Wertung und Wertungsfehler - §§ 43 UVgO, 58 UVgO

Wertung - Grundsätze - §§ 43 UVgO, 58 VgV

 1. Wertungs- bzw. Zuschlagskriterien neben Eignung und Auftragsausführung

Grundsätzlich sind zu unterscheiden

  • die Eignung des Unternehmens nach den §§ 31 f UVgO, 42 f VgV, 122 GWB
  • die Wertung des Angebots nach den §§ 43 UVgO, 58 VgV, 127 GWB.
  • die Auftragsausführung nach §§ 45 UVgO, 61 VgV, 128 GWB

Übersicht

Eignung

Zuschlag

Auftragsausführung

§ 33 UVgO

§ 43 UVgO

§ 45 UVgO

§§ 122 GWB, 42 – 51 VgV

§§ 127 GWB, 58 VgV

§§ 128, 129 GWB, 61 VgV

§ 122 II S. 2 GWB: „ausschließliche“ Eignungskriterien:

1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - § 44 VgV

2. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - § 45 VgV („insbesondere)

3. technische und berufliche Leistungsfähigkeit.- § 46  VgV („ausschließlich“ – Differenzierung Lieferaufträge und Dienstleistungen)

Zuschlagskriterien als Bewertungsgrundlage der Angebote etc.

Preis-Leistungsverhältnis

Preis oder Kosten (auch § 59 I VgV) und weitere Kriterien insbesondere

1. - „qualitative“

- „ästhetische“

- „zweckmäßige“

- „behinderungsgerechte“

- „soziale“

- „umweltbezogene“

-  „innovative“

-  „vertriebliche“ etc.

2. Organisation und „Personal“

3. „Kundendienst und technische Hilfe, Lieferbedingungen, Liefertermin, Lieferverfahren, Liefer- oder Ausführungsfristen“

Pflichten „bei der Ausführung des Auftrags“

- Einhaltung aller rechtlichen Verpflichtungen

-- Steuern

-- Abgaben

-- Beiträge zur Sozialversicherung

-- Mindestarbeitsbedingungen einschließlich Mindestentgelts

- und darüber hinaus besondere Ausführungsbedingungen

insbesondere der Belange

-- wirtschaftliche

-- soziale

-- beschäftigungspolitische

- oder Schutz der Vertraulichkeit von Informationen.

Vgl. Bartl/Bartl,Schmitt, UVgO, S. 309.

 

§ 43 II UVgO stimmt mit § 58 II VgV wörtlich überein. Erkenntnisse aus dem oberschwelligen Bereich können auch für die UVgO beachtlich sein.

Eignungskriterien beziehen sich auf auf das Unternehmen generell, die Zuschlagskriterien auf das konkrete Angebot und die Ausführungsbedingungen auf das Stadium nach dem Zuschlag, die Ausführung.

Vgl. Vgl. Bartl/Bartl,Schmitt, UVgO, §§ 31, 43 UVgO; Bartl, GWB, § 127, Anm. 2; VgV, § 58 Anm. 1; auch Kulartz u. a., VgV, § 58 Rn. 27.

 

Bekanntmachung

Nach §§ 28 II Nr. 14, auch 43 VI UVgO (vgl. auch § 127 V GWB bzw. § 58 III VgV) sind die Zuschlagskriterien einschließlich ihrer „Gewichtung“ bekannt zu machen oder in die Vergabeunterlagen (vgl. § 21 I Nr. 2 UVgO) aufzunehmen. Insoweit dürfen keine Widersprüche, Unklarheiten oder Unvollständigkeiten vorliegen. Diese treffen den Auftraggeber.

Änderung der Zuschlagskriterien

An die bekannt gemachten (zulässigen) Zuschlagskriterien ist der Auftraggeber gebunden. Spätere Änderungen kommen grundsätzlich nicht in Betracht. Auch zusätzliche Kriterien dürfen nicht eingeführt werden. Fehler können allerdings noch beseitigt werden. Ändert der Auftraggeber insofern die Zuschlagskriterien oder verzichtet er auch auf nur einen Teil, so muss er allerdings allen (Bewerbern und) Bietern innerhalb angemessener Frist (vgl. § 13 I UVgO) die Möglichkeit zur Überarbeitung der Angebote geben.

Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots

  • 43 I, II UVgO (vgl. auch 58 I, II S. 1 VgV sieht für die Ermittlung als Grundlage das beste „Preis-Leistungs-Verhältnis“ vor. Sofern Preis und Leistung „gleichgewichtig“ sind, ist der (zulässige) niedrigste Preis als einziges Kriterium möglich und damit entscheidend (vgl. Begründung zu § 58 I S. 1 VgV). Der Preis allein (Bzw. die Kosten) kann als als Zuschlagskriterium vorgesehen werden.

Sind neben dem Preis weitere Kriterien vom Auftraggeber („kann“) festgelegt, ist eine Gewichtung von Preis (z. B. 60 %) und weiteren Kriterien (40 % - einschließlich Unterkriterien)  erforderlich (Entscheidung über Rangfolge  nachvollziehbarer mathematischer Formel entschieden (vgl. hierzu ausführlich UFAB – www.cio.bund.de). Zum Zuschlagskriterium „Kosten“ auf der Grundlage der Lebenszykluskosten statt des Preises vgl. § 59 VgV nach § 43 IV UVgO.

Weitere Kriterien neben dem Preis bzw. den Kosten

Soweit es um die Entscheidung über die zusätzlichen Kriterien geht, folgt aus der nachfolgenden nicht abschließende „Liste:

Preis (oder Kosten - vgl. auch § 59 I VgV) und weitere Kriterien insbesondere

  1. „Gruppe“

- „qualitative“

- „ästhetische“

- „zweckmäßige“

- „behinderungsgerechte“

- „soziale“

- „umweltbezogene“

-  „innovative“

-  „vertriebliche“ etc.

  1. „Gruppe“

„Organisation“ und „Personal“ – auch Präsentation des Teams

III. „Gruppe

„Kundendienst und technische Hilfe, Lieferbedingungen, Liefertermin,

Pflichtgemäßes Ermessen bei der Auswahl

Aus dieser „Liste“ sind die Kriterien nach pflichtgemäßem Ermessen auswählbar, das nicht völlig frei, sondern Schranken unterliegt.

Weitere Kriterien neben dem Preis  Kriterien müssen auftragsbezogen, „objektiv“, nachvollziehbar, transparent  und bestimmt sein (vgl. § 43 V UVgO) – sowie u. a. wie generell verhältnismäßig sein (vgl. § 2 I UVgO). Grundlose Vorgaben z. B. von sozialen Kriterien können  unverhältnismäßig und damit wettbewerbsbeschränkend sein.

Dieses weiteren Kriterien müssen ferner „in Verbindung“ mit dem Auftragsgegenstand“ stehen (§ 43 III UVgO: „konkreter Auftragsbezug“). erforderlich. Eingriffe in die „allgemeine Unternehmenspolitik“ sind nicht zulässig (unternehmerische Sozial- bzw. Umweltpolitik).

Bei der „Auswahl“ der Kriterien hat der Auftraggeber nach § 43 III UVgO (vgl. auch § 127 III GWB) zwingend nachzuweisen, dass die Zuschlagskriterien „mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen“.

Reduziert wird dieses Risiko durch eine „widerlegliche Vermutung“ in § 43 III S. 2 UVgO (vgl. auch § 122 III S. 2 GWB), wenn sich ein Zuschlagskriterium z. B. „auf Prozesse im Zusammenhang mit der Herstellung, Bereitstellung und Entsorgung der Leistung, auf den Handel mit der Leistung oder auf ein anderes Stadium im Lebenszyklus der Leistung bezieht.“

Die geforderte Verbindung mit dem Auftragsgegenstand ist anzunehmen, wenn der insofern „denkbare Zusammenhang“ nicht als willkürlich oder sachfremd „konstruiert“ anzusehen ist. Wäre das der Fall, dann würde dem auch die weitere Schranke aus § 43 V UVgO (vgl. auch § 127 IV GWB) entgegenstehen, die das Recht zur Festlegung der Zuschlagskriterien durch das Bestimmtheitsgebot, Willkürverbot und die erforderliche Möglichkeit der Überprüfbarkeit begrenzt.

Das zusätzliche Zuschlagskriterium muss sich neben dem Preis bzw. den Kosten „nicht auf die materiellen Eigenschaften des Auftragsgegenstandes auswirken“, sich mithin keine „Leistungsverbesserung“ ergeben muss.

Gewichtung

Nach § 43 VI UVgO (§ 58 III VgV – auch § 127 V GWB) muss auch die „Gewichtung“ der Zuschlagskriterien festgelegt werden -  § 43 V UVgO – keine Unbestimmtheit, keine Willkür und Überprüfungsmöglichkeit .

Welches Gewicht Preis und weitere Kriterien im Übrigen jeweils „mindestens“ haben müssen, ist im Einzelfall zu entscheiden.

Neben den „Hauptkriterien“ und deren „Gewichtung“ sind auch die „Unterkriterien“ des Hauptkriteriums anzugeben. Hierbei kann mit Punktsystemen oder Prozentangaben gearbeitet werden.

Lediglich dann, wenn neben dem Preis weitere Kriterien (siehe nachfolgend) vorgesehen sind und „Gewicht“ haben, kann es überhaupt zu Wertungen neben dem Preis kommen.

Übrsicht

Hauptkriterium I

Hauptkriterium II

Preis

Weitere Kriterien

60 % oder Punkte

40 % oder Punkte

Begründung für überwiegende Gewichtung

Unterkriterien

Erreichbare % bzw. Punkte

Bewertungsrahmen – Schulnotensystem 0 – 5

oder „niedrig – mittel – hoch“

Qualität

bis 30

 

Personal

bis 25

 

Methodik

bis 20

 

Kundendienst

bis 15

 

Technische Hilfe

bis 10

 

Preis

%-Zahlen oder Punkte:

 

Fortgesetzt wird diese Bewertung z. B. durch eine Addition von Preis- und Leistungspunkten („wirtschaftlichstes Preis-Leistungs-Verhältnis“). Sicher ist man insoweit selbst bei einfachen Systemen nicht. Nicht nur kompliziertere Systeme können Fehlerquellen aufweisen.

Eine Hilfe bietet u. a. die UFAB, die aber primär für den IT-Bereich und dort vor allem für größere Projekte etc. gedacht ist.

Vgl. www.cio.bund.de .

 

