Rechnungshöfe sind unabhängige und oberste Behörden mit der Aufgabe, den Vollzug des Haushalts auf Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen.

Vgl. für den Bund Art. 114 II GG; für die Länder die Landesrechnungshöfe; bei Gemeindeverbänden wird führt das Rechnungsprüfungsamt die örtlichen Prüfungen durch. Überörtliche Prüfungseinrichtungen finden sich in den einzelnen Ländern. Auf den Europäischen Rechnungshof im EU-Bereich wird hingewiesen.Weitere Überprüfungsinstanzen sind die internen Revisionen.Beide Überprüfungsinstanzen sind zweifellos unbedingt erforderlich. Allerdings ist anzumerken, daß auch diese Instanzen zum Teil Vorgehensweisen beanstanden, die nicht zu beanstanden sind. Das gilt vor allem etwa für die Wahl der Freihändigen Vergabe, obwohl deren Voraussetzungen begründet vorliegen. Im übrigen sollte man auf jeden Fall die Beanstandungen ernst nehmen und seine Praxis, sofern die Beanstandung berechtigt ist, umstellen. Allerdings sollte man sich auch gegen unberechtigte, nicht begründbare Beanstandungen zur Wehr setzen, um für die Zukunft sicher und beanstandungsfrei arbeiten zu können.Leider erhalten Vergabestellen von den genannten Instanzen bei Anfrage in der Regel auch keine Hinweise, wie sie im Einzelfall zu verfahren haben, da die genannten Instanzen hierfür nicht "zuständig" sind. Anzumerken ist ferner, daß es im Rahmen einer ex-post-Betrachtung immer leichter ist, eine Überprüfung durchzuführen, als ein Vergabeverfahren sicher von der Beschaffungsidee bis zum Vergabevermerk zu gestalten. Immerhin hat die Überprüfung von Rechnungshof- und Revisionsberichten auch bereits ergeben, daß Beanstandungen nicht selten unberechtigt waren. Das soll aber die Arbeit der genannten Instanzen nicht in das falsche Licht rücken, sondern lediglich dokumentieren, daß es leichter ist, zu kritisieren als ein Vergabeverfahren durchzuführen.

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