Pflichtenheft

Mit dieser Leistung endet die Planung der Software auf der Basis der BVB-Planung. Das Fachliche Feinkonzept (in der Privatwirtschaft auch Pflichten- und Lastenheft genannt) dient im Vergabeverfahren hinsichtlich der Erstellung/Realisierung der Software - Individualsoftware - als Leistungsbeschreibung und muß insofern § 8 Nr. 1 VOL/A entsprechen, also eindeutig, vollständig und wettbewerbsgeeignet sein. Andernfalls ist die Planungsleistung mangelhaft.

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