Rechtsprechung und Literatur zur Wertung und Kriterien von A – Z

  • Bekanntmachung – fehlende – Punktevergabeschema - OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 12.04.2022 - 11 Verg 11 – 21 – Unterhaltsreinigung –
  • Bekanntmachung – fehlende (Umrechnungsformel) - OLG Brandenburg, Beschl. v. 28.03.2017 - 6 Verg 5/16 – Beatmungsgeräte – Information über Zuschlagsabsicht – Rüge der Intransparenz des Wertungssystems und –systematik  – Verstoß wegen fehlender Bekanntgabe der Umrechnungsformel für die Preiswertung und intransparenter Bewertungsmatrix mit gleicher Punktzahl (0) für „keine Auswahl getroffen“ sowie für die  Einstufung als „mangelhaft“ und als „ungenügend“ ohne Differenzierung - intransparente Zuschlagskriterien – fehlende Bekanntgabe in den Vergabeunterlagen – %-Angabe der Gewichtung für Preise nicht ausreichend (Erforderlichkeit weiterer Differenzierung z. B durch niedrige, mittlere und höhere Preisstufen
  • Bekanntmachung - Umrechnungsformel – keine Bekanntmachung - OLG Rostock, Beschl. v. 03.02.2021 - 17 Verg 6 – 20 - Planungsleistungen für die Erschließung – Bekanntmachung der Zuschlagskriterien (ohne Umrechnungsformel zulässig) - Wertung – Umrechnungsformeln - Bepunktung der Lösungsvorschläge – Preis – Leistungsverhältnis – Umrechnungsformel (nicht erforderlich in der Bekanntmachung) – Wechsel Umrechnungsformelamtliche Leitsätze: 1. Mit Blick auf den Normzweck des § 77 Abs. 2 VgV und in Anbetracht insbesondere auch der beispielhaften Aufzählung von „Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen“ sind im Rahmen einer Ausschreibung von Planungsleistungen nur solche „Lösungsvorschläge“ gesondert zu vergüten, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Angebotserstellung regelmäßig nicht zu erwarten sind. 2. Die Preisumrechnungsformel muss regelmäßig nicht vorab bekannt gegeben werden. Nur für die „Zuschlagskriterien und deren Gewichtung“ ordnet § 127 Abs. 5 GWB eine Aufführung in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen an. 3. Zur Zulässigkeit einzelner Preisumrechnungsformeln.
  • Bekanntmachung – Unterkriterien - Kriterien - Wertung – Unterkriterien - fehlende Gewichtung - OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste – Unterkriterien ohne Gewichtung –“ – Wertungskriterien: a. Preis --- 50 Punkte - b. Konzeption --- 50 Punkte – Erläuterung des Wertungskriteriums „Konzeption“: Beurteilung durch abschließende Aspekte mit 10 „Unter“- Punkten (Brieflauf etc.) - Kategorien: 50 Punkte: herausragendes Konzept 40 Punkte: sehr gutes Konzept 30 Punkte: gutes Konzept 20 Punkte: befriedigendes Konzept 10 Punkte: ausreichendes Konzept 0 Punkte mangelhaftes Konzept - Rügen: Intransparenz der Kriterien etc. , fehlende Preisanpassung – Zulässigkeit (Antragsbefugnis) und teilweise Begründetheit der Beschwerde wegen Verletzung des Transparenzgrundsatzes infolge der fehlenden Gewichtung der Unterkriterien des „Realisierungskonzepts“ - zwar Mitteilung von zehn gesonderten Unterkriterien, aber fehlerhaft ohne Angabe der Gewichtung - „§ 127 Abs. 5 GWB schreibt vor, dass die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen aufgeführt werden müssen. Diese Anforderung gilt sowohl für die Zuschlagskriterien als auch für die Unterkriterien“ (vgl. EuGH, Urt. v. 14. 07.2016 - C-6/15 ...Senat, Beschl. v. 7. 11. 2013 - 13 Verg 8/13) – „Wenn dem Auftraggeber die Angabe der Gewichtung aus objektiven Gründen nicht möglich ist, muss er die (Unter-)Kriterien in der absteigenden Reihenfolge ihrer Bedeutung angeben (vgl. § 58 Abs. 3 Satz 3 VgV).“ –
  • Bekanntmachungspflicht nicht über die Zuschlagskriterien, Unter- und Unterkriterien sowie deren Gewichtung hinaus auch zur Bekanntmachung des Schemas für die Bewertung der Fragebögen“ OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 12.04.2022 - 11 Verg 11 – 21 – Unterhaltsreinigung –
  • Bekanntmachungspflicht über die Zuschlagskriterien, Unter- und Unterkriterien sowie deren Gewichtung hinaus auch zur Bekanntmachung des Schemas für die Bewertung der Fragebögen“
  • Differenzierung – fehlende - Bekanntmachung – Wertungssystem – OLG Brandenburg, Beschl. v. 28.03.2017 - 6 Verg 5/16 – Beatmungsgeräte – Information über Zuschlagsabsicht – Rüge der Intransparenz des Wertungssystems und –systematik  – Nachprüfungsverfahren und Zurückversetzung des Vergabeverfahrens in den Stand vor Versendung der Vergabeunterlagen mit Auflagen – Beschwerde: §§ 97 ff GWB a. F. -  Zulässigkeit (Antragsbefugnis, Rechtzeitigkeit der Rügen) – Begründetheit: Verstoß wegen fehlender Bekanntgabe der Umrechnungsformel für die Preiswertung und intransparenter Bewertungsmatrix mit gleicher Punktzahl (0) für „keine Auswahl getroffen“ sowie für die  Einstufung als „mangelhaft“ und als „ungenügend“ ohne Differenzierung - intransparente Zuschlagskriterien –
  • Differenzierung – OLG Brandenburg, Beschl. v. 28.03.2017 - 6 Verg 5/16 – Beatmungsgeräte – Information über Zuschlagsabsicht – Rüge der Intransparenz des Wertungssystems und –systematik  – Verstoß wegen fehlender Bekanntgabe der Umrechnungsformel für die Preiswertung und intransparenter Bewertungsmatrix mit gleicher Punktzahl (0) für „keine Auswahl getroffen“ sowie für die  Einstufung als „mangelhaft“ und als „ungenügend“ ohne Differenzierung - intransparente Zuschlagskriterien – fehlende Bekanntgabe in den Vergabeunterlagen – %-Angabe der Gewichtung für Preise nicht ausreichend (Erforderlichkeit weiterer Differenzierung z. B durch niedrige, mittlere und höhere Preisstufen) – unzulässige undifferenzierte gleichmäßige Punktevergabe (0)weiterer Verstoß durch Wertung ohne die Gewichtung von 7,92 % zu 0,08 % für das Unterkriterium „Bewertung Teststellung“ und ohne die Gewichtung der Kriterien Preis bzw. Leistung im Verhältnis 40 % zu 60 %, sondern gleichmäßige Gewichtung der Kriterien bzw. Unter-Unterkriterien ohne Differenzierung: „Keine Angabe (0)“, „Mangelhaft (0)“und „Ungenügend (0)“ – Verstoß auch durch fehlenden zusammenfassenden Vergabevermerk mit dem
  • Dokumentation - Bewertungsschritte - Unterkriterien – Bekanntmachung - OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 12.04.2022 - 11 Verg 11 – 21 – Unterhaltsreinigung – Bekanntmachung – Wertung und Dokumentation - „Der ... Wertungsspielraum muss sich in einer auf die jeweiligen Angebote bezogenen, individuellen Stellungnahme wiederfinden, aus der hervorgeht, warum bestimmte Punktzahlen vergeben wurden ... Die Wertung muss nachvollziehbar sein. Grundsätzlich sind ... die einzelnen Bewertungsschritte, dass der Bieter das Ergebnis nachvollziehen und ggf. überprüfen lassen kann. ... Gerade wenn die Angebotswertung nicht ausschließlich auf Basis des Preises erfolgt ... sondern auch qualitative Elemente enthält, ist eine ausführliche Darstellung der Bewertungsmethodik und des Wertungsprozesses geboten.“ –
  • Dokumentation - Vergabevermerk – Dokumentation - Verstoß auch durch fehlenden zusammenfassenden Vergabevermerk mit dem Wertungsergebnis auf allen Wertungsstufen in Vergabeakte -  OLG Brandenburg, Beschl. v. 28.03.2017 - 6 Verg 5/16 – Beatmungsgeräte – %-Angabe der Gewichtung für Preise nicht ausreichend - Antragsbefugnis –
  • Dokumentationsmangel – Heilung – teilweise - OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 12.04.2022 - 11 Verg 11 – 21 – Unterhaltsreinigung - Heilung des Dokumentationsmangels nur teilweise im Nachprüfungsverfahrens
  • Erfahrung - Wertung - Weßler, Katrin, Punkten ohne Erfahrung – Wertungspunkte für Marktneulinge trotz fehlender Erfahrung, NZBau 2019, 766
  • Ermessen - Auswahl - Wertungskriterien OLG Stuttgart, Urt. v. 6. 6. 2019 - 2 U 218 – 18 – Wegenutzungsvertrag – Konzession - Antrag auf einstweilige Verfügung in Verfahren zur Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung im Stadtgebiet – Leitsätze: 6. Die Gemeinde hat einen Entscheidungsspielraum hinsichtlich der Auswahl der Bewertungsmethode, solange diese nachvollziehbar und vertretbar ist, und hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung der Vergabekriterien. 7. Zur Zulässigkeit einzelner Auswahlkriterien. 8. Das Kriterium des sicheren Netzbetriebs muss die Teilaspekte „Zuverlässigkeit der Versorgung“ und „Ungefährlichkeit des Betriebs der Verteilungsanlagen“ bewerten. 9. Zulässige Auswahlkriterien sind etwa a. die Einhaltung eines Wertes über die Versorgungsunterbrechung (SAIDI-Wert), b. die Zusage eines prozentualen Verkabelungsgrades, c. Prognosen über die Preisgünstigkeit zukünftiger Netznutzungsentgelte, d. Endschaftsregelungen des Wegenutzungsvertrages, die einen Anspruch auf Übereignung der notwendigen Verteilungsanlagen vorsehen.
  • Ermessen - Entscheidungsspielraum – Methode - Wertungskriterien OLG Stuttgart, Urt. v. 6. 6. 2019 - 2 U 218 – 18 – Wegenutzungsvertrag – Konzession - Antrag auf einstweilige Verfügung in Verfahren zur Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung im Stadtgebiet – Lei“tsätze: 6. Die Gemeinde hat einen Entscheidungsspielraum hinsichtlich der Auswahl der Bewertungsmethode, solange diese nachvollziehbar und vertretbar ist, und hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung der Vergabekriterien. 7. Zur Zulässigkeit einzelner Auswahlkriterien. 8. Das Kriterium des sicheren Netzbetriebs muss die Teilaspekte „Zuverlässigkeit der Versorgung“ und „Ungefährlichkeit des Betriebs der Verteilungsanlagen“ bewerten. 9. Zulässige Auswahlkriterien sind etwa a. die Einhaltung eines Wertes über die Versorgungsunterbrechung (SAIDI-Wert), b. die Zusage eines prozentualen Verkabelungsgrades, c. Prognosen über die Preisgünstigkeit zukünftiger Netznutzungsentgelte, d. Endschaftsregelungen des Wegenutzungsvertrages, die einen Anspruch auf Übereignung der notwendigen Verteilungsanlagen vorsehen.
  • Ermessen - Gewichtung - Methode – Auswahl -  OLG Stuttgart, Urt. v. 6. 6. 2019 - 2 U 218 – 18 – Wegenutzungsvertrag – Konzession - Antrag auf einstweilige Verfügung in Verfahren zur Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung im Stadtgebiet – Leitsätze: 6. Die Gemeinde hat einen Entscheidungsspielraum hinsichtlich der Auswahl der Bewertungsmethode, solange diese nachvollziehbar und vertretbar ist, und hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung der Vergabekriterien. 7. Zur Zulässigkeit einzelner Auswahlkriterien. 8. Das Kriterium des sicheren Netzbetriebs muss die Teilaspekte „Zuverlässigkeit der Versorgung“ und „Ungefährlichkeit des Betriebs der Verteilungsanlagen“ bewerten. 9. Zulässige Auswahlkriterien sind etwa a. die Einhaltung eines Wertes über die Versorgungsunterbrechung (SAIDI-Wert), b. die Zusage eines prozentualen Verkabelungsgrades, c. Prognosen über die Preisgünstigkeit zukünftiger Netznutzungsentgelte, d. Endschaftsregelungen des Wegenutzungsvertrages, die einen Anspruch auf Übereignung der notwendigen Verteilungsanlagen vorsehen.
  • Ermessen - Wertungsspielraum - OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 12.04.2022 - 11 Verg 11 – 21 – Unterhaltsreinigung - „Der ... Wertungsspielraum muss sich in einer auf die jeweiligen Angebote bezogenen, individuellen Stellungnahme wiederfinden, aus der hervorgeht, warum bestimmte Punktzahlen vergeben wurden ... Die Wertung muss nachvollziehbar sein. Grundsätzlich sind ... die einzelnen Bewertungsschritte, dass der Bieter das Ergebnis nachvollziehen und ggf. überprüfen lassen kann. ... Gerade wenn die Angebotswertung nicht ausschließlich auf Basis des Preises erfolgt ... sondern auch qualitative Elemente enthält, ist eine ausführliche Darstellung der Bewertungsmethodik und des Wertungsprozesses geboten.“ – Heilung des Dokumentationsmangels nur teilweise im Nachprüfungsverfahrens – Verstoß durch unrichtige Sachverhaltsannahme  zu Nachunternehmereinsatz -
  • Ermessen - Wertungsspielraum – OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 12.04.2022 - 11 Verg 11 – 21 – Unterhaltsreinigung – Bekanntmachung –- „Der ... Wertungsspielraum muss sich in einer auf die jeweiligen Angebote bezogenen, individuellen Stellungnahme wiederfinden, aus der hervorgeht, warum bestimmte Punktzahlen vergeben wurden ... Die Wertung muss nachvollziehbar sein. Grundsätzlich sind ... die einzelnen Bewertungsschritte, dass der Bieter das Ergebnis nachvollziehen und ggf. überprüfen lassen kann. ... Gerade wenn die Angebotswertung nicht ausschließlich auf Basis des Preises erfolgt ... sondern auch qualitative Elemente enthält, ist eine ausführliche Darstellung der Bewertungsmethodik und des Wertungsprozesses geboten.“ – Heilung des Dokumentationsmangels nur teilweise im Nachprüfungsverfahrens – Verstoß durch unrichtige Sachverhaltsannahme  zu Nachunternehmereinsatz - Vorkenntnisse des Bestandsbieters und Wissensvorsprünge keine Verstöße gegen Gleichheitsgrundsatz: „Sachlich vorhandene unterschiedliche Kenntnisstände - etwa infolge der Eigenschaft als Bestandsunternehmen - führen jedoch notwendig zu Vorkenntnissen und/oder Vorteilen, die in die Ausgestaltung des Angebots auf eine Folgeausschreibung einfließen.“
  • Fehler - nicht fehlerhaft - OLG Celle, Beschl. v. 13.05.2019 - 13 Verg 2 – 19 – Entsorgung von rund 20.000 t Restabfall pro Jahr – kein Ausschluss des Angebots der Beigeladenen gemäß § 124 GWB - keine fehlerhafte Wertung durch Auftraggeber - Handeln von Nachunternehmen für sich genommen kein Ausschlusstatbestand nach § 124 I Nr. 1 GWB, sofern keine eigenen Pflichtverletzungen – keine „schwere Verfehlung“ – keine schwerwiegende Täuschung – zulässige Aufklärung gemäß § 15 Abs. 5 VgV – keine versteckte Nachverhandlung
