Angebot - Kennzeichnung - Aufchrift auf Umschlag

Die Angebote sind in verschlüsselt/elektronisch oder (z.B. bei zugelassenem Postweg) im verschlossenem Umschlag und als solche gekennzeichnet einzureichen (vgl. §§ 53 V, VI VgV, 38 VIII,  IX UVgO).  

 

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