Bei einfacheren Vorgängen reichen Kosten- und Angebotsvergleiche aus, bei umfangreicheren/größeren Beschaffungen sind Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen unumgänglich.

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Beschaffungen insbesondere auch im EVB-IT- Bereich können bzw. dürfen häufig (bei größeren Vorhaben) nicht ohne Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden.

Als Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (einzelwirtschaftlich – gesamtwirtschaftlich) sind zu nennen:

Einzelwirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen

Monetäre Bewertungen

Nichtmonetäre Bewertungen

Statische Verfahren

Dynamische Verfahren

1. Nutzwertanalyse

1. Kostenvergleichsrechnungen

1. Kapitalwertmethode

2. Multifaktorenmethode

2. Statische Amortisationsrechnung

2. Interne Zinsfußmethode

 

3. Rentabilitätsrechnung

3. Dynamische Amortisationsrechnung

 

 

4. Annuitätenmethode

 

 

Gesamtwirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen

Nutzen-Kosten-Untersuchung

Nutzwertanalyse

Wirkungen monetär bewertbar

Wirkungen nicht monitär bewertbar

 

Kosten-Nutzen-Analyse

Kosten – Wirksamkeits -Analyse

 

 

Hierzu Schmidt, Jürgen, Wirtschaftlichkeit in der öffentlichen Verwaltung, letzte Aufl., Erich-Schmidt-Verlag, S. 165, Übersicht und Beispiele; ferner  Beispiele S. 241 ff, ferner für die einzelnen Arten der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in der Arbeitsanleitung ,,Einführung in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen" des Rundschreibens des BMF vom 31.8.1995 - II A 3 - H 1005 - 93/95 - (GMBl. 1995, S.764 ff - neuere Hinweise beachten) – Vgl. auch Piduch, aaO, § 7 5 7 ff. – vgl. ferner Oppitz, Volker/Nollau, Volker, Taschenbuch der Wirtschaftlichkeitsrechnung, 2004, Fachbuchverlag Leipzig

Mitteilungen der Koordinierungs- und Beratungsstelle –www.cio.bund.de.

„Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen

Gähnende Leere kennzeichnet vielerorts die öffentlichen Kassen. Und so stehen in den Kommunen, den Ländern und beim Bund Ideen und Konzepte zum wirtschaftlichen Einsatz der verfügbaren Haushaltsmittel hoch im Kurs.

In der Bundesverwaltung richten sich Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen (WiBe) nach den Vorschriften des § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und nach den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Um diese Vorschriften auf die speziellen Erfordernisse der Informationstechnik anzupassen, hat die Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (KBSt) bereits 1992 eine Handlungsanweisung erarbeitet. Sie trägt den Titel "Empfehlung zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen beim Einsatz der IT in der Bundesverwaltung (IT-WiBe)". In den Jahren 1997 und 2001 wurde das Fachkonzept den Entwicklungen in der Informationstechnik angepasst.

WiBe 5.0 – Konzept zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in der Bundesverwaltung, insbesondere beim Einsatz der IT, Version 5.0 – 2014“; abrufbar unter http://www.cio.bund.de

Auf der Webseite der IT-Beauftragten der Bundesregierung (http://www.cio.bund.de) kann ein Hilfswerkzeug (WiBe-Software „WiBe Kalkulator“) zur Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung heruntergeladen werden.

Kapitalwertmethode oder Nutzwertanalyse?

Bei großen Projekten kommt für die monetären Auswirkungen vor allem die Kapitalwertmethode in Betracht. Als dynamisches Verfahren beurteilt sie Investitionsprojekte nach ihrem Kapitalwert, also durch wirklichkeitsnahe Erfassung der mit der Investition zusammenhängenden Finanzströme und Fokussierung auf einen gemeinsamen Bezugszeitpunkt.

Eine andere Form ist die Nutzwertanalyse. Bei der Nutzwertanalyse werden gewichtete Zielkriterien einzeln und unabhängig voneinander bewertet und anschließend zu einer Gesamtbewertung zusammengefasst. Zur endgültigen Bewertung der Ergebnisse sollten die "subjektiven" Wertungen der Nutzwertanalyse nicht mit den quantifizierbaren Kosten der Kapitalwertbetrachtung verrechnet werden. Vielmehr sind die jeweiligen Teilergebnisse am Schluss gegenüberzustellen, wobei den Kostengesichtspunkten im Zweifelsfall eine höhere Bedeutung zuzuordnen ist. Die neue Software WiBe 4.0 - 2005 bietet die bekannte Portfolioanalyse an, die diese Bewertung grafisch unterstützt und vereinfacht.

WiBe bei Software-Migrationen

Auf Basis der WiBe 4.0 erarbeitete eine Expertengruppe eine spezifische Methodik zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bei Software-Migrationen.


Beispiel aus der Entscheidungspraxis:

 

Ältere Hinweise

Wirtschaftlichkeitsrechnungen
Hier ist auf die Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung - VV-BHO - zu § 7 zu verweisen, die sich mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen selbst sowie als Planungsinstrument, dem Interessenbekundungsverfahren sowie einer Arbeitsanleitung (Einführung in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen) befaßt.

Abgedruckt bei Piduch, Bundeshaushaltsrecht, LsBl.. § 7 , S. l ff.

In diesem Zusammenhang ist auch die Aufforderung zu nennen, eine mögliche Privatisierung (Outsourcing/Ausgliederung) zu prüfen, und insbesondere in ,,geeigneten Fällen" ein ,,Interessenbekundungsverfahren" (vgl. § 7 II S.2 BHO - Erkundung privater Träger als Interessenten für die Erfüllung der Aufgabe) durchzuführen.
Vgl. zu allem Piduch,LsBl. Bundeshaushaltsrecht, § 7 Rdnr.- 4, 5; zu Kosten-Nutzen-Untersuchungen Rdnr. 6, zu Erfolgskontrollen Rdnr. 7, zu Kosten-Leistungsrechnungen (,,wahre Kosten der Behörde") Rdnr. 7a) zum Interessenbekundungsverfahren Rdnr. 8; auch Heller, aaO, Rdnr. 130 ff.

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