EDV-IT-Recht - Literatur - 2003

  • Bartl, Harald, BVB-EVB-IT 2003, Kommentierung auf CD-ROM, CitoExpert GmbH, www.vergabetip.de
  • Bartl, Harald, Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, EVB-IT 2002, BVB 2002 – CD-ROM mit Kommentierungen und Checklists und Texten, CitoExpert GmbH – www.vergabetip.de
  • Bartl, Harald, VOB 2002, Kommentierung der VOB/B 2002 – CD-ROM, CitoExpert GmbH – www.vergabetip.de - VOB/B-2002 Kommentierung als Druckwerk
  • Baum, Florian v., Gestaltung von Software-Maintenance-Verträgen in der internationalen Praxis, CR 2002, 705 – zu Wartung, Pflege, Unterstützung von Software
  • Blöse, Jochen//Pechardscheck, Stefan, Die rechtliche Absicherung von IT-Outsourcing-Projekten, CR 2002, 785
    Börner/Klett, Leitfaden IT-Recht, 2003, Bundesanzeiger-Verlag
  • Börner/Klett, Leitfaden IT-Recht, 2003, Bundesanzeiger-Verlag
  • Cichon, Caroline/Pighin, Ralph, Transportschäden und Umtausch bei Online-Auktionen und anderen physisch abgewickelten Online-Geschäften, CR 2003, 435
  • Das von RA Thomas Feil und Oberamtsrat Werner Leitzen herausgegebene Werk befasst sich zunächst mit der Geschichte der EVB-IT, ohne allerdings den Ausgangspunkt der Reform der BVB, die BGH-Rechtsprechung aus 1990 und 1997 zu den BVB zu erwähnen. Diese Entscheidungen erklärten Klauseln aus den BVB für nicht wirksam (Verstoß gegen AGBG). Soweit die Verfasser im Vorwort von einer „hohen Akzeptanz" „auch außerhalb der Beschaffung durch die öffentliche Hand" sprechen, ist dies nicht zutreffend. Eine breite Anwendung der EVB-IT in der Privatwirtschaft wie etwa bei der VOB/B ist nicht festzustellen. Das ist im Hinblick auf die nicht unerheblichen Schwächen der EVB-IT auch nicht zu erwarten. Neben generellen Hinweisen auf das Haftungskonzept und zu AGB werden Beratungspflichten etc. des Auftragnehmers oder auch das Problem der Koppelung/Entkoppelung der bzw. der Produkthaftung Verträge behandelt. Hinzu kommen Hinweise zur Versicherung von EDV-Leistungen. Die Probleme der Vergabeverfahren werden ausgespart, die indessen in der Praxis den entscheidenden Punkt bilden. Sodann folgen die jeweils recht knapp ausgefallenen Kommentierungen der einzelnen EVB-IT. Kritische Hinweise zu einzelnen Klauseln unter dem Aspekt der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB sind nur am Rande ersichtlich (siehe S. 97 im Zusammenhang mit der salvatorischen Klausel sowie S. 153: Unwirksamkeit der Verjährungsregelungen, allerdings unzutreffend, da dies den Auftragnehmer besser stellt – Verjährungsfrist von maximal 8 ohne Einschränkung bezüglich des Vorsatzes – die Inhaltskontrolle ist aber nicht zum Schutz des Auftraggebers da) ersichtlich. Die EVB-IT enthalten indessen eine Reihe bedenklicher, wenn nicht nichtiger Klauseln (vgl. hierzu Müglich, Andreas, Vertragstypologie der Leitungen in den neuen EVB-IT Pflege S – Kritische Anmerkungen zu den Festlegungen des jeweiligen Vertragstyps, CR 2003, 633 – diese Ausführungen konnten nicht mehr berücksichtigt werden). Immerhin wird im Zusammenhang mit der Schadenspauschalierung darauf hingewiesen, dass diese Frage vom Auftraggeber jeweils geprüft werden muss. Die Klausel dürfte allerdings in allen EVB-IT weitgehend wertlos sein, zumal eine