Rechtsverordnungen sind keine Gesetze im formellen Sinne, also von der zuständigen Körperschaft in einem formellen Verfahren beschlossen, sondern beruhen auf Ermächtigungen des Gesetzgebers (Art. 80 GG) und einem entsprechenden Erlaß - Die Vergabeverordnung ist hier zu nennen.

Aber auch die VOL/A sowie die VOB/A im EU-weiten Bereich ist Rechtsverordnung (vgl. §§ 57 a - c HGrG/12/ sowie § 97 Nr. 6 GWB/205/) - anders die für nationale Vergabeverfahren geltenden Basis-§§ der VOL/A. Hier handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift.

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