Oberlandesgericht Düsseldorf legt Problematik der „Kieler Beschlüsse“ (unentgeltliche Weitergabe von Leistungen) dem EuGH vor (2)
Das Oberlandesgericht Düsseldorf, legt in seinem Vorlagebeschluss vom 28.11.2018 dem EuGH die Frage vor, ob die unentgeltliche
Weitergabe einer „Software für die Feuerwehr“ an andere Feuerwehren ein vergabepflichtiger Vorgang ist (Stichwort: „Kieler Beschlüsse“) – insofern sollten entsprechende Weitergaben auch bei Aufnahme einer entsprechenden Klausel in die Vergabeunterlagen bis zur Entscheidung des EuGH zurückhaltend genutzt werden.
Wieder einmal – Aufhebung wegen nicht ausreichender Haushaltsmittel rechtswidrig?
Weiterlesen: Wieder einmal – Aufhebung wegen nicht ausreichender Haushaltsmittel rechtswidrig?
Oberlandesgericht Düsseldorf legt Problematik der „Kieler Beschlüsse“ (unentgeltliche Weitergabe von Leistungen) dem EuGH vor
Das Oberlandesgericht Düsseldorf, legt in seinem Vorlagebeschluss vom 28.11.2018 dem EuGH die Frage vor, ob die unentgeltliche Weitergabe einer „Software für die Feuerwehr“ an andere Feuerwehren ein vergabepflichtiger Vorgang ist (Stichwort: „Kieler Beschlüsse“) – insofern sollten entsprechende Weitergaben auch bei Aufnahme einer entsprechenden Klausel in die Vergabeunterlagen bis zur Entscheidung des EuGH zurückhaltend genutzt werden.
EuGH bestätigt Antragsbefugnis auch ohne Abgabe eines Angebots
Nach der Entscheidung des EuGH vom 28.11.2018 kann der Unternehmer das Nachprüfungsverfahren auch ohne Angebotsabgabe einleiten, wenn er z. B. durch die Vergabeunterlagen diskriminiert wird und keine Angebot abgeben kann.
Weiterlesen: EuGH bestätigt Antragsbefugnis auch ohne Abgabe eines Angebots
EuGH trifft klare Entscheidung zu Rahmenverträgen und zwingender Vorgabe der Mengenangaben
Nach der Entscheidung des EuGH vom 19.12.2018 können weitere Auftraggeber Nutznießer des Rahmenvertrags ohne dessen „Unterzeichnung“ sein, wenn sie bekannt gemacht oder in den Vergabeunterlagen angegeben sind. Allerdings müssen zwingend die Mengen dieser „weiteren Auftraggeber“ angegeben werden.
Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern – Anwendung der UVGO
Erlass über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Anwendungsbereich des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Vergabeerlass – VgE M-V) - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit v. 12. 12. 2018 – V130 - 611-00020-2018/031 – VV Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 703 – 19 (AmtsBl. M-V 2018 S. 666)
Brandenburg
Brandenburg VV zu § 55 LHO
Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 2016
(ABl./16, [Nr. 35], S.870) - zuletzt geändert durch Erlass des MdF vom 12. November 2018 (ABl./18, [Nr. 48], S.1175)
„Tod“ der Ansprüche des Bieters durch unterlassenes Nachprüfungsverfahren vor Zivilprozess
In seinem erst jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 18.1.2018 (11 U 121/17) zu Entgelten für Schülerbeförderung hat das OLG Celle zivilrechtliche Ansprüche auf zusätzliches Entgelt für Schülerbeförderungen abgelehnt, weil der Bieter das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren nicht durchführte, sondern den Nachprüfungsantrag zurücknahm. Nach dem OLG hätte der Kläger den Antrag vor der Vergabekammer nicht zurücknehmen dürfen. Das Gericht sieht darin auch ein „gravierendes Mitverschulden“ des Klägers, das der Geltendmachung der Ansprüche entgegensteht. Wer Ansprüche auf Schadensersatz etc. wegen Verletzung vergaberechtlicher Pflichtgen geltend machen will, muss nach dem OLG das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer durchführen. Ob das so zutreffend ist?
Unzulässige spekulative Verschiebung niedriger und hoher Preise von Bauleistungen im Angebot
Der Bundesgerichtshof hatte sich in seiner Entscheidung vom 19.6.2018 mit einem Fall zu befassen, in dem ein Bieter Vorhaltekosten bei „eventueller witterungsbedingter Verzögerung“ besonders hoch ansetzte, während er bei anderen Positionen zum „Ausgleich“ besonders niedrige Preise vorsah – treuwidriges und spekulatives Ausnutzen des Leistungsverzeichnisses mit einer bestimmten Position (Standgerüst und witterungsbedingte Verlängerung). „Trick“: Bei den Vorhaltekosten für das Gerüst sah der Bieter für den Fall witterungsbedingter Verzögerung für eine Woche verlängerter Standzeit 12.678 € statt des Durchschnittspreises von etwas unter 5.300 € vor: nach dem BGH eine erheblich spekulative Aufpreisung und Verstoß des Bieters gegen seine Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 2 BGB – der Bieter ist zwingend auszuschließen.