Pauschalierung des Schadens sich nach den individuellen Risiken des Vertrags zu richten hat. Die Klausel ist wohl eher als „Vertragsstrafe" einzuordnen. Hierbei sind die neueren Entscheidungen des BGH zu beachten BGH, Urt. v. 12.3.2003 – XII ZR 18/00 – NJW 2003, 2158 - Vertragsstrafe in Geschäftsraum - vgl. auch zu Bau-Vertragsstrafen BGH NJW 2003, 1805 = NZBau 2003, 321 (5 % Obergrenze) = CR 2003, 647, m. Anm. v. Schneider). Der BGH hat zu Vertragstrafen zwar nicht generell eine Höhe von 5 % (im Baubereich) als zulässig angesehen. Allerdings ist eine generelle Pauschalierung von 8 % nicht unbedenklich. Schadenspauschalierungen haben nur dann Sinn, wenn eine Risikoprognose z.B. einen durchschnittlichen Schaden erwarten läßt. Das zeigt, dass Schadenspauschalierungen nicht generell für alle Bereiche/Verträge der öffentlichen Hand prozentual festgelegt werden können. Dem Leser muss gesagt werden, dass er sich hier bei Übernahme der EVB-IT-Klauseln – durchgängiger Fehler – nicht in Sicherheit wiegen darf. Sollte die Klausel wirksam sein, so wird dem Auftragnehmer die Möglichkeit des Nachweises keines oder eines geringeren Schadens in der Klausel eingeräumt. Wer Verträge nach dem Raster der EVB-IT abschließt, sollte wissen, dass der Auftragnehmer den Verwender dieser Klauseln im Streitfall an den Klauseln festhalten kann. Daran ändert der Umstand nichts, dass die Haftungsbegrenzungen etc. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit etc. nicht eingreifen. Es können hier die Bedenken gegen einzelne Klausel nur kurz angedeutet werden (z.B. Ziff. 6.1 EVB-IT-Dienstleistung – Pflicht zur Weiterarbeit bei Erreichen der Vergütungsobergrenze – m.E. eine eindeutig unwirksame Klausel, da kein Auftragnehmer verpflichtet ist, nicht vergütete Leistungen zu erbringen; ferner Ziff. 7.2 EVB-IT-Dienstleistung: Vergütungswegfall bei „interesselosen Leistungen" nach Kündigung – das widerspricht dem Leitbild des Dienstvertrages – die Verfasser (S. 147) haben insofern ebenfalls keinerlei Bedenken). Im Zusammenhang mit den EVB-IT-Wartung wären die Auseinandersetzung mit der Literatur oder doch zumindest entsprechende Hinweise nützlich gewesen (vgl. Wohlgemuth, Michael, Computerwartung, 1999, 81 (Dienstvertrag oder „Garantievertrag" – freilich insofern unzutreffend; ferner Baum, Florian v., Gestaltung von Software-Maintenance-Verträgen in der internationalen Praxis, CR 2002, 705 – zu Wartung, Pflege, Unterstützung von Software, wenn auch nicht zur Hardware). Kritischere Anmerkungen (S. 206) wären auch zur Reaktionszeit von 20 Stunden (!) sowie Ziff. 7 zu erwarten gewesen. Wer diese Konzeption ungeprüft übernimmt, begeht in der Regel schwere Fehler. Das gilt im übrigen auch für die ebenfalls insoweit praxisferne Reaktionszeit und das Recht der Pflichtverletzungen (Ziffern 7 und 8 EVB-IT-Pflege). Auf den S. 557-678 werden die Hinweise für die Nutzung der EVB-IT wiedergegeben. Ein Großteil des Kommentars bezieht sich folglich auf Texte, die ohnehin über www.kbst.bund.de abgerufen werden können. Die Anschaffung des im übrigen drucktechnisch und ausstattungsmäßig aufwändig erstellten Buches kann gleichwohl – wenn auch unter Berücksichtigung der zuvor dargestellten Hinweise – empfohlen werden.
