Muster Öffnungsverhandlung

Eine Verzögerung der Öffnungsverhandlung liegt vor, wenn die Öffnung der Angebote entgegen § 22 Nr. 2 I VOL/A nicht unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt. Insofern sind die Gründe zu vermerken, da auch die Bieter davon ausgehen, daß die Beschaffungsstelle das Verfahren zügig und ohne Verzögerung durchführt.

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