  • Formel – Methode - OLG Brandenburg, Beschl. v. 28.03.2017 - 6 Verg 5/16 – Beatmungsgeräte – %-Angabe der Gewichtung für Preise nicht ausreichend - 2. Ist im Rahmen des Wertungskriteriums „Leistung“ eine praktische Teststellung der anzuschaffenden Geräte durch potentielle Anwender vorgesehen und die Wertung dem Schulnotensystem unterworfen, so bedarf es eines für die Notenvergabe maßgeblichen Zielerreichungsgrades dann nicht, wenn die in der Teststellung zu bewertenden Eigenschaften der Geräte durch eine Vielzahl von Unter-Unterkriterien detailliert und für Bieter und Anwender verständlich bezeichnet sind.“ – Bekanntmachung – Wertungssystem – OLG Brandenburg, Beschl. v. 28.03.2017 - 6 Verg 5/16 – Beatmungsgeräte – Information über Zuschlagsabsicht – Rüge der Intransparenz des Wertungssystems und –systematik  – Nachprüfungsverfahren und Zurückversetzung des Vergabeverfahrens in den Stand vor Versendung der Vergabeunterlagen mit Auflagen – Beschwerde: §§ 97 ff GWB a. F. -  Zulässigkeit (Antragsbefugnis, Rechtzeitigkeit der Rügen) – Begründetheit: Verstoß wegen fehlender Bekanntgabe der Umrechnungsformel für die Preiswertung und intransparenter Bewertungsmatrix mit gleicher Punktzahl (0) für „keine Auswahl getroffen“ sowie für die  Einstufung als „mangelhaft“ und als „ungenügend“ ohne Differenzierung - intransparente Zuschlagskriterien – fehlende Bekanntgabe in den Vergabeunterlagen – %-Angabe der Gewichtung für Preise nicht ausreichend (Erforderlichkeit weiterer Differenzierung z. B durch niedrige, mittlere und höhere Preisstufen) – unzulässige undifferenzierte gleichmäßige Punktevergabe (0) Amtlicher Leitsatz: 1. Sollen die eingehenden Angebote der Bieter nach Preis und Leistung in einer Gewichtung von 40 % zu 60 % bewertet werden und wird die angebotene Leistung mit Punkten gewertet, so muss die Formel bzw. Methode, nach welcher der auf Euro lautende Angebotspreis in Wertungspunkte umgerechnet werden wird, in der Ausschreibung bekannt gemacht werden. 2. Ist im Rahmen des Wertungskriteriums „Leistung“ eine praktische Teststellung der anzuschaffenden Geräte durch potentielle Anwender vorgesehen und die Wertung dem Schulnotensystem unterworfen, so bedarf es eines für die Notenvergabe maßgeblichen Zielerreichungsgrades dann nicht, wenn die in der Teststellung zu bewertenden Eigenschaften der Geräte durch eine Vielzahl von Unter-Unterkriterien detailliert und für Bieter und Anwender verständlich bezeichnet sind.“ – Einzelheiten: Zuschlagskriterien für „wirtschaftlich günstigstes Angebot“: Preis (40 %) und Leistung (60 %)  im gewichtet - zwei Unterkriterien für „Leistung“: „technische Bewertung“ (20 % - 100 wertungsrelevanten Unter-Unterkriterien maximal 1000 Punkte) und „Bewertung Teststellung“ (80 %  - praktische Bewertung durch potentielle Anwender der einzelnen Geräte anhand eines Kataloges von 20 Unter-Unterkriterien davon 10 mit 7,92 % und die übrigen 10 mit je 0,08 % gewichtet – für jeden der 20 Unterpunkte maximal 20 Punkte erreichbar insgesamt 400 Punkte – Unterpunkte: Zu beantwortende 20 Testfragen bei praktischer Anwendung der Geräte durch die Tester: 1. Selbsttest Arbeitsaufwand, 2. Zeitaufwand bei einem Fehler des Selbsttest. 3. Komplexität der De- und Montage 4. Anwählen der Beatmungsmodi, 5. Voreinstellung von Beatmungsparametern, 6. Alarm-Management, 7. Kurztrends, 8. Trends, . Verständlichkeit der Kurzanleitung, 10. Loops/Spirometrie, 11. Einspeisung O2, 12. Ausfall aller Gase und Strom, 13. Ablesbarkeit Display, 14. Verarbeitung/Bedienbarkeit der Knöpfe und Regler, 15. Fahr- /Positionierbarkeit, 16. Beleuchtung, 17. Kabelmanagement, 18. Schlauchmanagement, 19. Flow-Sensorik, 20. Handhabbarkeit Zubehör - Bewertung dieser 20 Unter-Unterkriterien jeweils nach Schulnoten: Keine Angabe (0) - Sehr gut (20) - Gut (16) - Befriedigend (12) - Ausreichend (8) - Mangelhaft (0) - Ungenügend (0) – Angebot der Beigeladenen mit 84,93 Punkten auf Rang 1 – Angebot der Antragstellerin mit 87,22 Punkten auf Rang 2 - Verstoß durch fehlende Mitteilung der Umrechnungsformel des Preises in Wertungspunkte in den Vergabeunterlagen (keine Heilung durch Nachholung während des Vergabenachprüfungsverfahrens) – weiterer Verstoß durch Wertung ohne die Gewichtung von 7,92 % zu 0,08 % für das Unterkriterium „Bewertung Teststellung“ und ohne die Gewichtung der Kriterien Preis bzw. Leistung im Verhältnis 40 % zu 60 %, sondern gleichmäßige Gewichtung der Kriterien bzw. Unter-Unterkriterien ohne Differenzierung: „Keine Angabe (0)“, „Mangelhaft (0)“und „Ungenügend (0)“ – Verstoß auch durch fehlenden zusammenfassenden Vergabevermerk mit dem Wertungsergebnis auf allen Wertungsstufen in Vergabeakte
  • Gewichtung - %-Angabe für Preise nicht ausreichend, notwendig Differenzierung  - OLG Brandenburg, Beschl. v. 28.03.2017 - 6 Verg 5/16 – Beatmungsgeräte – Information über Zuschlagsabsicht – Rüge der Intransparenz des Wertungssystems und –systematik  – Verstoß wegen fehlender Bekanntgabe der Umrechnungsformel für die Preiswertung und intransparenter Bewertungsmatrix mit gleicher Punktzahl (0) für „keine Auswahl getroffen“ sowie für die  Einstufung als „mangelhaft“ und als „ungenügend“ ohne Differenzierung - intransparente Zuschlagskriterien – fehlende Bekanntgabe in den Vergabeunterlagen – %-Angabe der Gewichtung für Preise nicht ausreichend (Erforderlichkeit weiterer Differenzierung z. B durch niedrige, mittlere und höhere Preisstufen
  • Gewichtung - Bekanntmachung – Wertungssystem – OLG Brandenburg, Beschl. v. 28.03.2017 - 6 Verg 5/16 – Beatmungsgeräte – %-Angabe der Gewichtung für Preise nicht ausreichend - 1. Sollen die eingehenden Angebote der Bieter nach Preis und Leistung in einer Gewichtung von 40 % zu 60 % bewertet werden und wird die angebotene Leistung mit Punkten gewertet, so muss die Formel bzw. Methode, nach welcher der auf Euro lautende Angebotspreis in Wertungspunkte umgerechnet werden wird, in der Ausschreibung bekannt gemacht werden.
  • Gewichtung - Methode – Auswahlermessen -  OLG Stuttgart, Urt. v. 6. 6. 2019 - 2 U 218 – 18 – Wegenutzungsvertrag – Konzession - Antrag auf einstweilige Verfügung in Verfahren zur Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung im Stadtgebiet – Leitsätze: 6. Die Gemeinde hat einen Entscheidungsspielraum hinsichtlich der Auswahl der Bewertungsmethode, solange diese nachvollziehbar und vertretbar ist, und hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung der Vergabekriterien. 7. Zur Zulässigkeit einzelner Auswahlkriterien. 8. Das Kriterium des sicheren Netzbetriebs muss die Teilaspekte „Zuverlässigkeit der Versorgung“ und „Ungefährlichkeit des Betriebs der Verteilungsanlagen“ bewerten. 9. Zulässige Auswahlkriterien sind etwa a. die Einhaltung eines Wertes über die Versorgungsunterbrechung (SAIDI-Wert), b. die Zusage eines prozentualen Verkabelungsgrades, c. Prognosen über die Preisgünstigkeit zukünftiger Netznutzungsentgelte, d. Endschaftsregelungen des Wegenutzungsvertrages, die einen Anspruch auf Übereignung der notwendigen Verteilungsanlagen vorsehen.
  • Gewichtung – unzulässig - OLG Celle, Beschl. v. 19.03.2019 - 13 Verg 7 – 18 - Rahmenvertrag - Postdienstleistungen - Aufhebung des Vergabeverfahrens –  Fortsetzungsfeststellungsantrag – Rüge u. a. der Zuschlagskriterien: „Preis“ (zu 30 %), „Einheitliches Codiersystem“ (zu 20 %), „Möglichkeit der E+1-Zustellung“ (zu 20 %) und „Quote der garantierten E+1-Zustellung“ (zu 30 %) etc. – Hinweise des Senats im Parallelverfahren 13 Verg 4/18: „dass das Zuschlagskriterium des „einheitlichen Codiersystems“ sowie die Gewichtung der Zuschlagskriterien unzulässig sein dürften“
  • Gewichtung einschließlich der Unterkriterien – Bekanntmachung der Bewertungsmethode „Gewichtungskoeffizienten (die Bewertungsmethoden) nicht erforderlich: „... sie können auch später festgelegt werden, sofern sie die Zuschlagskriterien nicht ändern, sie nichts enthalten, was bei der Vorbereitung des Angebots die Vorbereitung hätte beeinflussen können und keine Diskriminierung zu besorgen ist.“ - OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 12.04.2022 - 11 Verg 11 – 21 – Unterhaltsreinigung –
  • Gewichtung von 7,92 % zu 0,08 % für das Unterkriterium „Bewertung Teststellung“ und ohne die Gewichtung der Kriterien Preis bzw. Leistung im Verhältnis 40 % zu 60 %, sondern gleichmäßige Gewichtung der Kriterien bzw. Unter-Unterkriterien ohne Differenzierung: „Keine Angabe (0)“, „Mangelhaft (0)“und „Ungenügend (0)“ – Verstoß auch durch fehlenden zusammenfassenden Vergabevermerk mit dem Wertungsergebnis auf allen Wertungsstufen in Vergabeakte -  OLG Brandenburg, Beschl. v. 28.03.2017 - 6 Verg 5/16 – Beatmungsgeräte – %-Angabe der Gewichtung für Preise nicht ausreichend - Antragsbefugnis –
  • Intransparenz - Wertung - SWCoachingprogramme – OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.9.2020 – 11 Verg 7/20 – Zuschlagskriterien – Transparenz – Unterkriterien – Bekannmachung
  • Kausalität – Rangfolge - Wertungsfehler – Rangfolge - Transparenz - Wertungsüberprüfung – OLG Schleswig-Holstein, Urt. v. 18.05.2020 - 16 U 66 - 19 Kart – Wegerecht – Konzession - Energieversorgung – Strom – Gas– Schadensersatz – Wertung mit Punktsystem - OLG Urt. v. 16. 4. 2018 - 16 U 110/17 Kart (Einstweiliges Vfg.-Verfahren – teils abweichend) - Zulässigkeit der Feststellungsanträge – Neutralitätsgebot – Auswahlkriterien - Transparenz der Auswahlkriterien und der Bewertungsmethode - Nachvollziehbarkeit/Plausibilität der Auswahlentscheidung im Bereich Strom: Vergabeentscheidung im Bereich Strom durchgreifend zu beanstanden (30 Punkte) – „Der nochmalige Durchgang durch die (mit der Ausnahme der Kriterien Baukostenzuschüsse und der Weiterentwicklung des Netzes zu intelligentem Netz) in diesem Hauptsacheverfahren wiederholten Rügen der Klägerin führt dazu, dass insgesamt die Vergabeentscheidung im Bereich Strom zu beanstanden ist. ..... Danach ist die Vergabeentscheidung im Bereich Strom durchgreifend zu beanstanden. Denn mit Blick auf die Punktzahl, die die Klägerin bestmöglich bei anderweitiger fehlerfreier Bewertung erreichen könnte, lässt sich nicht mit hinreichender Bestimmtheit sagen, dass die Beklagte zu 2 die Konzession in jedem Fall erhalten hätte und daher die Beurteilungsmängel der Beklagten zu 1 für die Vergabeentscheidung nicht ursächlich seien. Vielmehr kommt in Betracht, dass die Klägerin einen Vorsprung von vergleichsweise 32 Punkten (von ursprünglich -61 über eine Besserstellung um maximal 93 Punkte) erreicht.“ - Nachvollziehbarkeit/Plausibilität der Auswahlentscheidung im Bereich Gas: „Dagegen ist die Auswahlentscheidung im Bereich Gas zwar ebenfalls nicht zu allen Kriterien zu billigen; indes steht dort fest, dass sich die Fehlerhaftigkeit auf das Ergebnis nicht diskriminierend ausgewirkt hat, weil der Beklagten zu 2 die Konzession auch bei abweichender Bestabrechnung der Klägerin hinsichtlich der dortigen Bewertungsfehler hat zuerkannt werden können.“
  • Kriterien -  Preis (40 %), Arbeitskonzept (42 %) und Beschreibung von Art und Weise der Auftragsausführung (18 %) - Geschäftsgeheimnis – EuGH, SchlussA v. 12.05.2022, C - 54 / 21 – Antea – Vertraulichkeit -  „Entwürfe einer Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne einschließlich Methoden“ – Wasserwirtschaft – Kriterien: Preis (40 %), Arbeitskonzept (42 %) und Beschreibung von Art und Weise der Auftragsausführung (18 %) – 4 Bewerber – Zuschlag an Bieter CDM Smith  - Beschwerde der zweitplatzierten Antea Polska gegen Erteilung des Zuschlag u. a. mit Antrag auf Zugang zu  als Geschäftsgeheimnisse eingestuften Informationen - Leitsatz: „Art. 21 der Richtlinie 2014/24/EU .... ist wie folgt auszulegen: - Der öffentliche Auftraggeber ist an die bloße Behauptung eines Wirtschaftsteilnehmers, dass die mit seinem Angebot übermittelten Informationen vertraulich seien, nicht gebunden. - Ein Mitgliedstaat kann die Vertraulichkeit auf Geschäftsgeheimnisse beschränken, solange das Unionsrecht beachtet wird und die Informationen, die offengelegt werden, weil sie nicht unter diesen Begriff fallen, nicht verwendet werden können, um berechtigte Interessen eines bestimmten Wirtschaftsteilnehmers zu beeinträchtigen oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen zu verfälschen. - Der öffentliche Auftraggeber, bei dem ein Wirtschaftsteilnehmer beantragt hat, Informationen als vertraulich zu behandeln, muss prüfen und eingehend begründen, ob es unerlässlich ist, dem Recht dieses Wirtschaftsteilnehmers auf Schutz seiner Informationen Vorrang vor dem Recht der Wettbewerber einzuräumen, von ihnen Kenntnis zu erlangen, um gegebenenfalls die Zuschlagsentscheidung anzufechten.“
  • Kriterien – Auswahl - Standplatzvergabe - Kriterien - Zimmermann, Patrick, Die Auswahlkriterien bei der Standplatzvergabe vor dem  Hintergrund des dritten Numerus clausus-Urteils des Bundesverfassungsgerichts GewArch Nr. 2 Beilage/2020, 123-143
  • kriterien - Preis (50 %) sowie der Leistungsbewertung gemäß dem Kriterienkatalog (ebenfalls 50 %)
  • kriterien – Punkte – Unterkriterien – fehlende Gewichtung - OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste – Unterkriterien ohne Gewichtung – fehlende Preisanpassungsklausel - Lose - Wertungskriterium „Konzeption“ – Wertungskriterien: a. Preis --- 50 Punkte - b. Konzeption --- 50 Punkte – Erläuterung des Wertungskriteriums „Konzeption“: Beurteilung durch abschließende Aspekte mit 10 „Unter“- Punkten (Brieflauf etc.) - Kategorien: 50 Punkte: herausragendes Konzept 40 Punkte: sehr gutes Konzept 30 Punkte: gutes Konzept 20 Punkte: befriedigendes Konzept 10 Punkte: ausreichendes Konzept 0 Punkte mangelhaftes Konzept - Rügen: Intransparenz der Kriterien etc. , fehlende PreisanpassungZulässigkeit (Antragsbefugnis) und teilweise Begründetheit der Beschwerde wegen Verletzung des Transparenzgrundsatzes infolge der fehlenden Gewichtung der Unterkriterien des „Realisierungskonzepts“ - zwar Mitteilung von zehn gesonderten Unterkriterien, aber ohne Angabe der Gewichtung - „§ 127 Abs. 5 GWB schreibt vor, dass die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen aufgeführt werden müssen. Diese Anforderung gilt sowohl für die Zuschlagskriterien als auch für die Unterkriterien“ (vgl. EuGH, Urt. v. 14. 07.2016 - C-6/15 ...Senat, Beschl. v. 7. 11. 2013 - 13 Verg 8/13) – „Wenn dem Auftraggeber die Angabe der Gewichtung aus objektiven Gründen nicht möglich ist, muss er die (Unter-)Kriterien in der absteigenden Reihenfolge ihrer Bedeutung angeben (vgl. § 58 Abs. 3 Satz 3 VgV).“ - Kostenentscheidung
  • Kriterien - Zuschlagskriterien – OLG Rostock, Beschl. v. 12.08.2020 - 17 Verg 2 – 20 - Rettungsdienst mit Intensivtransporthubschrauber – Konzession – Verbindung der Kriterien mit dem Gegenstand – Verbot der uneingeschränkten Wahlfreiheit durch Kriterien – Aufhebung – Zurückverweisung – Zuschlagsverbot - § 152 III S. 2 GWB [Zuschlagskriterien in Verbindung mit Gegenstand und keine uneingeschränkte Wahlfreiheit] – Bewertungsmatrix und Wertungskriterien: „4. Hubschraubergestellung“ für das Kriterium „Eigener Hubschrauber“ – betreffend den Primärhubschrauber – eine erreichbare Punktzahl von 50 ausgewiesen, während für die „Gestellung des Hubschraubers über Partnerunternehmen“ lediglich 30 Punkte zu erreichen sind. Eine gleichlautende Differenzierung ergibt sich unter Ziffer 5.5.2 für den Ersatzhubschrauber. Unter Ziffer 5.6.2 ist eine Staffelung der erzielbaren Punkte in Abhängigkeit von der „Anzahl der Hubschrauber im Intensivtransport, die an anderen Standorten im Intensivtransport betrieben werden“, vorgesehen. Ab fünf vorhandenen Hubschraubern an anderen Standorten sind zwei Punkte zu erreichen, ab zehn Hubschraubern vier Punkte, ab 15 Hubschraubern sechs Punkte und ab 20 Hubschraubern acht Punkte.“ - Amtlicher Leitsatz: 1. Die Abgrenzung von Eignungs- und Zuschlagskriterien erfolgt danach, ob sie im Schwerpunkt die Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung des Bieters oder die Wirtschaftlichkeit des Angebots betreffen. 2. Der Eigenbetrieb von Hubschraubern kann danach ein zulässiges Zuschlagskriterium sein, wenn aufgezeigt wird, dass er das Ausfallrisiko reduziert. 3. Die Gesamtflottenstärke eines Bieters lässt ohne weitere Regelungen einen Bezug zur Ausfallsicherheit nicht erkennen und ist deshalb kein nach § 152 Abs. 3 Nr. 2 GWB zulässiges Zuschlagskriterium.“
