Wertungsstufen nach § 25 VOL/A


1. Stufe

§ 25 Nr. 1 VOL/A


2. Stufe

§ 25 Nr. 2 VOL/A

 

 


Keine "Doppelwertung" im Rahmen des § 25 Nr. 3 VOL/A !


 

 


 


Strikte Trennung von der "eigentlichen Wertung" nach § 25 Nr. 3 VOL/A ! 3. Stufe

  • Prüfung der Angebotspreise
§ 25 Nr. 3 VOL/A

 

Was ist mit


(vgl. im übrigen UFAB II - überholt, nicht anwendbar - im übrigen Festlegung in den Verdingungsunterlagen !).

Diese sämtlichen Punkte wie Gewährleistung etc. müssen Gegenstand der Leistungsbeschreibung sein. Sie können im Rahmen der Wertung nach § 25 Nr. 3 VOL/A keine Rolle spielen. Im übrigen sind z.B. die Zuschlags-/Wertungskriterien im EU-weiten Verfahren in der Bekanntmachung bzw. in den Verdingungsunterlagen nach § 9 a VOL/A anzuführen - keine nachgeschobenen Wertungskriterien !

Vermerk Gründe Zuschlagserteilung in den Akten - § 25 Nr. 5 VOL/A:
Nach § 25 Nr. 3 VOL/A bewertete Bieter:

Rang Preis

Nr. 1
Nr. 2
etc.

Wertungskriterien neben dem Preis:
Wirtschaftlichstes Angebot:

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