Bei der Schätzung des Auftragswertes ist der Gesamtwert maßgeblich.

Gesamtauftragswert
Aufteilung des Auftrags
UmgehungsverbotZusammenrechnungsgebot

Die Aufteilung in Lose führt nicht einer Aufteilung, sondern zur Zusammenrechnung - vgl. § 1 a Nr. 4 VI VOL/A. Es besteht das Umgehungsverbot hinsichtlich der Schätzung z.B. durch Aufteilung in Lose. Die Manipulation des Schwellenwerts, um dem EU-weiten Verfahren zu entgehen, gehört zu den größten Fehlern im Vergabeverfahren.

~0259, ~0619