Primärrechtsschutz - Nachprüfungsverfahren - auch Vergabeüberprüfungsverfahren

Übersicht

1. Vergabekammer - VK - Rechtsschutz im EU-Verfahren

2. Rechtsschutz im "Unterschwellenbereich"

Voraussetzung für das Nachprüfungsverfahren istgrundsäzlich ein EU-weites Verfahren mit oberschwelligem Auftragswert (vgl.§§ 97, 106 GWB. Unterhalb der Schwellenwerte ist grundsätzlich kein Nchprüfungsverfahren vorgesehen (vgl. aber die landeserechtlichen Vorschriften).

Nur auf Antrag leitet die VK das Nachprüfungsverfahren nach den §§ 160 ff GWB  ein. Vgl. insofern die Stichworte Rüge -Präklusion - Akteneinsicht  - Bechwerde etc.
Übersicht

 

2. Rechtsschutz im Unterschwellenbereich

 

 WeitereEntscheidungen

 Literatur: