Rechtsabteilung
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- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 19. Mai 2015 13:11
Die Rechtsabteilung ist die organisatorische Einheit der Vergabestelle, der es obliegt, die mit der Beschaffung zusammenhängenden Rechtsfragen zu erkennen, zu klären und insbesondere die Vertragsrisiken rechtlich abzusichern bzw. auszulagern.