Ohne die Prüfung der Notwendigkeit bzw. Wirtschaftlichkeit sind Vergabeverfahren nicht ordnungsgemäß, sondern fehlerhaft.

Zahlreiche Schritte sind ohne fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse nicht möglich; das gilt etwa für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen etc. Die Ausbildung der öffentlichen Hand ist hier zwar im Umbruch, gleichwohl wird es wohl noch einige Zeit dauern, bis die Betriebswirtschaft in den Vergabestellen Einzug gefunden hat. Da die erforderlichen Kenntnisse vielfach in den Vergabestellen fehlen, wird nichts anderes übrig bleiben, als z.B. Unternehmensberater als Sachverständige heranzuziehen.

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