Bewerber bzw. Bieter sollten sich nicht darauf verlassen, daß ihr Angebot - unverschuldet verspätet vorgelegt als rechtzeitig vorliegender Angebot eingestuft wird, sondern vor allem auch im Bereich der VOB/A genauestens überprüfen:

  • richtige Stelle
  • Kennzeichnung als Angebote
  • Unversehrheit des Verschlusses
  • Angebot nur mit Preisen und den geforderten Erklärungen
  • Angebot mit rechtsverbindlicher Unterschrift
  • Zweifelsfreie Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen
  • Keine Änderungen der Verdingungsunterlagen
  • Nichtzulassung der Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses
  • Zulassung der Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses
  • Schriftliche Anerkennung der Urschrift des Leistungsverzeichnisses als allein verbindlich
  • Vollständige Wiedergabe, gleiche Reihenfolge und gleiche Nummern wie in der Urschrift in der Kurzfassung
  • Kennzeichnung von Mustern und Proben als zum Angebot gehörig
  • Leistung mit Abweichung von technischen Spezifikationen mit Nachweis der Gleichwertigkeit und eindeutige Bezeichnung der Abweichung im Angebot
  • Deutliche Kennzeichnung der Nebenangebote und auf besonderer Anlage
  • Deutliche Kennzeichnung der Änderungsvorschläge und auf besonderer Anlage
  • Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters
  • Rechnerische Richtigkeit
  • Technische Richtigkeit
  • Wirtschaftlichkeit
  • Einstufungsprognose - Wettbewerbschancen - Konkurrenzbeobachtung und Prognose
  • Preiskontrolle, Kalkulationskontrolle
  • Endkontrolle: durch unabhängige Dritte - simulierter Eingang, Prüfung und Wertung
  • Entscheidung über Abgabe des Angebots
  • ausreichende Zugangszeit (ausreichende Transportzeit, zuverlässiger Transporteur, Einplanen üblicher Behinderungen wie etwa durch täglich auftretende Staus auf bestimmten Strecken, längere übliche Postlaufzeit etc.) - rechtzeitige Absendung
  • Pufferzeit für außergewöhnliche Vorkommnisse, um Schwierigkeiten zu vermeiden
  • Beweissicherung hinsichtlich des ausreichenden und üblichen Transportzeitraums, des Ausgabe-/Absendezeitpunkts sowie der Zuverlässigkeit des Transporteurs sowie Empfangsquittung der richtigen Stelle
  • Gegebenenfalls bei sehr bedeutsamen Angeboten - "Doppelversand" sowohl durch Post, Paketbeförderer und daneben die weitere direkte Zustellung bei der richtigen Stelle, um sämtliche Problem zu vermeiden (was allerdings schwierig ist, weil man dann die beiden Original-Angebotsunterlagen - vgl. § 17 Nr. 4 VOL/A für das Angebot benötigt (folglich müssen Abschriften von den Original-Angebotsunterlagen gemacht werden, was aber nicht das Problem sein dürfte)
  • Erscheinen mit Bevollmächtigtem im Eröffnungstermin und Kontrolle des Ablaufs - gegebenenfalls Erheben von Einwänden zur Aufnahme in die Niederschrift sowie Unterschrift der Niederschrift
  • Kontrolle der Mitteilung des Sachverhalts (rechtzeitig vorliegendes Angebot) an die Bieter
  • Einsicht in die Niederschrift bzw. die Nachträge
  • Erheben von Einwänden zur Richtigstellung
  • Bei Nichtrichtigstellung Rüge
  • Antrag auf Information vor Zuschlag für den Fall der Nichtberücksichtigung
  • Gegebenenfalls Anrufung der Vergabekammer im EU-weiten Verfahren


    ~0905, ~0906, ~0908