  • Deckers, Stefan, Allgemeine Geschäftsbedingungen im Web-Design-Vertrag. Zulässigkeit üblicher Klauseln und vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten für Besteller einer Web-Site, CR 2002, 900
  • Delp, Ludwig, Das Recht des geistigen Schaffens in der Informationsgesellschaft, 2. Aufl., 2003, Beck-Verlag – Bespr. v. Flechsig NJW 2003, 2661
  • Feil, Thomas/Leitzen, Werner, Die BVB nach der Schuldrechtsreform, Zur Gestaltung einer Übergangslösung, CR 2002, 557
  • Feil/Leitzen, EVB-IT, 2003, Otto-Schmidt-Verlag
    Feil/Leitzen, EVB-IT, Kommentar, 2003, Otto-Schmidt-Verlag, 684 Seiten – Besprechung von Prof. Dr. Harald Bartl
  • Funk, Axel/Zeitfang, Gregor, US-Exportkontrollrecht und desssen Erstreckung auf deutsche Softwareverträge, CR 2004, 11
  • Habel, Oliver M./Rauch, Max, Vertragsgestaltung und Management technischer und IT-Projekte, LsBl., aktualisiert 2003, Otto-Schmidt-Verlag
  • Heussen, Benno, Unvermeidbare Softwarefehler, CR 2004, 1
    Hoffmann, Helmut, Die Entwicklung des Internet-Rechts bis Mitte 2003, NJW 2003, 2576
  • Holznagel, Bernd, Recht der IT-Sicherheit, 2003, Beck-Verlag
  • Hörl, Bernhard/Häuser, Markus, Service Level Agreements in IT-Outsourcingverträgen, Ausgestaltung und rechtliche Wirkungen von Qualitätsvereinbarungen bei der Auslagerung von IT-Leistungen an externe Anbieter, CR 2003, 713
  • IT-Grundschutzhandbuch, Lsbl.-Werk, Schriftenreihe IT-Sicherheit des BSI, Band 3, 2002, Bundesanzeiger-Verlag
  • Junker, Abbo, Die Entwicklung des Computerrechts in den Jahren 2001/2002, NJW 2003, 2792
  • Junker, Abbo/Benecke, Martina, Computerrecht, 3. Aufl., 2003, Nomos-Verlag
  • Kilian/Heussen, Computerrechts-Handbuch, 19. Erg.Lfg., 2003, Beck-Verlag
  • Kloos, Bernhard/Wagner, Axel-Michael, Vom Eigentum zur Verfügbarkeit. Nutzungsorientierte Geschäftskonzepte im IT-Sektor aus vertragsrechtlicher Sicht, CR 2002, 865 (Application-Service Providing – vgl. auch Berger, Konrad, CR 2002, 936
  • Lehmann, Michael, Die IT-relevante Umsetzung der Richtlinie Urheberrecht in der Informationsgesellschaft, CR 2003, 553
  • Metzger, Axel, Softwarepatente im künftigen europäischen Patenrecht, CR 2003, 313
  • Müglich, Andreas, Logistic in der E-Economy, Rechtliche Rahmenbedingungen, 2003, Beck-Verlag
  • Müglich, Andreas, Vertragstypologie der Leitungen in den neuen EVB-IT Pflege S – Kritische Anmerkungen zu den Festlegungen des jeweiligen Vertragstyps, CR 2003, 633
  • Müller-Hengstenberg, Claus D./Krcmar, Helmut, Mitwirkungspflichten des Auftragggebers bei IT-Projekten, CR 2002, 549
  • Müller-Hengstenberg, Claus-Dieter, BVB-IT-Computersoftware, 6. Aufl., 2003, Otto Schmidt -Verlag
  • Nicklisch, Fritz, Hrsg., Komplexe Langzeitverträge für neue Technologien und neue Projekte, 2002, Beck-Verlag
    Nicklisch, Fritz, Hrsg., Nationale und internationale privat finanzierte Projekte, 2003, Beck-Verlag (u.a. auch LKW-Maut-Projekt – Finanzierung)
  • Nicklisch, Fritz, Hrsg., Netzwerke komplexer Langzeitverträge, 2000, Beck-Verlag
  • Ohle, Mario Matthias/Sebastiani, Claudia, Informationstechnologie und Vergabeverfahren, Beschaffung von Informationstechnologie und Informationstechnologie-Dienstleistungen durch die öffentliche Hand, CR 2003, 510 – der Beitrag gibt übersichtlich in der Regel bereits Bekanntes wieder, geht allerdings nicht auf die Probleme der BVB-EVB-IT-2003 ein.
