In diesen Fällen handelt es sich im Regelfall um Freiberufler-Leistungen.Beachtenswert ist, daß im EDV-IT-Bereich die Unternehmensberatung die EVB-IT 2000 anzuwenden sind.

Im übrigen auch darauf hinzuweisen, daß auch die Freiberufler-Leistungen mit Schwellenwerten unter 200.000 Euro nicht unter die VOL/A fallen. Insofern kommt für Vergabeverfahren im nationalen Bereich eine entsprechende Anwendung der VOL/A in Betracht. Hier kann das Muster zu Anwendung gelangen.

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