  • Kriterien – Zuschlagskriterien – prozentuale Ansätze - OLG Celle, Beschl. v. 19.03.2019 - 13 Verg 7 – 18 - Rahmenvertrag – Postdienste - Aufhebung –  Fortsetzungsfeststellungsantrag – Rüge (Zuschlagskriterien: „Preis“ (zu 30 %), „Einheitliches Codiersystem“ (zu 20 %), „Möglichkeit der E+1-Zustellung“ (zu 20 %) und „Quote der garantierten E+1-Zustellung“ (zu 30 %) etc. – Eignungsanforderungen (Zustellgeschwindigkeit etc.) – Leistungsbeschreibung (Rahmenvereinbarung) : Einschränkung durch das Gebot des Mach- und Zumutbaren sowie Verhältnismäßigkeit – Pflicht zur sorgfältigen Ermittlung des ..voraussichtlichen Bedarfs“ nach Möglich- und Zumutbarkeit – Ausreichen der sorgfältigen Prognose der wesentlichen Bedingungen – Diskriminierung durch Kriterien etc. – umfangreiche Einzelfallprüfung hinsichtlich zahlreicher Kriterien.
  • Kriterien – Zuschlagskriterien: Preis mit Berücksichtigung ... – OLG München, Beschl. v.08.03.2019 - Verg 4 – 19 - 3-Achs-LKWs für den Winterdienst – vgl. auch OLG München, Beschl. v. 17.05.2019 - Verg 4 / 19 - einziges Zuschlagskriterium Preis mit Berücksichtigung der Entfernung für Werkstattbesuche maximal 100 km – Angaben in Formblättern– 1. Ausschlussmitteilung und Nachforderung diverser Unterlagen – fristgemäße Rüge (E-Mail) – Ausschluss wegen abweichender Angabe 8541 mm statt Höchstmaß von 8000 mm – kein „korrigierbarer offensichtlicher Eintragungsfehler“ – Entfernung von 100 km: Erkennbarkeit für durchschnittlich fachkundiges Unternehmen - Präklusion - kein Aufgreifen von Amts wegen – im Übrigen auch sachliche Rechtfertigung der Höchstentfernung von 100 km
  • Kriterium – Preis und maximal 100 km - OLG München, Beschl. v.08.03.2019 - Verg 4 – 19 - 3-Achs-LKWs für den Winterdienst – vgl. auch OLG München, Beschl. v. 17.05.2019 - Verg 4 / 19 - einziges Zuschlagskriterium Preis mit Berücksichtigung der Entfernung für Werkstattbesuche maximal 100 km – Angaben in Formblättern– 1. Ausschlussmitteilung und Nachforderung diverser Unterlagen – fristgemäße Rüge (E-Mail) – Ausschluss wegen abweichender Angabe 8541 mm statt Höchstmaß von 8000 mm – kein „korrigierbarer offensichtlicher Eintragungsfehler“ – Entfernung von 100 km: Erkennbarkeit für durchschnittlich fachkundiges Unternehmen - Präklusion - kein Aufgreifen von Amts wegen – im Übrigen auch sachliche Rechtfertigung der Höchstentfernung von 100 km
  • Kriterium Sachliche Rechtfertigung – Kriterium – Preis und maximal 100 km - OLG München, Beschl. v.08.03.2019 - Verg 4 – 19 - 3-Achs-LKWs für den Winterdienst – vgl. auch OLG München, Beschl. v. 17.05.2019 - Verg 4 / 19 - einziges Zuschlagskriterium Preis mit Berücksichtigung der Entfernung für Werkstattbesuche maximal 100 km – Angaben in Formblättern– 1. Ausschlussmitteilung und Nachforderung diverser Unterlagen – fristgemäße Rüge (E-Mail) – Ausschluss wegen abweichender Angabe 8541 mm statt Höchstmaß von 8000 mm – kein „korrigierbarer offensichtlicher Eintragungsfehler“ – Entfernung von 100 km: Erkennbarkeit für durchschnittlich fachkundiges Unternehmen - Präklusion - kein Aufgreifen von Amts wegen – im Übrigen auch sachliche Rechtfertigung der Höchstentfernung von 100 km
  • Leistungsansatz – Stunden pro qm - Zuschlagskriterien – Reinigung – VK Bund, Beschl. v. 7.6.22 - VK 2 – 40-22 – Reinigungsleistungen – ungewöhnlich niedriges Angebot (verneint) Rahmenvertrag - Be­rück­sich­ti­gung ei­nes als Qua­li­täts­kri­te­ri­um aus­ge­stal­te­ten Fak­tors bei der Prü­fung der Aus­kömmlichkeit des An­ge­bo­tes - Auf­greif­schwel­le bei der Preis­prü­fung – Aufklärung nach § 60 I VgV wegen zweifelhafter Auskömmlichkeit des Preises - lediglich pau­scha­le Preis­auf­klä­rungs­bit­te des Auf­trag­ge­bers und dem entsprechend ausreichende abstrakte De­tail­lie­rung der Bie­terant­wort - Zuschlagskriterien „Ge­samtangebotspreis in Euro pro Jahr (brutto) für Raumreinigung“ (50 %), der „Preis in Euro pro Stunde (netto) für Sonderreinigung“ (5 %) sowie die „Durchschnittliche Leistung in m2 Fußbo­denfläche pro Stunde“ (45 %).: „„der Bieter mit einem durchschnittlichen Leistungsansatz von 210 m2 [...] pro Stunde oder niedriger erhält 90 Punkte, Leistungsansätze über 210 m2 pro Stunde werden anteilig bewertet“ – kein ungewöhnlich niedriges Angebot – unzulässiger Ausschluss -  fehlender „0-Punkteansatz“ (ausführlich)  – Untersagung des Zuschlags - Wertungswiederholung.
  • Marktneulinge – Wertungspunkte - Weßler, Katrin, Punkten ohne Erfahrung – Wertungspunkte für Marktneulinge trotz fehlender Erfahrung, NZBau 2019, 766
  • Matrix – Intransparenz – Erkennbarkeit – Rüge – OLG Schleswig, Beschl. v. 12.1.2020 – 54 Verg 2/20 – Fahrzeugkonzept - Umrechnungsformel für die Preiswertung und intransparenter Bewertungsmatrix mit gleicher Punktzahl (0) für „keine Auswahl getroffen“Bekanntmachung – Wertungssystem – OLG Brandenburg, Beschl. v. 28.03.2017 - 6 Verg 5/16 – Beatmungsgeräte
  • Matrix - OLG Rostock, Beschl. v. 12.08.2020 - 17 Verg 2 – 20 - Rettungsdienst mit Intensivtransporthubschrauber – Konzession – Verbindung der Kriterien mit dem Gegenstand – Verbot der uneingeschränkten Wahlfreiheit durch Kriterien – Aufhebung – Zurückverweisung – Zuschlagsverbot - § 152 III S. 2 GWB [Zuschlagskriterien in Verbindung mit Gegenstand und keine uneingeschränkte Wahlfreiheit] – Bewertungsmatrix und Wertungskriterien: „4. Hubschraubergestellung“ für das Kriterium „Eigener Hubschrauber“ – betreffend den Primärhubschrauber – hierfür eine erreichbare Punktzahl von 50 ausgewiesen, während für die „Gestellung des Hubschraubers über Partnerunternehmen“ lediglich 30 Punkte zu erreichen sind. Eine gleichlautende Differenzierung ergibt sich unter Ziffer 5.5.2 für den Ersatzhubschrauber. Unter Ziffer 5.6.2 ist eine Staffelung der erzielbaren Punkte in Abhängigkeit von der „Anzahl der Hubschrauber im Intensivtransport, die an anderen Standorten im Intensivtransport betrieben werden“, vorgesehen. Ab fünf vorhandenen Hubschraubern an anderen Standorten sind zwei Punkte zu erreichen, ab zehn Hubschraubern vier Punkte, ab 15 Hubschraubern sechs Punkte und ab 20 Hubschraubern acht Punkte.“ - Amtlicher Leitsatz: 1. Die Abgrenzung von Eignungs- und Zuschlagskriterien erfolgt danach, ob sie im Schwerpunkt die Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung des Bieters oder die Wirtschaftlichkeit des Angebots betreffen.
  • Matrix - Rüge – Wertungsmatrix – Präklusion -  - OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 23.06.2020 - 11 Verg 2 – 20 – Domplatzgestaltung – Architektenwettbewerb –– Rüge der Wertungsmatrix (präkludiert wegen Erkennbarkeit bereits aus den Vergabeunterlagen bzw. Bieterinformation – jedenfalls unbegründete Rüge des Verstoße der Wertungsmatrix gegen § 8 Abs. 2 RPW 2013 - Preisgerichtsentscheidung und anschließendes Verhandlungsverfahren Berücksichtigung des Architektenwettbewerbs „in geeigneter Weise“ – „ Für die Zuschlagserteilung ist die Gesamtbewertung aller Leistungen, also neben derjenigen aus dem Planungswettbewerb auch derjenigen im nachfolgenden Verhandlungsverfahren entscheidend ...“
  • Methode – Entscheidungsspielraum - Wertungskriterien - OLG Stuttgart, Urt. v. 6. 6. 2019 - 2 U 218 – 18 – Wegenutzungsvertrag – Konzession - Antrag auf einstweilige Verfügung in Verfahren zur Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung im Stadtgebiet – Leitsätze: 6. Die Gemeinde hat einen Entscheidungsspielraum hinsichtlich der Auswahl der Bewertungsmethode, solange diese nachvollziehbar und vertretbar ist, und hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung der Vergabekriterien. 7. Zur Zulässigkeit einzelner Auswahlkriterien. 8. Das Kriterium des sicheren Netzbetriebs muss die Teilaspekte „Zuverlässigkeit der Versorgung“ und „Ungefährlichkeit des Betriebs der Verteilungsanlagen“ bewerten. 9. Zulässige Auswahlkriterien sind etwa a. die Einhaltung eines Wertes über die Versorgungsunterbrechung (SAIDI-Wert), b. die Zusage eines prozentualen Verkabelungsgrades, c. Prognosen über die Preisgünstigkeit zukünftiger Netznutzungsentgelte, d. Endschaftsregelungen des Wegenutzungsvertrages, die einen Anspruch auf Übereignung der notwendigen Verteilungsanlagen vorsehen.
  • Methode - OLG Celle, Beschl. v. 15.03.2021 - 13 Verg 1 – 21 – Postdienste – Gewichtung – Bewertungsmethode - erfolglose Rüge der Gewichtung der Unterkriterien, da in Vergabeunterlagen enthalten  - zulässige Bewertungsmethode für Logistik- und Personaleinsatzkonzept: „Gewertet werden die konzeptionellen Ausführungen, die von den Bietern zu den einzelnen Unterkriterien mit dem Angebot abgegeben werden. Bieter sollen möglichst konkret und anschaulich erläutern, wie sie die Erwartungen des Auftraggebers erfüllen wollen. … 2.1 Logistikkonzept Der Auftraggeber legt großen Wert darauf, dass die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer so organisiert wird, dass eine hohe Leistungsqualität in der logistischen Abwicklung erreicht wird. 2.2 Personaleinsatzkonzept Der Auftraggeber legt großen Wert darauf, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen sowohl auf der Leitungs-, als auch auf der Arbeitsebene von qualifizierten und erfahrenen sowie mit ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung stehenden Personen erbracht werden. … Aufgrund dieser Angaben können die Bieter erkennen, worauf es den Antragsgegnerinnen bei den Konzepten ankommt. Weitere Erläuterungen, wie das beste Konzept ermittelt werden soll, waren rechtlich nicht geboten.“
  • Nachvollziehbar – Methode - Wertungskriterien OLG Stuttgart, Urt. v. 6. 6. 2019 - 2 U 218 – 18 – Wegenutzungsvertrag – Konzession - Antrag auf einstweilige Verfügung in Verfahren zur Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung im Stadtgebiet – Lei“tsätze: 6. Die Gemeinde hat einen Entscheidungsspielraum hinsichtlich der Auswahl der Bewertungsmethode, solange diese nachvollziehbar und vertretbar ist, und hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung der Vergabekriterien. 7. Zur Zulässigkeit einzelner Auswahlkriterien. 8. Das Kriterium des sicheren Netzbetriebs muss die Teilaspekte „Zuverlässigkeit der Versorgung“ und „Ungefährlichkeit des Betriebs der Verteilungsanlagen“ bewerten. 9. Zulässige Auswahlkriterien sind etwa a. die Einhaltung eines Wertes über die Versorgungsunterbrechung (SAIDI-Wert), b. die Zusage eines prozentualen Verkabelungsgrades, c. Prognosen über die Preisgünstigkeit zukünftiger Netznutzungsentgelte, d. Endschaftsregelungen des Wegenutzungsvertrages, die einen Anspruch auf Übereignung der notwendigen Verteilungsanlagen vorsehen.
  • Nachvollziehbar – Plausibilität - Wertungsüberprüfung – OLG Schleswig-Holstein, Urt. v. 18.05.2020 - 16 U 66 - 19 Kart – Wegerecht – Konzession - Energieversorgung – Strom – Gas– Schadensersatz – Wertung mit Punktsystem - OLG Urt. v. 16. 4. 2018 - 16 U 110/17 Kart (Einstweiliges Vfg.-Verfahren – teils abweichend) - Auswahlkriterien - Transparenz der Auswahlkriterien und der Bewertungsmethode - Nachvollziehbarkeit/Plausibilität der Auswahlentscheidung im Bereich Strom: Vergabeentscheidung im Bereich Strom durchgreifend zu beanstanden (30 Punkte) – „Der nochmalige Durchgang durch die (mit der Ausnahme der Kriterien Baukostenzuschüsse und der Weiterentwicklung des Netzes zu intelligentem Netz) in diesem Hauptsacheverfahren wiederholten Rügen der Klägerin führt dazu, dass insgesamt die Vergabeentscheidung im Bereich Strom zu beanstanden ist. ..... Danach ist die Vergabeentscheidung im Bereich Strom durchgreifend zu beanstanden. Denn mit Blick auf die Punktzahl, die die Klägerin bestmöglich bei anderweitiger fehlerfreier Bewertung erreichen könnte, lässt sich nicht mit hinreichender Bestimmtheit sagen, dass die Beklagte zu 2 die Konzession in jedem Fall erhalten hätte und daher die Beurteilungsmängel der Beklagten zu 1 für die Vergabeentscheidung nicht ursächlich seien. Vielmehr kommt in Betracht, dass die Klägerin einen Vorsprung von vergleichsweise 32 Punkten (von ursprünglich -61 über eine Besserstellung um maximal 93 Punkte) erreicht.“ - Nachvollziehbarkeit/Plausibilität der Auswahlentscheidung im Bereich Gas: „Dagegen ist die Auswahlentscheidung im Bereich Gas zwar ebenfalls nicht zu allen Kriterien zu billigen; indes steht dort fest, dass sich die Fehlerhaftigkeit auf das Ergebnis nicht diskriminierend ausgewirkt hat, weil der Beklagten zu 2 die Konzession auch bei abweichender Bestabrechnung der Klägerin hinsichtlich der dortigen Bewertungsfehler hat zuerkannt werden können.“
  • Nachvollziehbarkeit – Wertung – OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 12.04.2022 - 11 Verg 11 – 21 – Unterhaltsreinigung – „Der ... Wertungsspielraum muss sich in einer auf die jeweiligen Angebote bezogenen, individuellen Stellungnahme wiederfinden, aus der hervorgeht, warum bestimmte Punktzahlen vergeben wurden ... Die Wertung muss nachvollziehbar sein. Grundsätzlich sind ... die einzelnen Bewertungsschritte, dass der Bieter das Ergebnis nachvollziehen und ggf. überprüfen lassen kann. ... Gerade wenn die Angebotswertung nicht ausschließlich auf Basis des Preises erfolgt ... sondern auch qualitative Elemente enthält, ist eine ausführliche Darstellung der Bewertungsmethodik und des Wertungsprozesses geboten.“ – Heilung des Dokumentationsmangels nur teilweise im Nachprüfungsverfahrens – Verstoß durch unrichtige Sachverhaltsannahme  zu Nachunternehmereinsatz - Vorkenntnisse des Bestandsbieters und Wissensvorsprünge keine Verstöße gegen Gleichheitsgrundsatz: „Sachlich vorhandene unterschiedliche Kenntnisstände - etwa infolge der Eigenschaft als Bestandsunternehmen - führen jedoch notwendig zu Vorkenntnissen und/oder Vorteilen, die in die Ausgestaltung des Angebots auf eine Folgeausschreibung einfließen.“
  • Personal - Bekanntmachung – fehlerhafte Wertung - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.10. 2020 - Verg 36 – 19 - Planungs- und Baugesellschaft mit privatem Partner (Public-Private-Partnership-Projekt nach § 103 Abs. 1 und 3 GWB) – Verhandlungsverfahren mit TNWB – rechtswidrige Eignungsprüfung – Untersagung des Zuschlags – Begründetheit des Nachprüfungsantrags: fehlerhafte Wertungsentscheidung zu Unterkriterien 4 und 9 - Unterkriterium 4 „Umfang der Übernahme von Kosten- und anderen Umsetzungsrisiken durch den privaten Partner“ (Auslegung nach für Willenserklärungen geltende Grundsätze – fehlerhafte Bewertung des Unterkriterium 9: „Ausstattung der Gesellschaft mit eigenem anstatt mit gestelltem Personal“ – „für die Bieter weder aus der Wertungsmatrix sicher ableitbar, noch hat die Antragsgegnerin dies in anderer Weise ausreichend kommuniziert“ – unberechtigte Punktabzüge – bei fehlerfreien Bewertung Veränderung der Rangfolge zugunsten der Antragstellerin.
