DIN - vom Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) herausgegebene "Normen" - keine Normen im Sinne des Rechts, sondern Empfehlungen, deren Anwendung z.B. der Auftraggeber zur Grundlage seiner Leistungsbeschreibung machen kann.

DIN-Normen sollen auf dem Stand von Wissenschaft und Technik basieren (was nicht immer der Fall ist - DIN-Normen können "überholt" sein). Sie werden in einem entsprechenden Verfahren von Fachleuten erarbeitet. Derzeit werden die DIN-Normen in EG-Normen transformiert, um den Wettbewerb im EG-Bereich zu fördern bzw. zu ermöglichen. Dem entspricht es, daß nach § 8 a VOL/A unter Beachtung der Technischen Spezifikationen auszuschreiben ist. Andernfalls liegt ein schwerer Fehler im EU-Verfahren vor, der zur Anrufung der Vergabekammer führen kann.

Wesentlich ist für Vertragsverhältnisse, daß die Bezugnahme auf DIN-Normen bei Abweichung von diesen lediglich zu einem Fehler (vgl. § 459 I BGB) führt, nicht aber zum Fehlen von zugesicherten Eigenschaften führt. Es bedarf also jeweils einer Risiko-Analyse, um insbesondere im Fall von Mangelfolgeschäden abgesichert zu sein.

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