Für Eigen- und Regiebetriebe gelten Besonderheiten im Haushaltsrecht.

Vgl. Heller, Robert, Haushaltsgrundsätze für Bund, Länder und Gemeinden, 1998, S. 8.

Es handelt sich um rechtlich nicht selbständige Einheiten, die von § 98 Nr. 1 GWB erfaßt werden.
Reidt/Stickler/Flahs, Vergaberecht, 2000, 98 Rdnr. 10; Boesen, Arnold, Vergaberecht, 2000, § 100 Rdnr. 91.
In diesen Fällen liegt kein Vertragsverhältnis vor. Das Vergaberecht ist nicht anwendbar.
Boesen, Arnold, Vergaberecht, 2000, § 100 Rdnr. 91.

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