Aktuelles
Zur Bindung an das Angebot - Angebot
Angebot Rücknahme - mit ablauf der Angebotsfrist(vgl. §§ 13 UVgO,20 VgV) istdas angebotverbindlich undkann danach nicht mehr zurückgenommen werden. Erfolgt der Zuschlag auf dieses Angebot, mussder Auftgrganehmer seine Vertragspflichten erfüllen. Andernfalls stehen dem Aufgraggeber Schadensersatzansprüche nach den §§280,28, 249 f BGB zu.
Vgl. im Übrigen Angebot
Flüchtlingsflut und Beschaffungsprobleme
- Hinweise für das Vorgehen.
Empfehlung zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in der Bundesverwaltung, insbesondere beim Einsatz der IT – Version 4.0-2004 – www.cio.bund.de -
Neue EVB-IT Überlassung, Typ A, und EVB IT Pflege S - Gegenstand der Seminare Erfolgreiche Beschaffung von EDV-/IT-Leistungen
1, Aktuelle Hinweise
1.1. Literatur - Auswahl
1.2. Rechtsprechung - Auswahl
2. Bericht 2014 - 2016 und Stand im IT-Bereich
Reform 2015/2016 - aktuelle Beschaffungen – Vorwirkung der Richtlinie?!
Rechtsprechung und Literatur A - Z bis 2016 Zur Reform: Text neues GWB 2016 und Vergabeverordnungen 2016