Planungsleistungen gehören zu den "Freiberufler-Leistungen".

Sie sind als Dienstleistungen entweder nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu vergeben, wenn die Schwellenwerte von 200.000 EURO nicht erreicht werden, oder aber bei Erreichen der Schwellenwerte nach der VOF oder den a-§§ mit Anwendung der Basis-§§ zu behandeln.

Im EDV-IT-Bereich sind die BVB-Planung anzuwenden. Auf die Besonderheiten wird hingewiesen.

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