Entsprechende Wettbewerbe kommen insbesondere nach den §§ 31 a VOL/A, ferner nach § 31 b VOL/A bzw. 14 VOL/A-SKR sowie § 20 VOF und insbesondere als Planungswettbewerbe nach § 25 VOF in Betracht. Planungswettbewerbe nach § 25 VOF

Planungswettbewerb nach VOF - vgl. § 25 VOF


Wettbewerbe mit dem Ziel:

alternative Vorschläge für Planungen auf dem Gebiet

 

Zeitpunkt der Auslobung

Auslobung jederzeit vor, während oder ohne Verhandlungsvenfahren

Einheitliche Richtlinien - GRW 1995

Regelung In den einheitlichen Richtlinien auch der Mitwirkung von Architekten- und Ingenieurkammern an der Vorbereitung und Durchführung der Wettbewerbe

Gewährleistung durch den Auslober eines Planungswettbewerbes: Einräumung gleicher Chance für jeden Teilnehmer

 

Festlegung der Verfahrensart mit der Bekanntmachung des Planungswettbewerbs:

Bekanntgabe an alle Teilnehmer jeweils zum gleichen Zeitpunkt

 

Aussetzung der Preise und gegebenenfalls Ankäufe mit der Auslobung

 

 

Ausschluß:

 

 

Preisgericht - Zusammensetzung - Ausübung des Amts

 

 

Entscheidungen des Preisgerichts

 

 

Unterrichtung über das Ergebnis:

 

 

Nachrücken bei Nichtberücksichtigung eines Preisträgers:

Soweit ein Preisträger wegen Verstoßes gegen Wettbewerbsregeln nicht berücksichtigt werden kann, rücken die übrigen Preisträger sowie sonstige Teilnehmer in der Rangfolge des Preisgerichts nach, soweit das Preisgericht ausweislich seiner Niederschrift nichts anderes bestimmt hat.

Realisierung:

Soweit und sobald die Wettbewerbsaufgabe realisiert werden soll, sind einem oder mehreren der Preisträger weitere Planungsleistungen nach Maßgabe der in Absatz 1 genannten einheitlichen Richtlinien zu übertragen, sofern mindestens einer der Preisträger eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet und sonstige wichtige Gründe der Beauftragung nicht entgegenstehen.

Urheberrecht - geschützte Leistungen

Urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich geschützte Teillösungen von Wettbewerbsteilnehmern, die bei der Auftragserteilung nicht berücksichtigt worden sind, dürfen nur gegen eine angemessene Vergütung genutzt werden.

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