Zuverlässigkeit, Fachkunde, Leistungsfähigkeit
Checklist Zusätzliche Bewerberbedingungen in EU-weiten Verfahren

Zu den Nachweisen im Eu-Verfahren vgl. das Muster Muster Nachweise im EU-Verfahren - diese Nachweise sind im übrigen abschließend und dürfen nicht ergänzt werden, natürlich sind einige der Bestimmungen des § 7 a VOL/A "offen" und von den Teilnehmern/Bietern entsprechend Anforderung zu belegen,

Nach § 2 Nr. 3 VOL/A dürfen die Aufträge nur an fachkundige, zuverlässige und leistungsfähige Unternehmen vergeben werden. Gemäß § 7 Nr. 4 VOL/A "können" (ohne Prüfung nicht möglich: daher "müssen") entsprechende Nachweise der Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässig verlangt werden. Vgl. auch die entsprechenden Bestimmungen der VOB/A.
Diese Voraussetzungen sind in den EU-Verfahren verschärft. Insofern wird auf das Muster Wertung bzw. im EU-Verfahren verwiesen. Ferner sind bei der Wertung nach der VOF die insofern geltenden Grundsätze zu beachten.

Ungeeignete Bewerber und Bieter sind auszuschließen.
Es empfiehlt sich für Bewerber und Bieter, die entsprechende Nachweise und Erklärungen vorzuhalten, um im Verfahren keine Zeit zu verlieren.
Im Bereich der Sektoren ist das Präqualifikationsverfahren zu beachten.

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