Muster Wertung
Muster EU-Verfahren

Die Feststellung der Rangfolge ist Gegenstand der Wertung.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß unzulässige Rangverschiebungen unzulässig sind, mithin z.B.


Die Rangfolge ist nachzuweisen.
Bemerkenswert ist ferner die Feststellung einer Rangfolge bei Teilnehmerwettbewerben. Insofern ist darauf zu achten, daß


In dem zweiten Fall ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren. Die gleichrangigen Bewerber müssen auf diesem Wege eine nachvollziehbare, plausible und erkennbare Chance erhalten. Bewerber können den Antrag stellen, im Fall ihrer Nichtberücksichtigung in der Auswahl informiert vor Zuschlag informiert zu werden - vgl. § 27 a VOL/A , der ausdrücklich auch auf Bewerber hinweist. Es liegen Vergabekammerentscheidungen vor, die es der Vergabestelle zur Auflage machen, einen übergangenen Bewerber in das Verfahren einzubeziehen.
Hieraus folgt, daß auch dieser Schritt der Bewerberauswahl transparent zu sein hat.

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