Angebote entsprechen den §§ 38 UVgO, 53 VgV

Übersicht - § 38 UVgO

Prüfungspunkte nach § 38 UVgO

erfüllt

nicht erfüllt

Elektronische Form und Ausnahmen

 

 

Textform

 

 

Elektronisch

 

 

Nicht elektronisch – unter 25.000 €

oder

Beschränkte Ausschreibung bzw. Verhandlungsverfahren ohne TNWB

 

 

Ausnahme nach § 29 II UVgO

oder

elektronisch übermittelbar

 

 

verlangte elektronische Signatur

 

 

nichtelektronische Übermittlung wegen besonders schutzwürdiger Daten etc.

 

 

Postweg

 

 

Postweg: verschlossener Umschlag

Angebotskennzeichnung

 

 

Unterschrift

 

 

Inhaltliche Vorgaben

 

 

Unzulässige Änderungen

Vollständigkeit

Geforderte Angaben, Erklärungen, Preise   

Kennzeichnung (zugelassener) Nebenangebote

 

 

Angaben zu gewerblichen Schutzrechte

 

 

Bietergemeinschaft: Benennung des Bevollmächtigten

 

 

 

Maßnahme

 



Fehlen diese Eigenschaften, so kommt die Nichteinbeziehung in die Prüfung nach § 23 Nr. 1 a) VOL/A bzw. der Ausschluß in Betracht.


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