Freihändige Vergabe
Muster Begründung Freihändige Vergabe

Vgl. insofern § 3 Nr. 4 m VOL/A - Bei Erfüllung der Voraussetzungen dieser Tatbestandsmerkmale kommt eine Freihändige Vergabe in Betracht. Notwendig ist eine vorübergehende Möglichkeit (z.B. Aktion eines Bieters, befristete Sonderangebote, Gebrauchtgegenstände als spezielles Angebot etc.). Ferner muß es sich wirtschaftlich gesehen um einen "Vorteil" handeln; dieser liegt regelmäßig vor, wenn es sich um Preise und Konditionen handelt, die "erheblich" unter dem ansonsten günstigsten Marktpreis liegen. Auch hier ist eine Marktübersicht sowie eine Preisübersicht erforderlich, um dies beurteilen zu können. Im Grunde geht es um "Zufälle", die z.B. in ein gerade in der Vorbereitung befindliches Vergabeverfahren fallen. Ist die Bekanntmachung erfolgt, kann der Bieter eine solche "vorteilhafte Gelegenheit" mit anbieten, wird sich dann allerdings einer Prüfung nach § 25 Nr. 2 b) VOL/A - Dumpingpreis ausgesetzt sehen.
Bieter haben hier durchaus die Chance, zumindest Aufträge unterhalb des EU-Schwellenwerts zu erhalten, wenn sie zum geeigneten Zeitpunkt entsprechende Angebote erstellen können. Im EU-weiten Verfahren dürfte dieser Fall kaum eine Rolle spielen - zwar ist "in begründeten Fällen" das Nichtoffene Verfahren möglich. Auch können bei Besonderer Dringlichkeit die Fristen abgekürzt werden. Dennoch dürfte diese Verfahren selten oder gar nicht vorkommen. Das Verhandlungsverfahren hingegen scheidet in diesen Fällen aus; denn der hier betroffene Fall ist nicht unter die §§ 3 a Nr. 1 IV sowie Nr. 2 VOL/A zu subsumieren.

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