Entscheidungen der Vergabekammern auch unterhalb der Schwellenwerte
In einigen Ländern besteht die Möglichkeit für die Bieter, die Vergabekammern auch in unterschwelligen Verfahren einzuschalten. Sie erreichten z. B-. den Ausschluss eines Konkurrenten wegen Änderung der Vergabeunterlagen bzw. die Aufhebung eines Vergabeverfahrens. Die Weiterentwicklung der Vergabekontrolle durch Nachprüfungsinstanzen auch im unterschwelligen Verfahren
Weiterlesen: Entscheidungen der Vergabekammern auch unterhalb der Schwellenwerte
Nichtigkeit von Verträgen
Nichtigkeit von Verträgen auch im unterschwelligen Bereich bei unterlassener Information und Nichteinhaltung der Wartefrist vor Zuschlag - So OLG Düsseldorf! Schwerwiegende Folgen für die Praxis! Kein unterschwelliger Vertrag mehr ohne vorherige Information und Wartefrist?
Das OLG Düsseldorf hat im erst jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 13.12.2017 (I – 27 U 25/17) eine einstweilige Verfügung nach §§ 935, 940 ZPO wegen fehlenden Schutzinteresses abgelehnt, allerdings in dieser Entscheidung gewissermaßen „nebenbei“ für alle de-facto-Vergaben auch unterhalb der Schwellenwerte wie in § 134 GWB eine Information und Wartefrist bei sämtlichen Vertragsschlüssen/Entscheidungen mit vergaberechtlichem Einschlag verlangt. Wird dem nicht entsprochen, ist von Unwirksamkeit bzw. Nichtigkeit des geschlossenen Vertrags auszugehen. Sofern diese Rechtsansicht zutreffend ist, muss mit einer Welle von einstweiligen Unterlassungsverfügungen bei beabsichtigten Vertragsschlüssen im unterschwelligen Bereich gerechnet werden – eine Entscheidung, deren Reichweite und Bedeutung nicht absehbar ist.
Eine bedeutsame Entscheidung des EuGH
ist zur Frage der Vorgabe von „Orginalteilen“ des Herstellers Iveco und Vorlage der „Gleichwertigkeitsnachweise“ erst nach Auftragsvergabe zu erwarten. Nach dem Generalanwalt ist ausreichend un zulässig, dass der Bieter entsprechende Nachweise auch erst mit der ersten Lieferung und nicht mit dem Angebot vorlegen kann. Wir werden über das noch nicht vorliegende Urteil unterrichten, sobald es veröffentlicht ist.
Bürgermeister binden Kommunen auch bei Vergabeverstößen
Weiterlesen: Bürgermeister binden Kommunen auch bei Vergabeverstößen
eVergabe-Software beschaffen
UVgO in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg wurde die LHO geändert durch das Haushaltsbegleitgesetz 2018/19 v. 19.12.207 (GBl. Baden-Württemberg 2017 Nr. 26, S. 645) (LT-Drucksache 16/3327). In Art. 3 ist die Gleichstellung von öffentlicher Ausschreibung mit Beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb enthalten. Änderungen des LTMG (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz bzw. eines (neuen) Landesvergabegesetzes oder ein Einführungserlass für die UVgO sind kurzfristig zu erwarten.
Vorsicht vor „agilen Softwareentwicklungen“ – insbesondere SCRUM
Wie es ausgehen kann, wenn die Parteien „agile Softwareentwicklungen“, insbesondere SCRUM“, vereinbaren, zeigen zwei letztlich gegensätzlich Entscheidungen des LG Wiesbaden (Werkvertrag und fehlender Erfolg sowie Klagabweisung) und des OLG Frankfurt/Main (Dienst- oder Werkvertrag offen lassend, aber Verurteilung zur Zahlung von ca. 217.000 € an den „Auftragnehmer“).
Weiterlesen: Vorsicht vor „agilen Softwareentwicklungen“ – insbesondere SCRUM
UVgO in Hamburg
In einigen Ländern ist Pflicht zur Anwendung der UVgO umgesetzt (Hamburg, Bayern, Baden-Württemberg etc.).
Weitere Beiträge...
- Bund wendet UVgO bereits ab 2.9.2017 an - Stand am 17.10.2017
- Einführung der UVgO in Bund und Ländern
- Neu bei CitoExpert
- UVgO 2017 - Unterschwellenvergabeordnung
- Schwellenwerte seit 1.1.2018
- UVgO – Anwendung – Stand der Dinge
- UVgO 2017
- Jetzt mit Aktualisierung 2019 lieferbar: Kommentierung UVgO 2O17 - Vergaberecht Kommentierung GWB und VgV
- Ist die Rechtsprechung für die oberschwellige Vergabe auch für die UVgO anwendbar?
- Neue Schwellenwerte 2018 - Wichtige Entscheidung zur Schätzung des Auftragswertes