Bei Ersatzteilen kann unter der Voraussetzung des § 3 Nr. 4 e) VOL/A die freihändige Vergabe gewählt werden.

Nachlieferungen - Ergänzungslieferungen - können im Wege der Freihändigen Vergabe unter engen Voraussetzungen vergeben werden, nämlich


Von dieser Möglichkeit wird in der Praxis leider zu wenig Gebrauch gemacht. Der Grund ist im Begründungszwang zu sehen; dennoch sollte auch diese wirtschaftliche Beschaffung bei vorliegen der Voraussetzungen genutzt werden.
Besonderheiten gelten im EU-Verfahren für zusätzliche Lieferungen des ursprünglichen Auftragnehmers nach § 3 a Nr. 2 e VOL/A.

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