Aktivitäten der Bewerber und Bieter

Größte Aufmerksamkeit ist der Absicherung der Bewerbung  bzw. der Abgabe eines Angtebotes zu widmen. Instrumente hierfür sind u.a .die Hinweise auf eventuelle Gefahren in den einzelnen Stichworten; daneben ist vor allem darauf zu achten, keinen rechtlichen Mindermeinungen zu folgen; diese können allenfalls dann hilfreich sein, wenn es zum Streit über die Frage der Rechtmäßigkeit des Vorgehens geht, also um die Frage, ob der beschrittene Weg rechtlich nocht vertretbar ist oder nicht, nicht aber hinsichtlich der angefordertzen Angebote etc.. Unklarheiten,missverständliche und Angaben in Angeboten etc.gehen zu Lasten des Bewerbers bzw. Bieters. Das gilt vor allem für die angeforderte Unterlagen etc.

Vermeidung der größten Fehler  - diese nachfolgende Hilfe enthält eine weitgehende, aber keine abschließende Zusammenstellung der größten Fehler, die in Vergabeverfahren nach dem jeweiligen Stand ersichtlich vorkommen können; sie müssen auf jeden Fall vermieden werden. Zusätzlich müssen aktuelle Hinweise beachtet werden. Insoweit wird auf Vergabetip verwiesen.

Die öffentliche Hand ist dem Transparenzgebot verpflichtet. Die Vorgabe ist "von Angebinn fortlaufend in Textform zu dokumentieren" (vgl. §§ 6 UVgO,8 I VgV).

Vielfach sind interne Beschaffungsrichtlinien etc. vorhanden, oft auch veröffentlicht.

Sinnvoll ist es auch, als potenzieller Bewerber bzw.Bieters an einem "offenen Seminar" teilzunehmen, das für die öffentliche Hand konzipiert ist, um Einblick in die Beschaffungsweise der öffentlichen Hand zu gewinnen.

Im Übrigen  empfiehlt es sich dringend und zwingend, sich an geforderte Form, Frist sowie sämtliche Vorgaben zu halten und insbesondere nicht die Vergabeunterlagen etc. abzuändern - drohender Ausschluss -vgl. §§ 42 UVgO, 57 VgV.

Wer nicht mit den Vergabeunterlagen einverstanden ist, hat grundsätzlich nur die Möglichkeit,  zu verzichten oder zu "rügen"- jedenfalls im EU-Verfahren (teils auch unterhalb der Schwellenwerte in landesrechtlichen Bestimmungen).

Beispielhaft seien folgende Punkte angeführt:



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