Mischleistungen - "gemischte Verträge"

Gemischte Leistungen und Verträge" - Einordnung - Unterscheidung der Leistungen Vergaberecht

Einordnung nach § 110 GWB bei  „verschiedene Leistungen“ in einem Auftrag

Leistung

Einordnung

 

Oberhalb des Schwellenwerts

Unterhalb des Schwellenwerts

Bauleistung - Hauptgegenstand

Bauauftrag

 

GWB, EU VOB/A

VOB/A

Bauleistung nicht Hauptgegenstand

Lieferung oder Dienstleistung

 

GWB, VgV

UVgO

Dienstleistungen i. S. d. §§ 130, 153 GWB

 

 

 

 

Lieferung und Dienstleistung mit niedrigerem Wert

Lieferung

 

GWB, VGV

UVgO

Lieferung und Dienstleistung mit höherem Wert

Dienstleistung

 

GWB, VGV

UVgO

Sonderbreich „Binnenmarktrelevanz“*)

 

 

AEUV

Wettbewerb, Transparenz, keine Diskriminierung