Insofern hat sich die VOL/A 2009 geändert. Zwar findet sich in § 13 II VOL/A die Pflicht zur Kennzeichnung der Angebote in verschlossenem Umschlag - insofern wird regelmäßig ein neutraler Aufkleber mit den Vergabeunterlagen übersandt. Bei verschlüsselten Angeboten wird dies durch die elektronische Technik erledigt (vgl. § 1 II S. 3 und s. 4 VOL/A).

Die Kennzeichnung von Unterlagen etc. spielte an mehreren Stellen der VOL/A 2006 eine größere Ordnungsrolle. Angebote, die dem nicht entsprechen, sondern nicht ordnungsgemäß - Gefahr: Unterlassung der Prüfung nach § 23 Nr. 1 a) VOL/A.

Im einzelnen bedeutet die "Kennzeichnung", daß es sich um einen Hinweis auf den Bieter oder Bewerber handelt, der die Bewerbung oder das Angebot abgegeben hat. Diese Kennzeichnung muß vernünftige Zweifel an der Zuordnung ausschließen. Hierbei ist eine solche Kennzeichnung dann ausreichend deutlich, wenn keine Zweifel aufkommen, die Aufschrift etc. eindeutig und klar ist und keine Mißverständnisse bei der Zuordnung aufkommen können. Insoweit wird auf die folgenden Vorschriften verwiesen:

  • § 18 Nr. 2 I a. F. VOL/A - Angebote als solche gekennzeichnet in verschlossenem Umschlag
  • § 21 Nr. 1 Abs. 4 a. F. VOL/A - Muster und Proben als solche zum Angebot gehörig gekennzeichnet
  • § 12 Nr. 2 a. f. VOL/A - Nebenangebote und Änderungsvorschläge als solche deutlich gekennzeichnet.
    <br< Nicht deutliche gekennzeichneten Nebenangebote/Änderungsvorschläge brauchten nach § 23 Nr. 1 VOL/A a. F. nicht geprüft zun werden - dacvon steht in § 16 I VOL/A 2009 nichts mehr - allerdings ist auf § 16 III e VOL/A zu verweisen - nicht formgerecht? .

    Aufschrift auf verschlossenem Umschlag:
    "Angebot
    Vergabeverfahren:
    Aktenzeichen - Geschäftszeichen:
    Eingangsstelle:
    Ablauf der Angebotsfrist:
    Eingangszeitpunkt exakt am ___________ um ______ Uhr
    Bearbeiter/in Eingangsstelle:
    ..."
    Vorbereitete Zustellungsquittung (sofern nicht vom Auftrageber vorbereitet:)
    "Dieses Angebot
    im Vergabeverfahren:
    Aktenzeichen - Geschäftszeichen: ist der Eingangsstelle:
    vor dem Ablauf der Angebotsfrist:
    zum Eingangszeitpunkt exakt am ___________ um ______ Uhr
    zugestellt worden, was hiermit bestätigt wird.

    Bearbeiter/in Eingangsstelle:
    Handzeichen ..."

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