieder. Adressaten sind die öffentlichen Auftraggeber, die in § 98 Nr. 1. – 4. GWB 2009 genannt sind. Ausgenommen sind nach § 3 SektVO Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind, was von der EU-Kommission jeweils ermittelt wird (die Grundsätze hierfür sind in § 3 Abs. 2 bis 8 der Verordnung enthalten). Im Übrigen werden die früheren Bestimmungen der VOL/A und VOB/A in erfreulich kurzer Form wiedergegeben.

Den Text der neuen Sektorenverordnung finden Sie hier

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