Der Beschaffungsanlaß ist nachzuweisen (Notwendigkeit)- Beschaffungsantrag.

Für die Beschaffungsstelle sollte es von großem Interesse sein, wie und auf welche Weise der Beschaffungsanlaß ausgelöst worden ist (eigene Feststellung der Bedarfsstelle ohne Impulse von außen, Testgestellungen, Präsentationen, Messen, Ausstellungen - woher kommt der Bedarfsimpuls ?).Leider wird eine aktive Beschaffungsplanung und -erfassung in vielen Vergabestellen derzeit nicht durchgeführt, so daß es immer wieder zu "Überraschungen", Planungs- und Zeitnot kommt.

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