  • Personal - Eignung - Wertung – Personal – Eignung - OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 30.03.2021-  11 Verg 18 – 20 – IT - Einkauf und Implementierung von Software – SGB IIAntragsbefugnis – unzulässige besonders hohe Eignungsanforderungen und Wettbewerbsbeschränkung - §§ 160 III  Nr. 3, 97 I S. 2, 122 IV S. 1 GWB - Antragsbefugnis („Gewährung einer sog. zweiten Chance“) - keine Präklusion (keine Erkennbarkeit): “Ein durchschnittlicher Bieter muss insbesondere nicht die Rechtsprechung der Vergabesenate und Vergabekammern kennen ... Es ergibt sich ... nicht, dass ... erkennbar war, dass die Eignungsanforderungen nicht nur hoch, sondern unangemessen hoch und daher rechtlich unverhältnismäßig sind. ... Auch kann ein Bieter aus der zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmung vorliegend die geltend gemachte Vergaberechtswidrigkeit nicht entnehmen.“ - Begründetheit: Verstoß durch unangemessen überhöhte Eignungsanforderungen („Die Angemessenheit ... ist Ausdruck des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Das Eignungskriterium muss geeignet und erforderlich sein ... Dabei sind u.a. die Komplexität des Auftrags sowie das Gewicht, das eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung für den Auftraggeber hat, in den Blick zu nehmen ... Besonders hohe Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit bzw. die berufliche Erfahrung können ... insbesondere dann unangemessen sein, wenn sie wettbewerbsbeschränkende Wirkung entfalten, weil nur ein oder wenige Unternehmen diese Anforderungen erfüllen. In einem solchen Fall ist es ... erforderlich, dass derartige Anforderungen durch gewichtige Gründe gerechtfertigt sind. Je einschneidender der Wettbewerb beschränkt wird, desto höhere Anforderungen sind an das Vorliegen gewichtiger Gründe zu stellen .... Dies gilt umso mehr dann, wenn ... dem Teilnahmewettbewerb noch das Verhandlungsverfahren folgt, bei dem es darum geht, das Potenzial der Auftragsbewerber konkret an den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung zu messen. In dieser Phase soll aus den eingehenden Angeboten dann nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien das beste Angebot herausgefiltert werden. Dies darf nicht durch eine zu starke Spezifizierung der Eignungskriterien verhindert werden ... Allerdings ist dem Auftraggeber bei der Bestimmung ... ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen.“ – nur eingeschränkte Nachprüfung auf Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums (zutreffend und vollständig ermittelter Sachverhalt, allgemeiner Wertungsgrundsätze, keine sachwidrigen Erwägungen) – „Auf dieser Grundlage ergibt sich, dass die einzelnen Eignungsanforderungen in Verbindung mit der vorgesehenen Mindestpunktzahl für die Bejahung der Eignung unverhältnismäßig sind.“ – ausführlich zur „Mindestpunktzahl“ sowie auch zur Bewertung der Projektleiter und -mitarbeiter - komplexes IT-Projekt  - Berücksichtigung der Auswirkung auf den Wettbewerb bei kleinem Anbietermarkt (drei bzw. fünf Anbieter) – Erforderlichkeit der Zurückversetzung in das Stadium vor (Neu-) Aufstellung der Eignungsanforderungen
  • Preis - Wertung – Preis – VK Bund Beschl. v. 19.1.2021 - VK 2 - 109/20 – Büromaterial Rahmenvertrag – Katalog - Antragsbefugnis – Präklusion (<nicht vorliegende> unzulässige de-facto-Vergabe des „Randsortiments“) - Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes durch „durchschnittlichen Bieter bei Durchsicht etc. der Vergabeunterlagen ohne anwaltliche Hilfe – Unbegründetheit: zulässiges Wertungskriterium Preis: Schwerpunkt der Preisprüfung auf sog. Kernsortiment <63 „Highrunner“-Büroartikel> und „eher grobe Sichtung des Randsortiments“) –– kein spekulatives bzw. unauskömmliches Angebot (Aufgreifschwelle nicht erreicht)
  • Preis – Zuschlagskriterien – Reinigung – VK Bund, Beschl. v. 7.6.22 - VK 2 – 40-22 – Reinigungsleistungen – ungewöhnlich niedriges Angebot (verneint) Rahmenvertrag - Be­rück­sich­ti­gung ei­nes als Qua­li­täts­kri­te­ri­um aus­ge­stal­te­ten Fak­tors bei der Prü­fung der Aus­kömmlichkeit des An­ge­bo­tes - Auf­greif­schwel­le bei der Preis­prü­fung – Aufklärung nach § 60 I VgV wegen zweifelhafter Auskömmlichkeit des Preises - lediglich pau­scha­le Preis­auf­klä­rungs­bit­te des Auf­trag­ge­bers und dem entsprechend ausreichende abstrakte De­tail­lie­rung der Bie­terant­wort - Zuschlagskriterien „Ge­samtangebotspreis in Euro pro Jahr (brutto) für Raumreinigung“ (50 %), der „Preis in Euro pro Stunde (netto) für Sonderreinigung“ (5 %) sowie die „Durchschnittliche Leistung in m2 Fußbo­denfläche pro Stunde“ (45 %).: „„der Bieter mit einem durchschnittlichen Leistungsansatz von 210 m2 [...] pro Stunde oder niedriger erhält 90 Punkte, Leistungsansätze über 210 m2 pro Stunde werden anteilig bewertet“ – kein ungewöhnlich niedriges Angebot – unzulässiger Ausschluss -  fehlender „0-Punkteansatz“ (ausführlich)  – Untersagung des Zuschlags - Wertungswiederholung.
  • Preis und Berücksichtigung - Kriterium – Preis und maximal 100 km - OLG München, Beschl. v.08.03.2019 - Verg 4 – 19 - 3-Achs-LKWs für den Winterdienst – vgl. auch OLG München, Beschl. v. 17.05.2019 - Verg 4 / 19 - einziges Zuschlagskriterium Preis mit Berücksichtigung der Entfernung für Werkstattbesuche maximal 100 km – Angaben in Formblättern– 1. Ausschlussmitteilung und Nachforderung diverser Unterlagen – fristgemäße Rüge (E-Mail) – Ausschluss wegen abweichender Angabe 8541 mm statt Höchstmaß von 8000 mm – kein „korrigierbarer offensichtlicher Eintragungsfehler“ – Entfernung von 100 km: Erkennbarkeit für durchschnittlich fachkundiges Unternehmen - Präklusion - kein Aufgreifen von Amts wegen – im Übrigen auch sachliche Rechtfertigung der Höchstentfernung von 100 km
  • Preisgericht - Wertung - OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 23.06.2020 - 11 Verg 2 – 20 – Domplatzgestaltung – Architektenwettbewerb – Zuschlagserteilung - Feststellungsantrag und -interesse – Rügen – teils Präklusion (Ausschlussgrund etc.) - Nichtoffenes Verfahren mit folgendem Verhandlungsverfahren - RPW 2013 – Preisgericht: 1. Preis Antragstellerin, 2. Preis Beigeladene, 3. Preis Dritter – Aufforderung zu indikativen Angeboten mit Wertung/Gewichtung (für Auswahl des Preisgerichts: 60%; Stellungnahme zum Preisgericht /Konkretisierung 15%, Personaleinsatzkonzept 10%, Projektorganisation 10% und - Honorarangebot 5% - Bewertungsskala: null Punkte (schlechteste Bewertung) und bis 5 Punkte (beste Bewertung) – Wertung: Antragstellerin (Ast) Rang 1 mit 5 Punkten (300 der 500 Gesamtpunkte), Beigeladene 4 Punkte (insgesamt 240 Punkte), Dritte 3 Punkte (insgesamt 180 Punkte) – VerhandlungsverfahrenAufforderung von Angeboten (mit bereits übersandtem Vertragsentwurf und Ablehnung der Änderungswünsche der Antragstellerin) – höhere Bewertung des Angebots der Beigeladenen (Punktzahl) als dem der Ast – Information über Zuschlagsabsicht „frühestens“ Montag (3.6.2019) – Rügen der Ast v. 23.5.2019 (Zuschlagsmatrix  nicht nach § 8 Abs. 2 RPW 2013; Punktevorsprung und Gewichtung; ohne Anmerkungen des Preisgerichts - Bewertung nur mit 0 Punkten; Honorar und Gesamtangebotssummenvergleich: Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes; Fehlen ausreichender Erläuterungen – Stellungnahme der Antragsgegnerin zu Rügen: Abhilfeablehnung und im Übrigen Ausschluss wegen Mehrdeutigkeit des Angebots – Nachprüfungsverfahren: Einsicht in Vergabeakten – Rüge weiterer Verstöße (Verstoß gegen „eigenständige Verfahrensführung“ etc.) – OLG: fehlende Antragsbefugnis für Ausschluss bzw. Wertung und Zuschlagsvermeidung wegen Honorarforderung – keine Ungleichbehandlung – Versäumnis der 10-Tagesfrist für  (vgl., § 160 III Nr. 1 GWB; bedeutungslos: Feiertag vor Freitag (Fristablauf) und Wochenende) – keine Entbehrlichkeit der Rüge nach Treu und Glauben – wirksamer Ausschluss – wirksame „Eigenentscheidung“ – fehlende Voraussetzungen für „zweite Chance“ (vgl. BGH, Beschl. v. 26.9.2006 - X ZB 14/06 - Polizeianzüge und v. 10.11.2009 - X ZB 8/09 - Endoskopiesystem) – „zweite Chance“ nur, “wenn aufgrund der Sach- und Rechtslage am Schluss der (letzten) mündlichen Verhandlung feststeht, dass ein vergaberechtskonformer Zuschlag unmöglich ist und sich daran auch durch bloße Fortsetzung des Vergabeverfahrens nichts mehr ändern kann. Es genügt nicht, wenn lediglich diese Möglichkeit im Raum steht ...“ - fehlende Antragsbefugnis, ohne dass es darauf ankommt, ob die Mindest- und Höchstsätze der HOAI ... noch als zwingende Preisvorgaben anzusehen sind ...“ – Rüge der Wertungsmatrix (präkludiert wegen Erkennbarkeit bereits aus den Vergabeunterlagen bzw. Bieterinformation – jedenfalls unbegründete Rüge des Verstoße der Wertungsmatrix gegen § 8 Abs. 2 RPW 2013 - Preisgerichtsentscheidung und anschließendes Verhandlungsverfahren Berücksichtigung des Architektenwettbewerbs „in geeigneter Weise“ – „ Für die Zuschlagserteilung ist die Gesamtbewertung aller Leistungen, also neben derjenigen aus dem Planungswettbewerb auch derjenigen im nachfolgenden Verhandlungsverfahren entscheidend ...“
  • Punkte – für zwingende Vorgabe (Codiersystem 20 %) - Wertung OLG Celle, Beschl. v. 19.03.2019 - 13 Verg 7 – 18 - Rahmenvertrag - Postdienstleistungen - Aufhebung des Vergabeverfahrens –  Fortsetzungsfeststellungsantrag – Rüge u. a. der Zuschlagskriterien: „Preis“ (zu 30 %), „Einheitliches Codiersystem“ (zu 20 %), „Möglichkeit der E+1-Zustellung“ (zu 20 %) und „Quote der garantierten E+1-Zustellung“ (zu 30 %) etc. – Hinweise des Senats im Parallelverfahren 13 Verg 4/18: „dass das Zuschlagskriterium des „einheitlichen Codiersystems“ sowie die Gewichtung der Zuschlagskriterien unzulässig sein dürften“
  • Punkte - Kriterien - Zuschlagskriterien – OLG Rostock, Beschl. v. 12.08.2020 - 17 Verg 2 – 20 - Rettungsdienst mit Intensivtransporthubschrauber – Konzession – Verbindung der Kriterien mit dem Gegenstand – Verbot der uneingeschränkten Wahlfreiheit durch Kriterien – Aufhebung – Zurückverweisung – Zuschlagsverbot - § 152 III S. 2 GWB [Zuschlagskriterien in Verbindung mit Gegenstand und keine uneingeschränkte Wahlfreiheit] – Bewertungsmatrix und Wertungskriterien: „4. Hubschraubergestellung“ für das Kriterium „Eigener Hubschrauber“ – betreffend den Primärhubschrauber – eine erreichbare Punktzahl von 50 ausgewiesen, während für die „Gestellung des Hubschraubers über Partnerunternehmen“ lediglich 30 Punkte zu erreichen sind. Eine gleichlautende Differenzierung ergibt sich unter Ziffer 5.5.2 für den Ersatzhubschrauber. Unter Ziffer 5.6.2 ist eine Staffelung der erzielbaren Punkte in Abhängigkeit von der „Anzahl der Hubschrauber im Intensivtransport, die an anderen Standorten im Intensivtransport betrieben werden“, vorgesehen. Ab fünf vorhandenen Hubschraubern an anderen Standorten sind zwei Punkte zu erreichen, ab zehn Hubschraubern vier Punkte, ab 15 Hubschraubern sechs Punkte und ab 20 Hubschraubern acht Punkte.“ - Amtlicher Leitsatz: 1. Die Abgrenzung von Eignungs- und Zuschlagskriterien erfolgt danach, ob sie im Schwerpunkt die Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung des Bieters oder die Wirtschaftlichkeit des Angebots betreffen. 2. Der Eigenbetrieb von Hubschraubern kann danach ein zulässiges Zuschlagskriterium sein, wenn aufgezeigt wird, dass er das Ausfallrisiko reduziert. 3. Die Gesamtflottenstärke eines Bieters lässt ohne weitere Regelungen einen Bezug zur Ausfallsicherheit nicht erkennen und ist deshalb kein nach § 152 Abs. 3 Nr. 2 GWB zulässiges Zuschlagskriterium.“
  • Punkte - Newcomer- Marktneulinge - Weßler, Katrin, Punkten ohne Erfahrung – Wertungspunkte für Marktneulinge trotz fehlender Erfahrung, NZBau 2019, 766
  • Punkte – Nullpunkte – Zuschlagskriterien – Reinigung – VK Bund, Beschl. v. 7.6.22 - VK 2 – 40-22 – Reinigungsleistungen – ungewöhnlich niedriges Angebot (verneint) Rahmenvertrag - Be­rück­sich­ti­gung ei­nes als Qua­li­täts­kri­te­ri­um aus­ge­stal­te­ten Fak­tors bei der Prü­fung der Aus­kömmlichkeit des An­ge­bo­tes - Auf­greif­schwel­le bei der Preis­prü­fung – Aufklärung nach § 60 I VgV wegen zweifelhafter Auskömmlichkeit des Preises - lediglich pau­scha­le Preis­auf­klä­rungs­bit­te des Auf­trag­ge­bers und dem entsprechend ausreichende abstrakte De­tail­lie­rung der Bie­terant­wort - Zuschlagskriterien „Ge­samtangebotspreis in Euro pro Jahr (brutto) für Raumreinigung“ (50 %), der „Preis in Euro pro Stunde (netto) für Sonderreinigung“ (5 %) sowie die „Durchschnittliche Leistung in m2 Fußbo­denfläche pro Stunde“ (45 %).: „„der Bieter mit einem durchschnittlichen Leistungsansatz von 210 m2 [...] pro Stunde oder niedriger erhält 90 Punkte, Leistungsansätze über 210 m2 pro Stunde werden anteilig bewertet“ – kein ungewöhnlich niedriges Angebot – unzulässiger Ausschluss -  fehlender „0-Punkteansatz“ (ausführlich)  – Untersagung des Zuschlags - Wertungswiederholung.
  • Punkte - Wertung - Weßler, Katrin, Punkten ohne Erfahrung – Wertungspunkte für Marktneulinge trotz fehlender Erfahrung, NZBau 2019, 766
  • Punkte trotz fehlender Erfahrung - Weßler, Katrin, Punkten ohne Erfahrung – Wertungspunkte für Marktneulinge trotz fehlender Erfahrung, NZBau 2019, 766
  • Punktesystem – fehlerhaft - VK Bund, Beschl. v. 7.6.22 - VK 2 – 40-22 – Reinigungsleistungen – ungewöhnlich niedriges Angebot (verneint) Rahmenvertrag - Be­rück­sich­ti­gung ei­nes als Qua­li­täts­kri­te­ri­um aus­ge­stal­te­ten Fak­tors bei der Prü­fung der Aus­kömmlichkeit des An­ge­bo­tes - Auf­greif­schwel­le bei der Preis­prü­fung – Aufklärung nach § 60 I VgV wegen zweifelhafter Auskömmlichkeit des Preises - lediglich pau­scha­le Preis­auf­klä­rungs­bit­te des Auf­trag­ge­bers und dem entsprechend ausreichende abstrakte De­tail­lie­rung der Bie­terant­wort - Zuschlagskriterien „Ge­samtangebotspreis in Euro pro Jahr (brutto) für Raumreinigung“ (50 %), der „Preis in Euro pro Stunde (netto) für Sonderreinigung“ (5 %) sowie die „Durchschnittliche Leistung in m2 Fußbo­denfläche pro Stunde“ (45 %).: „„der Bieter mit einem durchschnittlichen Leistungsansatz von 210 m2 [...] pro Stunde oder niedriger erhält 90 Punkte, Leistungsansätze über 210 m2 pro Stunde werden anteilig bewertet“ –kein ungewöhnlich niedriges Angebot – unzulässiger Ausschluss -  fehlender „0-Punkteansatz“ (ausführlich)  – Untersagung des Zuschlags - Wertungswiederholung.
  • Punktesystem – Kriterienkatalog – OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 12.04.2022 - 11 Verg 11 – 21 – Unterhaltsreinigung – Bekanntmachung – Wertung und Dokumentation - Zurückversetzung in Stand vor Angebotswertung - , Kriterienkatalog anhand des Preises (50 %) sowie der Leistungsbewertung gemäß dem Kriterienkatalog (ebenfalls 50 %) – fehlende  Bekanntmachung des Punktevergabeschemas – Präklusion verneint (fehlende Kenntnis, keine Erkennbarkeit <ausführlich>) – Erkennen der tatsächlich verwendeten Unterkriterien und Gewichtung erst nach Akteneinsicht – transparente und zutreffende Bekanntmachung der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung einschließlich der Unterkriterien – Bekanntmachung der Bewertungsmethode „Gewichtungskoeffizienten (die Bewertungsmethoden) nicht erforderlich: „... sie können auch später festgelegt werden, sofern sie die Zuschlagskriterien nicht ändern, sie nichts enthalten, was bei der Vorbereitung des Angebots die Vorbereitung hätte beeinflussen können und keine Diskriminierung zu besorgen ist.“ – ohne Relevanz Art der Ausschreibung (funktional oder eindeutig, erschöpfend) – Keine Bekanntmachungspflicht über die Zuschlagskriterien, Unter- und Unterkriterien sowie deren Gewichtung hinaus auch zur Bekanntmachung des Schemas für die Bewertung der Fragebögen“ Anschlussbeschwerde - Rügen (fehlender Ausschluss von Angeboten unterhalb des Mindestpreises bzw. fehlerhafter Wertung und Dokumentation – Antragsbefugnis (aussichtsreicher Angebotsplatz) - „Der ... Wertungsspielraum muss sich in einer auf die jeweiligen Angebote bezogenen, individuellen Stellungnahme wiederfinden, aus der hervorgeht, warum bestimmte Punktzahlen vergeben wurden ... Die Wertung muss nachvollziehbar sein. Grundsätzlich sind ... die einzelnen Bewertungsschritte, dass der Bieter das Ergebnis nachvollziehen und ggf. überprüfen lassen kann. ... Gerade wenn die Angebotswertung nicht ausschließlich auf Basis des Preises erfolgt ... sondern auch qualitative Elemente enthält, ist eine ausführliche Darstellung der Bewertungsmethodik und des Wertungsprozesses geboten.“ – Heilung des Dokumentationsmangels nur teilweise im Nachprüfungsverfahrens – Verstoß durch unrichtige Sachverhaltsannahme  zu Nachunternehmereinsatz - Vorkenntnisse des Bestandsbieters und Wissensvorsprünge keine Verstöße gegen Gleichheitsgrundsatz: „Sachlich vorhandene unterschiedliche Kenntnisstände - etwa infolge der Eigenschaft als Bestandsunternehmen - führen jedoch notwendig zu Vorkenntnissen und/oder Vorteilen, die in die Ausgestaltung des Angebots auf eine Folgeausschreibung einfließen.“
