Der Europäische Gerichtshof hat die generelle Aufgabe, bei der Anwendung und Auslegung des Gemeinschaftsrechts und der abgeschlossenen Verträge die Wahrung des Gemeinschaftsrechts sicherzustellen

- in zahlreichen Entscheidungen des EuGH ist dies auch im Bereich des Vergaberechts geschehen.


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