Viele Vergabestellen machen den Fehler, den Zuschlag zeitlich nicht abzusichern, so daß die Zuschlagsfrist im Einvernehmen mit den in Betracht kommenden Bieter zu verlängern ist - ferner wird EU-weiten Verfahren übersehen, daß die Bieter und Bewerber einen Anspruch auf Information haben.

Die richtige Zuschlagsvorbereitung ist folglich bereits vor Bekanntmachung etc. vorzunehmen. Fehler im Stadium bis zur Bekanntmachung sind vor dem Zuschlag in der Regel kaum mehr ohne Nachteile zu korrigieren.

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