Schuldrechtsreform - EVB-IT 2002 - BVB 2002
Die am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Schuldrechtsreform hat auf Ausschreibung und Abwicklung öffentlicher Aufträge erhebliche Auswirkungen.
Insbesondere die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB)2002 und die Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB-IT)2002 sind - neben VOL/B und VOB/B - als Allgemeine Geschäftsbedingungen der Öffentlichen Hand hiervon betroffen.
Sämtliche Textwerke sind verändert worden. Allerdings bestehen nach wie vor erhebliche Bedenken gegen zahlreiche Klauseln, was insbesondere zu Überraschungen führen kann. Diese CD-Rom soll diese möglichen Fehler vermeiden.
Die wesentlichen Änderungen des BGB sind u.a. in folgenden Bereichen zu sehen:
- die Verjährungsfristen - regelmäßige Verjährungsfrist: 3 Jahre - Verjährungsfrist der Sach- und Rechtsmängelansprüche: 2 Jahre
- der Leistungsstörungsbegriff - jetzt "Pflichtverletzungen - "
- Nichterfüllung und nicht vertragsgemäße Erfüllung
- Sondervorschrift für den Verzug (§ 286 BGB)
- Verschulden bei den Vertragsverhandlungen (§ 311 II, 241 II, 275, 260 ff BGB)
- positive Vertragsverletzung (§§ 241 II, 280 ff, 323 f BGB)
- die Nichterfüllung durch Besteller/Auftraggeber (§ 326 BGB)
- Sach- und Rechtsmängelhaftung - früher Gewährleistung - (Rechts- und Mangelbegriff total verändert, Nacherfüllung, "Selbsthilfe, Rücktritt und Schadensersatz etc.)
- Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien (§ 443 BGB).
Die Neufassungen der EVB-IT 2002 und BVB 2002 sind ab Mai 2002 zu beachten.
Mit der Sammlung der Texte, Checklisten und Hilfen sowie den Kommentierungen soll allen an der Abwicklung öffentlicher Aufträge für den Bereich BVB/EVB-IT Beteiligten Hilfestellung bei auftretenden Fragen zur Neufassung der genannten Vorschriften gegeben werden. Weitere Ergänzungen, Änderungen und Kommentierungen sind zukünftig für Anwender des "Vergabeprofi 2000" im Mitgliederbereich unter www.vergabetip.de abrufbar.
Ihre Meinung, Fragen und Kritik sind uns willkommen. Bitte senden Sie ein e-mail an info@vergabetip.de.