Bewerbungsbedingungen für die Bearbeitung von Angeboten - Hilfe und Checklist für Vergabestelle und Bewerber (bitte überprüfen !) - Teilnahme- bzw. Bewerberbedingungen sind AGB und unterliegen folglich der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff BGB  - "unangemessene Klauseln sind nichtig" - vgl. §§ 305 I, 310, 307 BGB. Fraglich ist, ob dies im Nachprüfungsverfahren gerügt und geprüft werden kann (str.).