Aktualisierung vom 11.4.2010
Bundesrat stimmte bereits am 26. März 2010 (mit wenigen, relevanten Änderungsvorschlägen - BRDr 40/10/B) zu:

Die Reform des Vergaberechts ist damit im März 2010 abgeschlossen. Es stehen nur noch die Zustimmung der Bundesregierung zur Vergabeverordnung (VgV) sowie die Verkündung der VgV im BGBl. aus. Die VgV tritt am Tag nach der Verkündung im BGBl. in Kraft - dann sind auch VOL/A, VOF, VOB/A sowie die ebenfalls geringfügig geänderte SektVO maßgeblich.

Die neue VgV wurde von der Bundesregierung am 27.01.2010 dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet. Der Bundesrat (BRDr 40/10 vom 27.01.2010) hat am 26. März 2010 beraten und zugestimmt, so dass mit dem Inkrafttreten der VgV 2010 kurzfristig zu rechnen ist.

Die Änderung der VgV ist bereits durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts durch den Gesetzgeber verabschiedet worden. Lediglich die Bekanntmachung fehlte bisher.

Das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz vom 20.04.2009 enthält aber bereits eine „Bekanntmachungserlaubnis“, von der nunmehr Gebrauch gemacht werden kann. Die bekannt gemachte VgV wird die novellierten Vergabe- und Vertragsordnungen für Bau-, Liefer- und freiberufliche Dienstleistungen (VOB/A, VOL/A, VOF) in Kraft setzen. Zu diesem Paket gehört auch eine weitere Änderung der SektVO 2009. Wenn die VgV Ende April 2010 in Kraft tritt (am Tag der Verkündung im Bundesgesetzblatt, womit kurzfristig gerechnet wird), müssen die neuen erheblich geänderten Bestimmungen auf alle danach begonnenen Vergabeverfahren angewandt werden, so dass z. B. neue Verfahren nach dem Inkrafttreten der VgV nach dem neuen Recht durchzuführen sind (vgl. § 24 VgV 2010). Es ist darauf hinzuweisen, dass auch Raster und Abwicklungsmuster erheblich verändert werden müssen – ganz abgesehen von den einschneidenden Rechtsänderungen für die Praxis der Vergaben.

Die Texte zur VOL/A, VOB/A und VOF – sämtlich bereits 2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht – sind dann am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt anzuwenden. Diese nicht besonders praxisfreundliche Verfahrensweise des Bundesgesetzgebers hat bereits bei dem Inkrafttreten des GWB 2009 und der Sektorenverordnung 2009 zu erheblichen Belastungen geführt, weil die Praxis auf diese Umstellungen nicht hinreichend vorbereitet war.
Aktuelles:

Vergaberechtsreform 2009/2010 vor dem Abschluss – Vergabeordnungen (VOL/A etc.) sämtlich in neuer Fassung veröffentlicht

VOF 2010 – Neufassung im Bundesanzeiger veröffentlicht (Nr. 185a v. 8.12.2009) – Inkrafttreten mit VgV 2010 (kurzfristig zu erwarten)

VOL/A 2010 – Neufassung im Bundesanzeiger veröffentlicht (Nr. 196a v. 29.12.2009) – Inkrafttreten mit VgV 2010 (kurzfristig zu erwarten)

VOB/A 2009 – Neufassung im Bundesanzeiger veröffentlicht (Nr. 155, Seite 3349 v. 15.10.2009, geändert durch Bekanntmachung vom 19.2.2010, BAnz. Nr. 32 v. 26.2.2010, S. 755) – Inkrafttreten mit VgV 2010 (kurzfristig zu erwarten)

EU-Kommission - Neue Schwellenwerte ab 1.1.2010: 1. statt 206.000 193.000 € ("Bund": statt 133.000 € 125.000 €) - Sektorenbereich: statt 411.000 €387.000 € - Bau: statt 5.150.000 € 4.845.000 € - vgl. VO (EG Nr. 1177/2009, ABl L 314/64 v. 1.12.2009)

Neue Formulare der EU-Kommission für Vergabeverfahren – VO (EG) Nr. 1150/2009, ABl. L 313/3 – neu: Formular XIV für freiwillige Ex-Ante-Transparenz (Benutzung ab 21.12.2009) – geändert Formulare im Übrigen (Benutzung ab 1.12.2009)

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