  • Punktesystem – Punktevergabeschema - OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 12.04.2022 - 11 Verg 11 – 21 – Unterhaltsreinigung – Bekanntmachung – Wertung und Dokumentation - Zurückversetzung in Stand vor Angebotswertung - Kriterienkatalog anhand des Preises (50 %) sowie der Leistungsbewertung gemäß dem Kriterienkatalog (ebenfalls 50 %) – fehlende  Bekanntmachung des Punktevergabeschemas – Präklusion verneint (fehlende Kenntnis, keine Erkennbarkeit <ausführlich>) – Erkennen der tatsächlich verwendeten Unterkriterien und Gewichtung erst nach Akteneinsicht – transparente und zutreffende Bekanntmachung der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung einschließlich der Unterkriterien – Bekanntmachung der Bewertungsmethode „Gewichtungskoeffizienten (die Bewertungsmethoden) nicht erforderlich: „... sie können auch später festgelegt werden, sofern sie die Zuschlagskriterien nicht ändern, sie nichts enthalten, was bei der Vorbereitung des Angebots die Vorbereitung hätte beeinflussen können und keine Diskriminierung zu besorgen ist.“ – ohne Relevanz Art der Ausschreibung (funktional oder eindeutig, erschöpfend) – Keine Bekanntmachungspflicht über die Zuschlagskriterien, Unter- und Unterkriterien sowie deren Gewichtung hinaus auch zur Bekanntmachung des Schemas für die Bewertung der Fragebögen“ Anschlussbeschwerde - Rügen (fehlender Ausschluss von Angeboten unterhalb des Mindestpreises bzw. fehlerhafter Wertung und Dokumentation – Antragsbefugnis (aussichtsreicher Angebotsplatz) - „Der ... Wertungsspielraum muss sich in einer auf die jeweiligen Angebote bezogenen, individuellen Stellungnahme wiederfinden, aus der hervorgeht, warum bestimmte Punktzahlen vergeben wurden ... Die Wertung muss nachvollziehbar sein. Grundsätzlich sind ... die einzelnen Bewertungsschritte, dass der Bieter das Ergebnis nachvollziehen und ggf. überprüfen lassen kann. ... Gerade wenn die Angebotswertung nicht ausschließlich auf Basis des Preises erfolgt ... sondern auch qualitative Elemente enthält, ist eine ausführliche Darstellung der Bewertungsmethodik und des Wertungsprozesses geboten.“ – Heilung des Dokumentationsmangels nur teilweise im Nachprüfungsverfahrens – Verstoß durch unrichtige Sachverhaltsannahme  zu Nachunternehmereinsatz - Vorkenntnisse des Bestandsbieters und Wissensvorsprünge keine Verstöße gegen Gleichheitsgrundsatz: „Sachlich vorhandene unterschiedliche Kenntnisstände - etwa infolge der Eigenschaft als Bestandsunternehmen - führen jedoch notwendig zu Vorkenntnissen und/oder Vorteilen, die in die Ausgestaltung des Angebots auf eine Folgeausschreibung einfließen.“
  • Punktzahl – gleiche – 0 Punkte - Wertungsmatrix – Intransparenz – Erkennbarkeit – Rüge – OLG Schleswig, Beschl. v. 12.1.2020 – 54 Verg 2/20 – Fahrzeugkonzept
  • Punktzahl - Transparenz - Wertungsüberprüfung – OLG Schleswig-Holstein, Urt. v. 18.05.2020 - 16 U 66 - 19 Kart – Wegerecht – Konzession - Energieversorgung – Strom – Gas– Schadensersatz – Wertung mit Punktsystem - OLG Urt. v. 16. 4. 2018 - 16 U 110/17 Kart (Einstweiliges Vfg.-Verfahren – teils abweichend) - Zulässigkeit der Feststellungsanträge – Neutralitätsgebot – Auswahlkriterien - Transparenz der Auswahlkriterien und der Bewertungsmethode - Nachvollziehbarkeit/Plausibilität der Auswahlentscheidung im Bereich Strom: Vergabeentscheidung im Bereich Strom durchgreifend zu beanstanden (30 Punkte) – „Der nochmalige Durchgang durch die (mit der Ausnahme der Kriterien Baukostenzuschüsse und der Weiterentwicklung des Netzes zu intelligentem Netz) in diesem Hauptsacheverfahren wiederholten Rügen der Klägerin führt dazu, dass insgesamt die Vergabeentscheidung im Bereich Strom zu beanstanden ist. ..... Danach ist die Vergabeentscheidung im Bereich Strom durchgreifend zu beanstanden. Denn mit Blick auf die Punktzahl, die die Klägerin bestmöglich bei anderweitiger fehlerfreier Bewertung erreichen könnte, lässt sich nicht mit hinreichender Bestimmtheit sagen, dass die Beklagte zu 2 die Konzession in jedem Fall erhalten hätte und daher die Beurteilungsmängel der Beklagten zu 1 für die Vergabeentscheidung nicht ursächlich seien. Vielmehr kommt in Betracht, dass die Klägerin einen Vorsprung von vergleichsweise 32 Punkten (von ursprünglich -61 über eine Besserstellung um maximal 93 Punkte) erreicht.“ - Nachvollziehbarkeit/Plausibilität der Auswahlentscheidung im Bereich Gas: „Dagegen ist die Auswahlentscheidung im Bereich Gas zwar ebenfalls nicht zu allen Kriterien zu billigen; indes steht dort fest, dass sich die Fehlerhaftigkeit auf das Ergebnis nicht diskriminierend ausgewirkt hat, weil der Beklagten zu 2 die Konzession auch bei abweichender Bestabrechnung der Klägerin hinsichtlich der dortigen Bewertungsfehler hat zuerkannt werden können.“
  • qualitative Elemente - OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 12.04.2022 - 11 Verg 11 – 21 – Unterhaltsreinigung – „Der ... Wertungsspielraum muss sich in einer auf die jeweiligen Angebote bezogenen, individuellen Stellungnahme wiederfinden, aus der hervorgeht, warum bestimmte Punktzahlen vergeben wurden ... Die Wertung muss nachvollziehbar sein. Grundsätzlich sind ... die einzelnen Bewertungsschritte, dass der Bieter das Ergebnis nachvollziehen und ggf. überprüfen lassen kann. ... Gerade wenn die Angebotswertung nicht ausschließlich auf Basis des Preises erfolgt ... sondern auch qualitative Elemente enthält, ist eine ausführliche Darstellung der Bewertungsmethodik und des Wertungsprozesses geboten.“
  • Rangfolge – Transparenz - Wertungsüberprüfung – OLG Schleswig-Holstein, Urt. v. 18.05.2020 - 16 U 66 - 19 Kart – Wegerecht – Konzession - Energieversorgung – Strom – Gas– Schadensersatz – Wertung mit Punktsystem - OLG Urt. v. 16. 4. 2018 - 16 U 110/17 Kart (Einstweiliges Vfg.-Verfahren – teils abweichend) - Zulässigkeit der Feststellungsanträge – Neutralitätsgebot – Auswahlkriterien - Transparenz der Auswahlkriterien und der Bewertungsmethode - Nachvollziehbarkeit/Plausibilität der Auswahlentscheidung im Bereich Strom: Vergabeentscheidung im Bereich Strom durchgreifend zu beanstanden (30 Punkte) – „Der nochmalige Durchgang durch die (mit der Ausnahme der Kriterien Baukostenzuschüsse und der Weiterentwicklung des Netzes zu intelligentem Netz) in diesem Hauptsacheverfahren wiederholten Rügen der Klägerin führt dazu, dass insgesamt die Vergabeentscheidung im Bereich Strom zu beanstanden ist. ..... Danach ist die Vergabeentscheidung im Bereich Strom durchgreifend zu beanstanden. Denn mit Blick auf die Punktzahl, die die Klägerin bestmöglich bei anderweitiger fehlerfreier Bewertung erreichen könnte, lässt sich nicht mit hinreichender Bestimmtheit sagen, dass die Beklagte zu 2 die Konzession in jedem Fall erhalten hätte und daher die Beurteilungsmängel der Beklagten zu 1 für die Vergabeentscheidung nicht ursächlich seien. Vielmehr kommt in Betracht, dass die Klägerin einen Vorsprung von vergleichsweise 32 Punkten (von ursprünglich -61 über eine Besserstellung um maximal 93 Punkte) erreicht.“ - Nachvollziehbarkeit/Plausibilität der Auswahlentscheidung im Bereich Gas: „Dagegen ist die Auswahlentscheidung im Bereich Gas zwar ebenfalls nicht zu allen Kriterien zu billigen; indes steht dort fest, dass sich die Fehlerhaftigkeit auf das Ergebnis nicht diskriminierend ausgewirkt hat, weil der Beklagten zu 2 die Konzession auch bei abweichender Bestabrechnung der Klägerin hinsichtlich der dortigen Bewertungsfehler hat zuerkannt werden können.“
  • Rangfolgenänderung - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.10. 2020 - Verg 36 – 19 - Planungs- und Baugesellschaft mit privatem Partner (Public-Private-Partnership-Projekt nach § 103 Abs. 1 und 3 GWB) – Verhandlungsverfahren mit TNWB – rechtswidrige Eignungsprüfung – Untersagung des Zuschlags – Begründetheit des Nachprüfungsantrags: fehlerhafte Wertungsentscheidung zu Unterkriterien 4 und 9 - Unterkriterium 4 „Umfang der Übernahme von Kosten- und anderen Umsetzungsrisiken durch den privaten Partner“ (Auslegung nach für Willenserklärungen geltende Grundsätze – fehlerhafte Bewertung des Unterkriterium 9: „Ausstattung der Gesellschaft mit eigenem anstatt mit gestelltem Personal“ – „für die Bieter weder aus der Wertungsmatrix sicher ableitbar, noch hat die Antragsgegnerin dies in anderer Weise ausreichend kommuniziert“ – unberechtigte Punktabzüge – bei fehlerfreien Bewertung Veränderung der Rangfolge zugunsten der Antragstellerin.
  • Schulnoten – OLG Brandenburg, Beschl. v. 28.03.2017 - 6 Verg 5/16 – Beatmungsgeräte – Information über Zuschlagsabsicht – Rüge der Intransparenz des Wertungssystems und –systematik  – Verstoß wegen fehlender Bekanntgabe der Umrechnungsformel für die Preiswertung und intransparenter Bewertungsmatrix mit gleicher Punktzahl (0) für „keine Auswahl getroffen“ sowie für die  Einstufung als „mangelhaft“ und als „ungenügend“ ohne Differenzierung - intransparente Zuschlagskriterien – fehlende Bekanntgabe in den Vergabeunterlagen – %-Angabe der Gewichtung für Preise nicht ausreichend (Erforderlichkeit weiterer Differenzierung z. B durch niedrige, mittlere und höhere Preisstufen) – unzulässige undifferenzierte gleichmäßige Punktevergabe (0) Amtlicher Leitsatz: 1. Sollen die eingehenden Angebote der Bieter nach Preis und Leistung in einer Gewichtung von 40 % zu 60 % bewertet werden und wird die angebotene Leistung mit Punkten gewertet, so muss die Formel bzw. Methode, nach welcher der auf Euro lautende Angebotspreis in Wertungspunkte umgerechnet werden wird, in der Ausschreibung bekannt gemacht werden. 2. Ist im Rahmen des Wertungskriteriums „Leistung“ eine praktische Teststellung der anzuschaffenden Geräte durch potentielle Anwender vorgesehen und die Wertung dem Schulnotensystem unterworfen, so bedarf es eines für die Notenvergabe maßgeblichen Zielerreichungsgrades dann nicht, wenn die in der Teststellung zu bewertenden Eigenschaften der Geräte durch eine Vielzahl von Unter-Unterkriterien detailliert und für Bieter und Anwender verständlich bezeichnet sind.“ – Einzelheiten: Zuschlagskriterien für „wirtschaftlich günstigstes Angebot“: Preis (40 %) und Leistung (60 %)  im gewichtet - zwei Unterkriterien für „Leistung“: „technische Bewertung“ (20 % - 100 wertungsrelevanten Unter-Unterkriterien maximal 1000 Punkte) und „Bewertung Teststellung“ (80 %  - praktische Bewertung durch potentielle Anwender der einzelnen Geräte anhand eines Kataloges von 20 Unter-Unterkriterien davon 10 mit 7,92 % und die übrigen 10 mit je 0,08 % gewichtet – für jeden der 20 Unterpunkte maximal 20 Punkte erreichbar insgesamt 400 Punkte – Unterpunkte: Zu beantwortende 20 Testfragen bei praktischer Anwendung der Geräte durch die Tester: 1. Selbsttest Arbeitsaufwand, 2. Zeitaufwand bei einem Fehler des Selbsttest. 3. Komplexität der De- und Montage 4. Anwählen der Beatmungsmodi, 5. Voreinstellung von Beatmungsparametern, 6. Alarm-Management, 7. Kurztrends, 8. Trends, . Verständlichkeit der Kurzanleitung, 10. Loops/Spirometrie, 11. Einspeisung O2, 12. Ausfall aller Gase und Strom, 13. Ablesbarkeit Display, 14. Verarbeitung/Bedienbarkeit der Knöpfe und Regler, 15. Fahr- /Positionierbarkeit, 16. Beleuchtung, 17. Kabelmanagement, 18. Schlauchmanagement, 19. Flow-Sensorik, 20. Handhabbarkeit Zubehör - Bewertung dieser 20 Unter-Unterkriterien jeweils nach Schulnoten: Keine Angabe (0) - Sehr gut (20) - Gut (16) - Befriedigend (12) - Ausreichend (8) - Mangelhaft (0) - Ungenügend (0) – Angebot der Beigeladenen mit 84,93 Punkten auf Rang 1 – Angebot der Antragstellerin mit 87,22 Punkten auf Rang 2 - Verstoß durch fehlende Mitteilung der Umrechnungsformel des Preises in Wertungspunkte in den Vergabeunterlagen (keine Heilung durch Nachholung während des Vergabenachprüfungsverfahrens) – weiterer Verstoß durch Wertung ohne die Gewichtung von 7,92 % zu 0,08 % für das Unterkriterium „Bewertung Teststellung“ und ohne die Gewichtung der Kriterien Preis bzw. Leistung im Verhältnis 40 % zu 60 %, sondern gleichmäßige Gewichtung der Kriterien bzw. Unter-Unterkriterien ohne Differenzierung: „Keine Angabe (0)“, „Mangelhaft (0)“und „Ungenügend (0)“ – Verstoß auch durch fehlenden zusammenfassenden Vergabevermerk mit dem
  • Schulnoten – OLG Düsseldorf, Beschl. v. 01.06.2016, VII - Verg 6/16 - Deutschland-Unna: Hilfstätigkeiten für den Eisenbahnverkehr nach Anhang I B Kat. 20 - §§ 97 III GWB, 3 V VOL/A, 8 II EG VOL/A – Bekanntmachung - Antragsbefugnis – Rechtsverletzung – Lose und Voraussetzung der Gesamtvergabe (technische Gründe) – falsche Wahl der Vergabeart (freihändige Vergabe nach § 3 V h) VOL/A: hier eindeutige und erschöpfende „funktionale Leistungsbeschreibung möglich) – untransparente Wertungskriterien mit Schulnoten
  • Stufen - Vergabevermerk – Dokumentation - Verstoß auch durch fehlenden zusammenfassenden Vergabevermerk mit dem Wertungsergebnis auf allen Wertungsstufen in Vergabeakte -  OLG Brandenburg, Beschl. v. 28.03.2017 - 6 Verg 5/16 – Beatmungsgeräte – %-Angabe der Gewichtung für Preise nicht ausreichend - Antragsbefugnis –
  •  SWSoftwareentwicklung - VK Bund, Beschl. v. 11.11.2020 – VK 1/84/20 - Wertung – Entwicklung von Software - - Vorgehensmethode - - frei Bestimmung durch AG- erforderlicheTrransparenz, Wilkürfreiheit, Nachvollziehbarkeit – Test („usability-Test oder ausreichen des Erfüllungsversprechens ausreichende: Freiheit des AG - Verzicht auf „Machbarkeitstest“- „Handhabung der Software“ – etc.