  • Paulus, Christoph, Insolvenzverfahren, Sanierungsplan: Risiken und Vermeidungsstrategien – dargestellt unter Berücksichtigung des Escrow-Agent, CR 2003, 237 – Software-Quellcode-Hinterlegung (Ergebnis: Vereinbarung ist „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit" insolvenzresistent: Zugriffsmöglichkeit auf den Quellcode)
  • Pauly, Markus W./Oexle, Anno, Entsorgung von IT- und TK-Geräten, Di
  • wesentlichen Anforderungen nach der geplanten Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Verordnung, CR 2003, 780
    Redeker, Helmut, Hrsg.. Handbuch IT-Verträge, Lsbl., 2003, aktualisiert, Otto-Schmidt-Verlag
  • Rossnagel, Alexander/Pfitzmann, Andreas, Der Beweiswert von E-Mail, NJW 2001,3, 1209 (verneinend)
  • Schneider, Jochen, Handbuch des EDV-Rechts, 3. Aufl., 2002, Otto-Schmidt-Verlag
  • Schneider, Jochen, Softwareerstellung und softwareanpassung – Wo bleibt der Dienstvertrag? Ein Plädoyer für die Einordnung zu Anpassung – Änderung von Software als Dienstvertrag und zugleich Anm. zu OLG Karlruhe v. 16.08.2002 – 1 U 250/01(CR 2003, 95) – CR 2003, 317
  • Scholz, Matthias/Haines, Alexander, Hardwarebezogene Verwendungsbeschränkungen in Standardverträgen zur Überlassung von Software, CR 2003, 393
  • Scholz, Matthias/Wagener, Kartellrechtliche Bewertung hardwarebezogener Verwendungsbeschränkungen iin Software-Überlassungsverträgen, CR 2003, 873
  • Schreibbauer, Marcus/Taraschka, Klaus, Service Level Agreements für Softwarepflegeverträge, CR 2003, 557 – Beratung, Instandsetzung/Fehlerbeseitigung – Instandhaltung/Weiterentwicklung (nicht zu BVB-Pflege bzw. EVB-IT Pflege S)
  • Sobola, Sabine/Dobmeier, Gerhard, Software- und Arbeitsverträge in der IT-Branche, 2003, Erich Schmidt-Verlag
    Weitnauer, Wolfgang, Becksches Handbuch E-Commerce, 2003, Beck-Verlag
  • Welker, Ann Marie/Schmidt, Petra, Kündigung von Softwarepflegeverträgen durch sog. End-of-Life-Schreiben, CR 2002, 873
  • Wimmers, Jörg/Rode, Tibor, Der angestellte Softwareprogrammierer und die neuen urheberrechtlichen Vergütungsansprüche, CR 2003, 399
  • Zahnrt, Christoph, Computervertragsrecht in Rechtsprechung und Praxis, Lsbl., aktualisiert, Otto-Schmidt-Verlag
  • Zahrnt, Christoph, Projektmanagement von IT-Verträgen, 2002 – dpunkt.verlag – Bespr. v. Redeker CR 2002, 931
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