  • System - Bekanntmachung – Wertungssystem – OLG Brandenburg, Beschl. v. 28.03.2017 - 6 Verg 5/16 – Beatmungsgeräte – Information über Zuschlagsabsicht – Rüge der Intransparenz des Wertungssystems und –systematik  – Verstoß wegen fehlender Bekanntgabe der Umrechnungsformel für die Preiswertung und intransparenter Bewertungsmatrix mit gleicher Punktzahl (0) für „keine Auswahl getroffen“ sowie für die  Einstufung als „mangelhaft“ und als „ungenügend“ ohne Differenzierung - intransparente Zuschlagskriterien – fehlende Bekanntgabe in den Vergabeunterlagen – %-Angabe der Gewichtung für Preise nicht ausreichend (Erforderlichkeit weiterer Differenzierung z. B durch niedrige, mittlere und höhere Preisstufen) – unzulässige undifferenzierte gleichmäßige Punktevergabe (0) Amtlicher Leitsatz: 1. Sollen die eingehenden Angebote der Bieter nach Preis und Leistung in einer Gewichtung von 40 % zu 60 % bewertet werden und wird die angebotene Leistung mit Punkten gewertet, so muss die Formel bzw. Methode, nach welcher der auf Euro lautende Angebotspreis in Wertungspunkte umgerechnet werden wird, in der Ausschreibung bekannt gemacht werden. 2. Ist im Rahmen des Wertungskriteriums „Leistung“ eine praktische Teststellung der anzuschaffenden Geräte durch potentielle Anwender vorgesehen und die Wertung dem Schulnotensystem unterworfen, so bedarf es eines für die Notenvergabe maßgeblichen Zielerreichungsgrades dann nicht, wenn die in der Teststellung zu bewertenden Eigenschaften der Geräte durch eine Vielzahl von Unter-Unterkriterien detailliert und für Bieter und Anwender verständlich bezeichnet sind.“ – Einzelheiten: Zuschlagskriterien für „wirtschaftlich günstigstes Angebot“: Preis (40 %) und Leistung (60 %)  im gewichtet - zwei Unterkriterien für „Leistung“: „technische Bewertung“ (20 % - 100 wertungsrelevanten Unter-Unterkriterien maximal 1000 Punkte) und „Bewertung Teststellung“ (80 %  - praktische Bewertung durch potentielle Anwender der einzelnen Geräte anhand eines Kataloges von 20 Unter-Unterkriterien davon 10 mit 7,92 % und die übrigen 10 mit je 0,08 % gewichtet – für jeden der 20 Unterpunkte maximal 20 Punkte erreichbar insgesamt 400 Punkte – Unterpunkte: Zu beantwortende 20 Testfragen bei praktischer Anwendung der Geräte durch die Tester: 1. Selbsttest Arbeitsaufwand, 2. Zeitaufwand bei einem Fehler des Selbsttest. 3. Komplexität der De- und Montage 4. Anwählen der Beatmungsmodi, 5. Voreinstellung von Beatmungsparametern, 6. Alarm-Management, 7. Kurztrends, 8. Trends, . Verständlichkeit der Kurzanleitung, 10. Loops/Spirometrie, 11. Einspeisung O2, 12. Ausfall aller Gase und Strom, 13. Ablesbarkeit Display, 14. Verarbeitung/Bedienbarkeit der Knöpfe und Regler, 15. Fahr- /Positionierbarkeit, 16. Beleuchtung, 17. Kabelmanagement, 18. Schlauchmanagement, 19. Flow-Sensorik, 20. Handhabbarkeit Zubehör - Bewertung dieser 20 Unter-Unterkriterien jeweils nach Schulnoten: Keine Angabe (0) - Sehr gut (20) - Gut (16) - Befriedigend (12) - Ausreichend (8) - Mangelhaft (0) - Ungenügend (0) – Angebot der Beigeladenen mit 84,93 Punkten auf Rang 1 – Angebot der Antragstellerin mit 87,22 Punkten auf Rang 2 - Verstoß durch fehlende Mitteilung der Umrechnungsformel des Preises in Wertungspunkte in den Vergabeunterlagen (keine Heilung durch Nachholung während des Vergabenachprüfungsverfahrens) – weiterer Verstoß durch Wertung ohne die Gewichtung von 7,92 % zu 0,08 % für das Unterkriterium „Bewertung Teststellung“ und ohne die Gewichtung der Kriterien Preis bzw. Leistung im Verhältnis 40 % zu 60 %, sondern gleichmäßige Gewichtung der Kriterien bzw. Unter-Unterkriterien ohne Differenzierung: „Keine Angabe (0)“, „Mangelhaft (0)“und „Ungenügend (0)“ – Verstoß auch durch fehlenden zusammenfassenden Vergabevermerk mit dem Wertungsergebnis auf allen Wertungsstufen in Vergabeakte
  • Test – Wertung – SWSoftwareentwicklung - VK Bund, Beschl. v. 11.11.2020 – VK 1/84/20 - Wertung – Entwicklung von Software - - Vorgehensmethode - - frei Bestimmung durch AG- erforderlicheTrransparenz, Wilkürfreiheit, Nachvollziehbarkeit – Test („usability-Test oder ausreichen des Erfüllungsversprechens ausreichende: Freiheit des AG - Verzicht auf „Machbarkeitstest“- „Handhabung der Software“ – etc.
  • Teststellung – OLG Brandenburg, Beschl. v. 28.03.2017 - 6 Verg 5/16 – Beatmungsgeräte – Information über Zuschlagsabsicht – Rüge der Intransparenz des Wertungssystems und –systematik  – Verstoß wegen fehlender Bekanntgabe der Umrechnungsformel für die Preiswertung und intransparenter Bewertungsmatrix mit gleicher Punktzahl (0) für „keine Auswahl getroffen“ sowie für die  Einstufung als „mangelhaft“ und als „ungenügend“ ohne Differenzierung - intransparente Zuschlagskriterien –„2. Ist im Rahmen des Wertungskriteriums „Leistung“ eine praktische Teststellung der anzuschaffenden Geräte durch potentielle Anwender vorgesehen und die Wertung dem Schulnotensystem unterworfen, so bedarf es eines für die Notenvergabe maßgeblichen Zielerreichungsgrades dann nicht, wenn die in der Teststellung zu bewertenden Eigenschaften der Geräte durch eine Vielzahl von Unter-Unterkriterien detailliert und für Bieter und Anwender verständlich bezeichnet sind.“ – Einzelheiten: Zuschlagskriterien für „wirtschaftlich günstigstes Angebot“: Preis (40 %) und Leistung (60 %)  im gewichtet - zwei Unterkriterien für „Leistung“: „technische Bewertung“ (20 % - 100 wertungsrelevanten Unter-Unterkriterien maximal 1000 Punkte) und „Bewertung Teststellung“ (80 %  - praktische Bewertung durch potentielle Anwender der einzelnen Geräte anhand eines Kataloges von 20 Unter-Unterkriterien davon 10 mit 7,92 % und die übrigen 10 mit je 0,08 % gewichtet – für jeden der 20 Unterpunkte maximal 20 Punkte erreichbar insgesamt 400 Punkte – Unterpunkte: Zu beantwortende 20 Testfragen bei praktischer Anwendung der Geräte durch die Tester: 1. Selbsttest Arbeitsaufwand, 2. Zeitaufwand bei einem Fehler des Selbsttest. 3. Komplexität der De- und Montage 4. Anwählen der Beatmungsmodi, 5. Voreinstellung von Beatmungsparametern, 6. Alarm-Management, 7. Kurztrends, 8. Trends, . Verständlichkeit der Kurzanleitung, 10. Loops/Spirometrie, 11. Einspeisung O2, 12. Ausfall aller Gase und Strom, 13. Ablesbarkeit Display, 14. Verarbeitung/Bedienbarkeit der Knöpfe und Regler, 15. Fahr- /Positionierbarkeit, 16. Beleuchtung, 17. Kabelmanagement, 18. Schlauchmanagement, 19. Flow-Sensorik, 20. Handhabbarkeit Zubehör - Bewertung dieser 20 Unter-Unterkriterien jeweils nach Schulnoten: Keine Angabe (0) - Sehr gut (20) - Gut (16) - Befriedigend (12) - Ausreichend (8) - Mangelhaft (0) - Ungenügend (0) – Angebot der Beigeladenen mit 84,93 Punkten auf Rang 1 – Angebot der Antragstellerin mit 87,22 Punkten auf Rang 2 - Verstoß durch fehlende Mitteilung der Umrechnungsformel des Preises in Wertungspunkte in den Vergabeunterlagen (keine Heilung durch Nachholung während des Vergabenachprüfungsverfahrens) – weiterer Verstoß durch Wertung ohne die Gewichtung von 7,92 % zu 0,08 % für das Unterkriterium „Bewertung Teststellung“ und ohne die Gewichtung der Kriterien Preis bzw. Leistung im Verhältnis 40 % zu 60 %, sondern gleichmäßige Gewichtung der Kriterien bzw. Unter-Unterkriterien ohne Differenzierung: „Keine Angabe (0)“, „Mangelhaft (0)“und „Ungenügend (0)“ – Verstoß auch durch fehlenden zusammenfassenden Vergabevermerk mit dem
  • Transparenz - Kriterien - Gleichbehandlung – OLG Düsseldorf, Beschl. v. 01.06.2016, VII - Verg 6/16 - Deutschland-Unna: Hilfstätigkeiten für den Eisenbahnverkehr nach Anhang I B Kat. 20 - §§ 97 III GWB, 3 V VOL/A, 8 II EG VOL/A – Bekanntmachung - Antragsbefugnis – Rechtsverletzung – Lose und Voraussetzung der Gesamtvergabe (technische Gründe) – falsche Wahl der Vergabeart (freihändige Vergabe nach § 3 V h) VOL/A: hier eindeutige und erschöpfende „funktionale Leistungsbeschreibung möglich) – untransparente Wertungskriterien mit Schulnoten
  • Transparenz - Wertungskriterien - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 01.06.2016, VII - Verg 6/16 - Deutschland-Unna: Hilfstätigkeiten für den Eisenbahnverkehr nach Anhang I B Kat. 20 - §§ 97 III GWB, 3 V VOL/A, 8 II EG VOL/A – Bekanntmachung - Antragsbefugnis – Rechtsverletzung – Lose und Voraussetzung der Gesamtvergabe (technische Gründe) – falsche Wahl der Vergabeart (freihändige Vergabe nach § 3 V h) VOL/A: hier eindeutige und erschöpfende „funktionale Leistungsbeschreibung möglich) – untransparente Wertungskriterien mit Schulnoten
  • Transparenz - Wertungsüberprüfung – OLG Schleswig-Holstein, Urt. v. 18.05.2020 - 16 U 66 - 19 Kart – Wegerecht – Konzession - Energieversorgung – Strom – Gas– Schadensersatz – Wertung mit Punktsystem - OLG Urt. v. 16. 4. 2018 - 16 U 110/17 Kart (Einstweiliges Vfg.-Verfahren – teils abweichend) - Zulässigkeit der Feststellungsanträge – Neutralitätsgebot – Auswahlkriterien - Transparenz der Auswahlkriterien und der Bewertungsmethode - Nachvollziehbarkeit/Plausibilität der Auswahlentscheidung im Bereich Strom: Vergabeentscheidung im Bereich Strom durchgreifend zu beanstanden (30 Punkte) – „Der nochmalige Durchgang durch die (mit der Ausnahme der Kriterien Baukostenzuschüsse und der Weiterentwicklung des Netzes zu intelligentem Netz) in diesem Hauptsacheverfahren wiederholten Rügen der Klägerin führt dazu, dass insgesamt die Vergabeentscheidung im Bereich Strom zu beanstanden ist. ..... Danach ist die Vergabeentscheidung im Bereich Strom durchgreifend zu beanstanden. Denn mit Blick auf die Punktzahl, die die Klägerin bestmöglich bei anderweitiger fehlerfreier Bewertung erreichen könnte, lässt sich nicht mit hinreichender Bestimmtheit sagen, dass die Beklagte zu 2 die Konzession in jedem Fall erhalten hätte und daher die Beurteilungsmängel der Beklagten zu 1 für die Vergabeentscheidung nicht ursächlich seien. Vielmehr kommt in Betracht, dass die Klägerin einen Vorsprung von vergleichsweise 32 Punkten (von ursprünglich -61 über eine Besserstellung um maximal 93 Punkte) erreicht.“ - Nachvollziehbarkeit/Plausibilität der Auswahlentscheidung im Bereich Gas: „Dagegen ist die Auswahlentscheidung im Bereich Gas zwar ebenfalls nicht zu allen Kriterien zu billigen; indes steht dort fest, dass sich die Fehlerhaftigkeit auf das Ergebnis nicht diskriminierend ausgewirkt hat, weil der Beklagten zu 2 die Konzession auch bei abweichender Bestabrechnung der Klägerin hinsichtlich der dortigen Bewertungsfehler hat zuerkannt werden können.“
  • Umrechnungsformel – Bekanntmachung - OLG Rostock, Beschl. v. 03.02.2021 - 17 Verg 6 – 20 - Planungsleistungen für die Erschließung – Bekanntmachung der Zuschlagskriterien (ohne Umrechnungsformel zulässig) - Wertung – Umrechnungsformeln - Bepunktung der Lösungsvorschläge – Preis – Leistungsverhältnis – Umrechnungsformel (nicht erforderlich in der Bekanntmachung) – Wechsel Umrechnungsformelamtliche Leitsätze: 1. Mit Blick auf den Normzweck des § 77 Abs. 2 VgV und in Anbetracht insbesondere auch der beispielhaften Aufzählung von „Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen“ sind im Rahmen einer Ausschreibung von Planungsleistungen nur solche „Lösungsvorschläge“ gesondert zu vergüten, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Angebotserstellung regelmäßig nicht zu erwarten sind. 2. Die Preisumrechnungsformel muss regelmäßig nicht vorab bekannt gegeben werden. Nur für die „Zuschlagskriterien und deren Gewichtung“ ordnet § 127 Abs. 5 GWB eine Aufführung in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen an. 3. Zur Zulässigkeit einzelner Preisumrechnungsformeln.
  • Umrechnungsformel - OLG Brandenburg, Beschl. v. 28.03.2017 - 6 Verg 5/16 – Beatmungsgeräte – Information über Zuschlagsabsicht – Rüge der Intransparenz des Wertungssystems und –systematik  – Verstoß wegen fehlender Bekanntgabe der Umrechnungsformel für die Preiswertung und intransparenter Bewertungsmatrix mit gleicher Punktzahl (0) für „keine Auswahl getroffen“ sowie für die  Einstufung als „mangelhaft“ und als „ungenügend“ ohne Differenzierung - intransparente Zuschlagskriterien – fehlende Bekanntgabe in den Vergabeunterlagen – %-Angabe der Gewichtung für Preise nicht ausreichend (Erforderlichkeit weiterer Differenzierung z. B durch niedrige, mittlere und höhere Preisstufen) – unzulässige undifferenzierte gleichmäßige Punktevergabe (0) Amtlicher Leitsatz: 1. Sollen die eingehenden Angebote der Bieter nach Preis und Leistung in einer Gewichtung von 40 % zu 60 % bewertet werden und wird die angebotene Leistung mit Punkten gewertet, so muss die Formel bzw. Methode, nach welcher der auf Euro lautende Angebotspreis in Wertungspunkte umgerechnet werden wird, in der Ausschreibung bekannt gemacht werden. 2. Ist im Rahmen des Wertungskriteriums „Leistung“ eine praktische Teststellung der anzuschaffenden Geräte durch potentielle Anwender vorgesehen und die Wertung dem Schulnotensystem unterworfen, so bedarf es eines für die Notenvergabe maßgeblichen Zielerreichungsgrades dann nicht, wenn die in der Teststellung zu bewertenden Eigenschaften der Geräte durch eine Vielzahl von Unter-Unterkriterien detailliert und für Bieter und Anwender verständlich bezeichnet sind.“ – Einzelheiten: Zuschlagskriterien für „wirtschaftlich günstigstes Angebot“: Preis (40 %) und Leistung (60 %)  im gewichtet - zwei Unterkriterien für „Leistung“: „technische Bewertung“ (20 % - 100 wertungsrelevanten Unter-Unterkriterien maximal 1000 Punkte) und „Bewertung Teststellung“ (80 %  - praktische Bewertung durch potentielle Anwender der einzelnen Geräte anhand eines Kataloges von 20 Unter-Unterkriterien davon 10 mit 7,92 % und die übrigen 10 mit je 0,08 % gewichtet – für jeden der 20 Unterpunkte maximal 20 Punkte erreichbar insgesamt 400 Punkte – Unterpunkte: Zu beantwortende 20 Testfragen bei praktischer Anwendung der Geräte durch die Tester: 1. Selbsttest Arbeitsaufwand, 2. Zeitaufwand bei einem Fehler des Selbsttest. 3. Komplexität der De- und Montage 4. Anwählen der Beatmungsmodi, 5. Voreinstellung von Beatmungsparametern, 6. Alarm-Management, 7. Kurztrends, 8. Trends, . Verständlichkeit der Kurzanleitung, 10. Loops/Spirometrie, 11. Einspeisung O2, 12. Ausfall aller Gase und Strom, 13. Ablesbarkeit Display, 14. Verarbeitung/Bedienbarkeit der Knöpfe und Regler, 15. Fahr- /Positionierbarkeit, 16. Beleuchtung, 17. Kabelmanagement, 18. Schlauchmanagement, 19. Flow-Sensorik, 20. Handhabbarkeit Zubehör - Bewertung dieser 20 Unter-Unterkriterien jeweils nach Schulnoten: Keine Angabe (0) - Sehr gut (20) - Gut (16) - Befriedigend (12) - Ausreichend (8) - Mangelhaft (0) - Ungenügend (0) – Angebot der Beigeladenen mit 84,93 Punkten auf Rang 1 – Angebot der Antragstellerin mit 87,22 Punkten auf Rang 2 - Verstoß durch fehlende Mitteilung der Umrechnungsformel des Preises in Wertungspunkte in den Vergabeunterlagen (keine Heilung durch Nachholung während des Vergabenachprüfungsverfahrens) – weiterer Verstoß durch Wertung ohne die Gewichtung von 7,92 % zu 0,08 % für das Unterkriterium „Bewertung Teststellung“ und ohne die Gewichtung der Kriterien Preis bzw. Leistung im Verhältnis 40 % zu 60 %, sondern gleichmäßige Gewichtung der Kriterien bzw. Unter-Unterkriterien ohne Differenzierung: „Keine Angabe (0)“, „Mangelhaft (0)“und „Ungenügend (0)“ – Verstoß auch durch fehlenden zusammenfassenden Vergabevermerk mit dem
  • Umrechnungsformel Preis - Wertungsmatrix – Intransparenz – Erkennbarkeit – Rüge – OLG Schleswig, Beschl. v. 12.1.2020 – 54 Verg 2/20 – Fahrzeugkonzept
  • Umstellungsaufwand – Wertung - Kriterium – Umstellungsaufwand - Leinemann, Eva-Dorothee/Hohensee, Marco, Umstellungsaufwand als Wertungskriterium, Vergabe News 2020,34
  • Ungewöhnlich - Prüfungspflicht – unauskömmliches Angebot – Umfang der Nachprüfung – KG Berlin, Beschl. v. 15.2.2019 – Verg 9/17 – Ortsteil-Notarzet
  • Unterkriterien - Eignung - Wertung - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.10. 2020 - Verg 36 – 19 - Planungs- und Baugesellschaft mit privatem Partner (Public-Private-Partnership-Projekt nach § 103 Abs. 1 und 3 GWB) – Verhandlungsverfahren mit TNWB – rechtswidrige Eignungsprüfung – Begründetheit des Nachprüfungsantrags: fehlerhafte Wertungsentscheidung zu Unterkriterien 4 und 9 - Unterkriterium 4 „Umfang der Übernahme von Kosten- und anderen Umsetzungsrisiken durch den privaten Partner“ (Auslegung nach für Willenserklärungen geltende Grundsätze – fehlerhafte Bewertung des Unterkriterium 9: „Ausstattung der Gesellschaft mit eigenem anstatt mit gestelltem Personal“ – „für die Bieter weder aus der Wertungsmatrix sicher ableitbar, noch hat die Antragsgegnerin dies in anderer Weise ausreichend kommuniziert“ – unberechtigte Punktabzüge – bei fehlerfreien Bewertung Veränderung der Rangfolge zugunsten der Antragstellerin.
  • Unterkriterien - fehlende Gewichtung - OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste – Unterkriterien ohne Gewichtung –“ – Wertungskriterien: a. Preis --- 50 Punkte - b. Konzeption --- 50 Punkte – Erläuterung des Wertungskriteriums „Konzeption“: Beurteilung durch abschließende Aspekte mit 10 „Unter“- Punkten (Brieflauf etc.) - Kategorien: 50 Punkte: herausragendes Konzept 40 Punkte: sehr gutes Konzept 30 Punkte: gutes Konzept 20 Punkte: befriedigendes Konzept 10 Punkte: ausreichendes Konzept 0 Punkte mangelhaftes Konzept - Rügen: Intransparenz der Kriterien etc. , fehlende Preisanpassung – Zulässigkeit (Antragsbefugnis) und teilweise Begründetheit der Beschwerde wegen Verletzung des Transparenzgrundsatzes infolge der fehlenden Gewichtung der Unterkriterien des „Realisierungskonzepts“ - zwar Mitteilung von zehn gesonderten Unterkriterien, aber fehlerhaft ohne Angabe der Gewichtung - „§ 127 Abs. 5 GWB schreibt vor, dass die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen aufgeführt werden müssen. Diese Anforderung gilt sowohl für die Zuschlagskriterien als auch für die Unterkriterien“ (vgl. EuGH, Urt. v. 14. 07.2016 - C-6/15 ...Senat, Beschl. v. 7. 11. 2013 - 13 Verg 8/13) – „Wenn dem Auftraggeber die Angabe der Gewichtung aus objektiven Gründen nicht möglich ist, muss er die (Unter-)Kriterien in der absteigenden Reihenfolge ihrer Bedeutung angeben (vgl. § 58 Abs. 3 Satz 3 VgV).“ –
  • Unterkriterien - Gewichtung – fehlende für Unterkriterien - Kriterien - OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste – Unterkriterien ohne Gewichtung –“ – Wertungskriterien: a. Preis --- 50 Punkte - b. Konzeption --- 50 Punkte – Erläuterung des Wertungskriteriums „Konzeption“: Beurteilung durch abschließende Aspekte mit 10 „Unter“- Punkten (Brieflauf etc.) - Kategorien: 50 Punkte: herausragendes Konzept 40 Punkte: sehr gutes Konzept 30 Punkte: gutes Konzept 20 Punkte: befriedigendes Konzept 10 Punkte: ausreichendes Konzept 0 Punkte mangelhaftes Konzept - Rügen: Intransparenz der Kriterien etc. , fehlende Preisanpassung – Zulässigkeit (Antragsbefugnis) und teilweise Begründetheit der Beschwerde wegen Verletzung des Transparenzgrundsatzes infolge der fehlenden Gewichtung der Unterkriterien des „Realisierungskonzepts“ - zwar Mitteilung von zehn gesonderten Unterkriterien, aber fehlerhaft ohne Angabe der Gewichtung - „§ 127 Abs. 5 GWB schreibt vor, dass die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen aufgeführt werden müssen. Diese Anforderung gilt sowohl für die Zuschlagskriterien als auch für die Unterkriterien“ (vgl. EuGH, Urt. v. 14. 07.2016 - C-6/15 ...Senat, Beschl. v. 7. 11. 2013 - 13 Verg 8/13) – „Wenn dem Auftraggeber die Angabe der Gewichtung aus objektiven Gründen nicht möglich ist, muss er die (Unter-)Kriterien in der absteigenden Reihenfolge ihrer Bedeutung angeben (vgl. § 58 Abs. 3 Satz 3 VgV).“ –
  • Unterkriterien – OLG Brandenburg, Beschl. v. 28.03.2017 - 6 Verg 5/16 – Beatmungsgeräte – Information über Zuschlagsabsicht – Rüge der Intransparenz des Wertungssystems und –systematik  – Verstoß wegen fehlender Bekanntgabe der Umrechnungsformel für die Preiswertung und intransparenter Bewertungsmatrix mit gleicher Punktzahl (0) für „keine Auswahl getroffen“ sowie für die  Einstufung als „mangelhaft“ und als „ungenügend“ ohne Differenzierung - intransparente Zuschlagskriterien – fehlende Bekanntgabe in den Vergabeunterlagen – %-Angabe der Gewichtung für Preise nicht ausreichend (Erforderlichkeit weiterer Differenzierung z. B durch niedrige, mittlere und höhere Preisstufen) – unzulässige undifferenzierte gleichmäßige Punktevergabe (0) Amtlicher Leitsatz: 1. Sollen die eingehenden Angebote der Bieter nach Preis und Leistung in einer Gewichtung von 40 % zu 60 % bewertet werden und wird die angebotene Leistung mit Punkten gewertet, so muss die Formel bzw. Methode, nach welcher der auf Euro lautende Angebotspreis in Wertungspunkte umgerechnet werden wird, in der Ausschreibung bekannt gemacht werden. 2. Ist im Rahmen des Wertungskriteriums „Leistung“ eine praktische Teststellung der anzuschaffenden Geräte durch potentielle Anwender vorgesehen und die Wertung dem Schulnotensystem unterworfen, so bedarf es eines für die Notenvergabe maßgeblichen Zielerreichungsgrades dann nicht, wenn die in der Teststellung zu bewertenden Eigenschaften der Geräte durch eine Vielzahl von Unter-Unterkriterien detailliert und für Bieter und Anwender verständlich bezeichnet sind.“ – Einzelheiten: Zuschlagskriterien für „wirtschaftlich günstigstes Angebot“: Preis (40 %) und Leistung (60 %)  im gewichtet - zwei Unterkriterien für „Leistung“: „technische Bewertung“ (20 % - 100 wertungsrelevanten Unter-Unterkriterien maximal 1000 Punkte) und „Bewertung Teststellung“ (80 %  - praktische Bewertung durch potentielle Anwender der einzelnen Geräte anhand eines Kataloges von 20 Unter-Unterkriterien davon 10 mit 7,92 % und die übrigen 10 mit je 0,08 % gewichtet – für jeden der 20 Unterpunkte maximal 20 Punkte erreichbar insgesamt 400 Punkte – Unterpunkte: Zu beantwortende 20 Testfragen bei praktischer Anwendung der Geräte durch die Tester: 1. Selbsttest Arbeitsaufwand, 2. Zeitaufwand bei einem Fehler des Selbsttest. 3. Komplexität der De- und Montage 4. Anwählen der Beatmungsmodi, 5. Voreinstellung von Beatmungsparametern, 6. Alarm-Management, 7. Kurztrends, 8. Trends, . Verständlichkeit der Kurzanleitung, 10. Loops/Spirometrie, 11. Einspeisung O2, 12. Ausfall aller Gase und Strom, 13. Ablesbarkeit Display, 14. Verarbeitung/Bedienbarkeit der Knöpfe und Regler, 15. Fahr- /Positionierbarkeit, 16. Beleuchtung, 17. Kabelmanagement, 18. Schlauchmanagement, 19. Flow-Sensorik, 20. Handhabbarkeit Zubehör - Bewertung dieser 20 Unter-Unterkriterien jeweils nach Schulnoten: Keine Angabe (0) - Sehr gut (20) - Gut (16) - Befriedigend (12) - Ausreichend (8) - Mangelhaft (0) - Ungenügend (0) – Angebot der Beigeladenen mit 84,93 Punkten auf Rang 1 – Angebot der Antragstellerin mit 87,22 Punkten auf Rang 2 - Verstoß durch fehlende Mitteilung der Umrechnungsformel des Preises in Wertungspunkte in den Vergabeunterlagen (keine Heilung durch Nachholung während des Vergabenachprüfungsverfahrens) – weiterer Verstoß durch Wertung ohne die Gewichtung von 7,92 % zu 0,08 % für das Unterkriterium „Bewertung Teststellung“ und ohne die Gewichtung der Kriterien Preis bzw. Leistung im Verhältnis 40 % zu 60 %, sondern gleichmäßige Gewichtung der Kriterien bzw. Unter-Unterkriterien ohne Differenzierung: „Keine Angabe (0)“, „Mangelhaft (0)“und „Ungenügend (0)“ – Verstoß auch durch fehlenden zusammenfassenden Vergabevermerk mit dem
  • Unterkriterien - SWCoachingprogramme – OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.9.2020 – 11 Verg 7/20 – Zuschlagskriterien – Transparenz – Unterkriterien – Bekanntmachung
  • Unterkriterien und Gewichtung erst nach Akteneinsicht - OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 12.04.2022 - 11 Verg 11 – 21 – Unterhaltsreinigung – Bekanntmachung – Wertung und Dokumentation - Zurückversetzung in Stand vor Angebotswertung - Kriterienkatalog anhand des Preises (50 %) sowie der Leistungsbewertung gemäß dem Kriterienkatalog (ebenfalls 50 %) – fehlende  Bekanntmachung des Punktevergabeschemas – Präklusion verneint (fehlende Kenntnis, keine Erkennbarkeit <ausführlich>) – Erkennen der tatsächlich verwendeten Unterkriterien und Gewichtung erst nach Akteneinsicht – transparente und zutreffende Bekanntmachung der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung einschließlich der Unterkriterien – Bekanntmachung der Bewertungsmethode „Gewichtungskoeffizienten (die Bewertungsmethoden) nicht erforderlich: „... sie können auch später festgelegt werden, sofern sie die Zuschlagskriterien nicht ändern, sie nichts enthalten, was bei der Vorbereitung des Angebots die Vorbereitung hätte beeinflussen können und keine Diskriminierung zu besorgen ist.“ – ohne Relevanz Art der Ausschreibung (funktional oder eindeutig, erschöpfend) – Keine Bekanntmachungspflicht über die Zuschlagskriterien, Unter- und Unterkriterien sowie deren Gewichtung hinaus auch zur Bekanntmachung des Schemas für die Bewertung der Fragebögen“ Anschlussbeschwerde - Rügen (fehlender Ausschluss von Angeboten unterhalb des Mindestpreises bzw. fehlerhafter Wertung und Dokumentation – Antragsbefugnis (aussichtsreicher Angebotsplatz) - „Der ... Wertungsspielraum muss sich in einer auf die jeweiligen Angebote bezogenen, individuellen Stellungnahme wiederfinden, aus der hervorgeht, warum bestimmte Punktzahlen vergeben wurden ... Die Wertung muss nachvollziehbar sein. Grundsätzlich sind ... die einzelnen Bewertungsschritte, dass der Bieter das Ergebnis nachvollziehen und ggf. überprüfen lassen kann. ... Gerade wenn die Angebotswertung nicht ausschließlich auf Basis des Preises erfolgt ... sondern auch qualitative Elemente enthält, ist eine ausführliche Darstellung der Bewertungsmethodik und des Wertungsprozesses geboten.“ – Heilung des Dokumentationsmangels nur teilweise im Nachprüfungsverfahrens – Verstoß durch unrichtige Sachverhaltsannahme  zu Nachunternehmereinsatz - Vorkenntnisse des Bestandsbieters und Wissensvorsprünge keine Verstöße gegen Gleichheitsgrundsatz: „Sachlich vorhandene unterschiedliche Kenntnisstände - etwa infolge der Eigenschaft als Bestandsunternehmen - führen jedoch notwendig zu Vorkenntnissen und/oder Vorteilen, die in die Ausgestaltung des Angebots auf eine Folgeausschreibung einfließen.“
  • Unterpunkte  - OLG Brandenburg, Beschl. v. 28.03.2017 - 6 Verg 5/16 – Beatmungsgeräte – %-Angabe der Gewichtung für Preise nicht ausreichend - Antragsbefugnis -Zu beantwortende 20 Testfragen bei praktischer Anwendung der Geräte durch die Tester: 1. Selbsttest Arbeitsaufwand, 2. Zeitaufwand bei einem Fehler des Selbsttest. 3. Komplexität der De- und Montage 4. Anwählen der Beatmungsmodi, 5. Voreinstellung von Beatmungsparametern, 6. Alarm-Management, 7. Kurztrends, 8. Trends, . Verständlichkeit der Kurzanleitung, 10. Loops/Spirometrie, 11. Einspeisung O2, 12. Ausfall aller Gase und Strom, 13. Ablesbarkeit Display, 14. Verarbeitung/Bedienbarkeit der Knöpfe und Regler, 15. Fahr- /Positionierbarkeit, 16. Beleuchtung, 17. Kabelmanagement, 18. Schlauchmanagement, 19. Flow-Sensorik, 20. Handhabbarkeit Zubehör - Bewertung dieser 20 Unter-Unterkriterien jeweils nach Schulnoten: Keine Angabe (0) - Sehr gut (20) - Gut (16) - Befriedigend (12) - Ausreichend (8) - Mangelhaft Testfragen - Unterpunkte: Zu beantwortende 20 Testfragen bei praktischer Anwendung der Geräte durch die Tester: 1. Selbsttest Arbeitsaufwand, 2. Zeitaufwand bei einem Fehler des Selbsttest. 3. Komplexität der De- und Montage 4. Anwählen der Beatmungsmodi, 5. Voreinstellung von Beatmungsparametern, 6. Alarm-Management, 7. Kurztrends, 8. Trends, . Verständlichkeit der Kurzanleitung, 10. Loops/Spirometrie, 11. Einspeisung O2, 12. Ausfall aller Gase und Strom, 13. Ablesbarkeit Display, 14. Verarbeitung/Bedienbarkeit der Knöpfe und Regler, 15. Fahr- /Positionierbarkeit, 16. Beleuchtung, 17. Kabelmanagement, 18. Schlauchmanagement, 19. Flow-Sensorik, 20. Handhabbarkeit Zubehör - Bewertung dieser 20 Unter-Unterkriterien jeweils nach Schulnoten: Keine Angabe (0) - Sehr gut (20) - Gut (16) - Befriedigend (12) - Ausreichend (8) – Mangelhaft
  • Verbindung mit dem Gegenstand - OLG Rostock, Beschl. v. 12.08.2020 - 17 Verg 2 – 20 - Rettungsdienst mit Intensivtransporthubschrauber – Konzession – Verbindung der Kriterien mit dem Gegenstand – Verbot der uneingeschränkten Wahlfreiheit durch Kriterien – Aufhebung – Zurückverweisung – Zuschlagsverbot - § 152 III S. 2 GWB [Zuschlagskriterien in Verbindung mit Gegenstand und keine uneingeschränkte Wahlfreiheit]Bewertungsmatrix und Wertungskriterien: „4. Hubschraubergestellung“ für das Kriterium „Eigener Hubschrauber“ – betreffend den Primärhubschrauber – hierfür eine erreichbare Punktzahl von 50 ausgewiesen, während für die „Gestellung des Hubschraubers über Partnerunternehmen“ lediglich 30 Punkte zu erreichen sind. Eine gleichlautende Differenzierung ergibt sich unter Ziffer 5.5.2 für den Ersatzhubschrauber. Unter Ziffer 5.6.2 ist eine Staffelung der erzielbaren Punkte in Abhängigkeit von der „Anzahl der Hubschrauber im Intensivtransport, die an anderen Standorten im Intensivtransport betrieben werden“, vorgesehen. Ab fünf vorhandenen Hubschraubern an anderen Standorten sind zwei Punkte zu erreichen, ab zehn Hubschraubern vier Punkte, ab 15 Hubschraubern sechs Punkte und ab 20 Hubschraubern acht Punkte.“ - Amtlicher Leitsatz: 1. Die Abgrenzung von Eignungs- und Zuschlagskriterien erfolgt danach, ob sie im Schwerpunkt die Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung des Bieters oder die Wirtschaftlichkeit des Angebots betreffen. 2. Der Eigenbetrieb von Hubschraubern kann danach ein zulässiges Zuschlagskriterium sein, wenn aufgezeigt wird, dass er das Ausfallrisiko reduziert. 3. Die Gesamtflottenstärke eines Bieters lässt ohne weitere Regelungen einen Bezug zur Ausfallsicherheit nicht erkennen und ist deshalb kein nach § 152 Abs. 3 Nr. 2 GWB zulässiges Zuschlagskriterium.“
  • Wettbewerb - Wertung/Gewichtung (für Auswahl des Preisgerichts: 60%; Stellungnahme zum Preisgericht /Konkretisierung 15%, Personaleinsatzkonzept 10%, Projektorganisation 10% und - Honorarangebot 5% - Bewertungsskala: null Punkte (schlechteste Bewertung) und bis 5 Punkte (beste Bewertung) – Wertung: Antragstellerin (Ast) Rang 1 mit 5 Punkten (300 der 500 Gesamtpunkte), Beigeladene 4 Punkte (insgesamt 240 Punkte), Dritte 3 Punkte (insgesamt 180 Punkte) - OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 23.06.2020 - 11 Verg 2 – 20 – Domplatzgestaltung
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